Rede zu den Anträgen zur Aufstellung von sozialen Erhaltungssatzungen in Leipzig

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

um es vorweg zu nehmen, die SPD steht ganz klar zum Beschluss zur Einführung von sozialen Erhaltungssatzungen für die im Herbst definierten Gebiete, also Teile von Zentrum-West und Zentrum-Nordwest, von Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf, Anger-Crottendorf, Sellerhausen-Stünz, Reudnitz-Thonberg und Stötteritz, Teile von Plagwitz, Kleinzschocher, Lindenau, Altlindenau, Neulindenau, Leutzsch und Schleußig, von Gohlis-Süd und Eutritzsch sowie Teile von Connewitz.

Für uns steht außer Frage: Erhaltungssatzungen sind ein Baustein, um bezahlbaren Wohnraum in unserer Stadt sichern zu können. Erhaltungssatzungen schaffen aber keinen neuen Wohnraum, sondern verhindern lediglich eine deutliche Verteuerung bestehender Wohnungen. Ohne Neubau und hier vor allem ohne sozialen Wohnungsbau werden wir nicht vorankommen. Weitere Maßnahmen, die wir für notwendig halten, um die Situation am Mietwohnungsmarkt zu entspannen sind u.a. auch ein Zweckentfremdungsverbot, eine funktionierende Mietpreisbremse, Kappungsgrenzen und ganz besonders eine starke LWB. Erhaltungssatzungen können nur ein Baustein in einer Mauer sein.

Wir müssen zu den verschiedenen Maßnahmen greifen, da sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt in Leipzig in den letzten Jahren verschärft hat und weiter verschärft. Das wir bereit sind zu handeln, haben wir in der Vergangenheit gezeigt: Zu nennen sind Beschlüsse zur Einführung der kooperativen Baulandentwicklung, die Fortschreibung und Anpassung des wohnungspolitischen Konzepts an die aktuellen Gegebenheiten, der Beschluss zu Instrumenten und Maßnahmen zur Umsetzung des wohnungspolitischen Konzepts oder das Votum des Stadtrates zu Zweckentfremdungsverboten.

Dennoch, die vorliegenden Anträge und die Diskussion darum sind ein Beispiel schlechter Kommunalpolitik und das in vielerlei Hinsicht.

Da ist zunächst die Stadtverwaltung, insbesondere ihr Dezernat von Frau Dubrau. Beim Beschluss der sozialen Erhaltungsgebiete im Herbst 2018 hier im Rat haben Sie, Frau Dubrau, versprochen, dass die Satzungsbeschlüsse zu den sozialen Erhaltungsgebieten vor der Sommerpause kommen. Sie sind, wie wir sehen, nicht da.

Die Folge: Die Linke witterte ihre Chance auf ein Wahlkampfthema, egal ob man damit Eigentümer, die tatsächlich Luxussanierungen vorhaben, noch mal mit der Nase auf das Thema stupst. Der Antrag sollte, wie zu erwarten war, vor der Wahl durchgepeitscht werden. Einen Tag vor der Entscheidung im Stadtrat taucht ein Verwaltungsstandpunkt mit Behauptungen auf, die sich durch einen ehrenamtlichen Stadtrat auch binnen Wochenfrist nicht klären lassen, da das Thema zumindest für die Stadt Leipzig und damit für die Verwaltung neu ist. Es kommt zur Vertagung, bei der die Linke in dem Fall den Grünen unterstellt, sie würde nur Gründe suchen, um die Satzungen im Oktober abzulehnen. Wahlkampf aus eher unteren Schubladen.

Uns hat der eine Monat geholfen, denn dadurch konnten wir uns mit dem Verwaltungsstandpunkt  intensiv auseinandersetzen. Leider ist der Verwaltungsstandpunkt fehlerhaft und schürt Ängste, die es nicht gibt bzw. nicht geben müsste, wenn Sie, Frau Dubrau, in ihrem Dezernat ihre Hausaufgaben gemacht hätten, trotz oder gerade weil sich die Angelegenheit verzögerte. Wir erkennen mit unseren Änderungsantrag an, dass die Stadtverwaltung Leipzig Neuland betritt und es ohne Erfahrung wie in Berlin für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schwierig ist, zu entscheiden, welcher Bauantrag wird aufgeschoben, welcher kann problemlos genehmigt werden. An dieser Stelle ist ihr Verwaltungsstandpunkt falsch oder es wird bewusst gelogen, denn es ist mitnichten so, dass es geschoben werden muss und eine Prozesslawine drohe. Um es Ihnen einfacher zu machen, haben wir Ihnen in unserem Änderungsantrag die Kriterien, die wir aus anderen Erhaltungssatzungen entnommen haben, aufgeschrieben. Auf dieser Grundlage kann die Stadtverwaltung, dann Bauanträge, die in den nächsten 3 ½ Monaten für die entsprechenden Gebiete eingehen, im Einzelfall prüfen. Kriterien sind zum Beispiel der Einbau eines zweiten Bads, der Anbau von Balkonen, der Bau von Stellplatzanlagen, die zu den Wohnungen gehören, oder die Umnutzung von Wohnungen in Gewerberäume. Warum diese Kriterien? Wir wollen schlicht verhindern, dass Maßnahmen, die keine Luxussanierungen sind, sondern beispielsweise dem Erhalt von Wohnhäusern dienen, pauschal zurückgestellt werden, bis Erhaltungssatzungen in Kraft getreten sind. Das könnte durchaus passieren, da die Verwaltung keine Erfahrung mit Erhaltungssatzungen hat und es im Dezernat versäumt wurde, die Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Das pauschale Zurückstellen würde niemandem helfen.

Dessen ungeachtet sind wir für Einführung von sozialen Erhaltungssatzungen mit genauen Gebietsabgrenzungen und fordern eine entsprechende Beschlussfassung im Oktober dieses Jahres, Frau Dubrau.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Den zugehörigen Antrag finden Sie hier.

Milieuschutz: Klare Kriterien definieren, um Unsicherheiten zu vermeiden

Die Leipziger SPD-Fraktion hat einen umfangreichen Änderungsantrag zu der von der Fraktion Die Linke beantragten Aufstellung mehrerer Erhaltungssatzungen im Leipziger Stadtgebiet eingereicht.

„Bereits im Herbst vergangenen Jahres wurde die Stadtverwaltung beauftragt, für beschlossene Milieuschutzgebiete die Aufstellung von sozialen Erhaltungssatzungen vorzubereiten. Weil das zuständige Baudezernat die gesetzte Frist verstreichen ließ, hat die Linksfraktion kurz vor den Kommunalwahlen eine Reihe von Anträgen in den Rat eingebracht, mit denen erneut die Aufstellung von Erhaltungssatzungen beschlossen werden soll. Die Anträge sind handwerklich nicht wirklich gut, weshalb wir die Sache vom Kopf auf die Füße stellen wollen“, so SPD-Fraktionschef Christopher Zenker. „Die Vorschläge der Linken trugen zur Verunsicherung bei, auch weil es zumindest für die Leipziger Stadtverwaltung ein neues Thema ist. Wir hatten vielmehr den Eindruck, dass damit Kommunalwahlkampf gemacht werden sollte, statt eine sachorientierte Lösung anzubieten. Wir wollen zum Beispiel nicht, dass durch die Aufstellung der Erhaltungssatzungen sämtliche Baugesuche bis zum Beschluss der Satzungen auf Eis gelegt werden. Wir haben deshalb klare Kriterien formuliert, was die Stadtverwaltung nach Eingang von Bauanträgen im Einzelfall abprüfen soll, bevor Maßnahmen möglicherweise zurückgestellt werden.“

Der Einbau eines zweiten Bads, der Anbau von Balkonen, das Schaffen von zu Wohnung gehörenden Stellplatzanlagen oder die Umnutzung von Wohnungen in Gewerberäume können Gründe sein, die dazu führen, dass Anträge zunächst zurückgestellt werden, bis über die Satzungen geregelt ist, was in den definierten Bereich möglich ist und was nicht. Die SPD Fraktion hat sich bei Ihren Vorschlägen an bereits beschlossenen Kriterien aus anderen Städten orientiert.

„Wir wollen verhindern, dass Maßnahmen, die keine Luxussanierungen sind, sondern beispielsweise dem Erhalt von Wohnhäusern dienen, pauschal zurückgestellt werden, bis Erhaltungssatzungen in Kraft getreten sind. Das würde niemandem helfen. Wir sprechen uns trotzdem deutlich für die Einführung von sozialen Erhaltungssatzungen aus und fordern eine Beschlussfassung im Oktober 2019. Für uns ist allerdings ganz klar: Solche Erhaltungssatzungen sind nur ein Baustein, um bezahlbaren Wohnraum in unserer Stadt sichern zu können. Ohne Neubau und hier vor allem ohne sozialen Wohnungsbau werden wir nicht vorankommen. Erhaltungssatzungen schaffen schließlich keinen neuen Wohnraum, sondern verhindern lediglich eine deutliche Verteuerung bestehender Wohnungen. Weitere Maßnahmen müssen kommen. Dazu zählen für uns ein Zweckentfremdungsverbot, eine funktionierende Mietpreisbremse, Kappungsgrenzen und ganz besonders eine starke LWB“, so Zenker abschließend.

Den zugehörigen Antrag finden Sie hier.

Rede zum Antrag „Projektgesellschaft für die Erweiterung des Wohngebiets Paunsdorf“ in der Ratsversammlung am 15.5.2019

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

das Thema Wohnen ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Stadt. Hatten wir vor einigen Jahren noch einen Leerstand von weit über 10 Prozent, liegt dieser aufgrund des anhaltenden Zuzugs und steigender Geburtenraten, inzwischen bei etwa zwei Prozent.

Dies hat auch Auswirkungen auf die Mietpreise, die in den letzten vier Jahren um über zehn Prozent gestiegen sind. Bei den Angebotsmieten sind es sogar über 20 Prozent. Das liegt also deutlich über der Inflationsrate bzw. den Einkommenszuwächsen im gleichen Zeitraum.

Steigenden Mieten kann man mit verschiedenen Maßnahmen entgegenwirken, hierzu gehören, soziale Erhaltungssatzungen, Kappungsgrenzen, eine funktionierende Mietpreisbremse oder Zweckentfremdungsverbote.

Durch diese Maßnahmen entsteht jedoch kein zusätzlicher Wohnraum, es können damit Entwicklungen nur verlangsamt, aber nicht aufgehalten werden. Wir wollen, dass neben privaten Bauträgern auch die Kommune mit ihren Gesellschaften aktiv in die Entwicklung von Grundstücken einsteigt. Für ein sehr großes Grundstück, die Kiebitzmark oder früher Paunsdorf 2, wollen wir erreichen, dass es durch die Stadt Leipzig bzw. ihre Gesellschaften entwickelt wird. Wir erhoffen uns dadurch bis zu zwei Tausend neue Wohnungen. Dabei müssen, diese Wohnungen letztendlich nicht ausschließlich durch kommunale Gesellschaften errichtet werden. Wir können uns auch vorstellen, dass sich Genossenschaften oder soziale Bauträger an der Entwicklung beteiligen, solange sie sich an vorher festgelegte Vorgaben halten, die im weiteren Verfahren geregelt werden sollten. Sichergestellt werden muss dabei, dass die Quote für sozialen Wohnungsbau nicht unter 30 Prozent fällt und vor allem die Mietpreisbindung nicht, wie bei den Verhandlungen mit privaten Bauträgern, schon nach 15 oder 20 Jahren ausläuft. Neben Wohnraum bietet das Areal auch Platz für Schulen, Kitas, Kultur, Gewerbe und Einzelhandel, außerdem hat es bereits jetzt eine optimale Anbindung an den ÖPNV.

Das Gebiet sollte noch in den 1980er-Jahren zur Erweiterung des Wohngebiets Paunsdorf entwickelt werden, allerdings wurden diese Pläne nach der Friedlichen Revolution ad acta gelegt. Der damals einsetzende Bevölkerungsschwund hätte das Vorhaben ohnehin unwirtschaftlich gemacht. Heute ist die Lage eine ganz andere. Wir sind deshalb der Auffassung, dass die Stadt einen konkreten Aufschlag machen sollte, die Entwicklung dieser Fläche wieder aufzugreifen. Eine Projektgesellschaft, an der sich neben Stadt und LWB auch Genossenschaften und private Immobilienfirmen beteiligen könnten, wäre ein solcher Aufschlag.

Rede zum Antrag „Grundstücke kommunaler Unternehmen“ in der Ratsversammlung am 17. April 2019

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Thema, wie mit Grundstücken der Stadt Leipzig und jenen kommunaler Unternehmen umgegangen werden soll, treibt uns schon seit Jahre um. Das begann unter anderem 2012, wo wir einen Fachplan für soziale Infrastruktur angeregt haben, der seinen Fokus auf die Flächenentwicklung und die Flächenbevorratung legen sollte. Es folgten dann mehrere Initiativen, die den Erhalt von kommunalen Flächen, eine Flächenbevorratung sowie eine strategische Liegenschaftspolitik im Allgemeinen vorsahen. Uns war und ist wichtig, dass die Stadt Leipzig sorgsam mit ihren Grundstücken umgeht, denn Grund und Boden lässt sich bekanntlich nicht vermehren. Und das, was wir leichtfertig verkaufen, fehlt irgendwann an entscheidender Stelle. Diese Erfahrung haben wir nach Jahren, in denen wir Immobilien und Grundstücke verkauft haben, um den Haushalt decken zu können, machen müssen.

2013 wurde hier im Rat unser Antrag für mehr Transparenz und einen besseren Informationsaustausch zwischen Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen bei Grundstücksgeschäften beschlossen. Wir wollten damit eine engere und vor allem frühzeitige Abstimmung zwischen Stadt und kommunalen Unternehmen sowie kommunalen Unternehmen untereinander installieren, um eine Veräußerung von stadtstrategischen Grundstücken an Dritte zu verhindern. Unseren heutigen Antrag verstehen wir als Erweiterung bzw. Verschärfung unseres damaligen Beschlusses, indem sämtliche nicht betriebsnotwendige Grundstücke, die nach Lage, Größe und Bebaubarkeit grundsätzlich für die Erweiterung der Sozial- und Bildungsinfrastruktur bzw. den Bau von Wohnungen oder hochwertige Gewerbeansiedlungen geeignet sind, zunächst der Stadt Leipzig bzw. anderen städtischen Unternehmen zum Verkehrswert angeboten werden müssen.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Die 2013 angeregten Prüfungen werden ganz verbindlich festgezurrt und die Stadt erhält dadurch beispielsweise die Möglichkeit, den Aufbau ihrer Flächenreserven zu beschleunigen. Die kommunalen Unternehmen werden dadurch auch auf Veräußerungsabsichten anderer kommunaler Unternehmen aufmerksam und können so eigene Flächenbedarfe unkompliziert decken.

Um es noch einmal zusammenzufassen: Wir wollen, dass auch unsere kommunalen Unternehmen keine Grundstücke mehr verkaufen, die für soziale Infrastruktur und Wohnen geeignet sind. Denn Grund und Boden sind nicht mehrbar. Wir wollen mit dem Antrag erreichen, dass kommunale Unternehmen Grundstücke, die sie für nicht betriebsnotwendig erachten, als Flächenreserve zum Verkehrswert an die Stadt verkaufen. Sollte die Stadt eine schnelle Bebauung nicht realisieren können, kann eine langfristige Verpachtung nach Konzeptverfahren erfolgen.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag, denn das was wir von Unternehmen des Bundes erwarten, müssen wir vor Ort auch vorleben.

Den dazugehörigen Antrag finden Sie hier.

Sozialer Wohnungsbau: Langfristige Förderzeiträume sind notwendig

Entsprechend der Berichterstattung in den Medien zum Bedarf an Sozialwohnungen in Leipzig erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker:

„Für mich ist es erschreckend, wie schlecht es um die Datengrundlage beim Innenministerium bestellt zu sein scheint. Die Zahlen, die das Ministerium auf eine Anfrage hin bereitgestellt hat, sind weder richtig noch wirklich aktuell. Wir müssen der Tatsache in die Augen sehen, dass bezahlbarer Wohnraum in den wachsenden Städten immer knapper wird.“

Wenn wir davon ausgehen, dass die rund 4.400 Sozialwohnungen, die in Leipzig benötigt werden, nicht bis 2025 vorhanden sein müssen, sondern lediglich den Nachholbedarf bis nächstes Jahr aufzeigen und es im Grunde jährlich 1.500 Wohnungen sein müssten, um den Bedarf zu decken, dann wir deutlich, wie sehr die Prognosen auseinander gehen. Bis 2025 hochgerechnet würde es bedeuten, dass in den nächsten 6 Jahren etwa 12.000 Sozialwohnungen allein in Leipzig entstehen müssen.

„Aber ganz gleich, wie hoch der tatsächliche Bedarf schlussendlich sein wird, es ist eine Mammutaufgabe, denn auch die vom Freistaat angegeben rund 4.400 Sozialwohnungen entstehen nicht von heute auf morgen. Für uns heißt das, dass Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau langfristig bereitgestellt werden müssen. Es müssen aber auch andere Wege gesucht werden, um es für Wohnungsbauunternehmen attraktiv zu machen, sozialen Wohnraum zu schaffen. Anders werden wir das Problem nicht lösen können. Hierbei sind – und das sagen wir auch seit Jahren – insbesondere der Bund und der Freistaat gefragt, denn die Kommunen dürfen mit diesem Problem nicht allein gelassen werden. Wir selbst haben erst vor kurzer Zeit konkrete Vorschläge gemacht, welche Möglichkeiten es in Leipzig gebe, sozialen Wohnraum zu schaffen: Einerseits haben wir angeregt, dass die Stadt die Entwicklung der Kiebitzmark in Paunsdorf voranbringen soll und andererseits haben wir vorgeschlagen, dass ein Grundstück an der Wolfgang-Heinze-Straße vom Bund gekauft wird, auf dem 60 Wohneinheiten Platz haben würden. Darüber hinaus haben wir die kooperative Baulandentwicklung durchgesetzt, bei der angestrebt wird, gegenüber Investoren von größeren Baugebieten eine Quote von mindestens 30 Prozent sozialem Wohnraum durchzusetzen“, so Zenker abschließend.

Die Wohnraumversorgung eine der großen Herausforderungen der nächsten Jahre

Durch das anhaltende Wachstum unserer Stadt ist das Bereitstellen von ausreichend Wohnraum eine der großen Herausforderungen  für  Stadt und Kommunalpolitik in den nächsten Jahren. Wir wollen, dass die Leipzigerinnen und Leipziger auch künftig die Chance haben, ausreichend große Wohnungen zu einem bezahlbaren Preis zu finden.

Wir haben deshalb angeregt, dass die Stadt selbst größere Wohnungsbauprojekte anschieben soll. Ein Beispiel wäre die Kiebitzmark in Paunsdorf, wo der Stadt ein größeres Areal gehört, auf dem mehrere Tausend Wohnungen mit einem hohen Anteil an sozialem Wohnungsbau Platz finden würden.

Zudem gehören dem Bund einige Grundstücke in Leipzig, die von Lage und Größe her für den Wohnungsbau geeignet wären. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die für die Betreuung und Verwertung dieser Liegenschaften zuständig ist, hat die Möglichkeit, Grundstücke, die der Bund selbst nicht mehr benötigt, auch ohne Bieterverfahren an Kommunen zum Verkehrswert zu veräußern. Interessant ist das vor allem, weil der Bund Preisnachlässe gewährt, sofern auf diesen Grundstücken sozialer Wohnungsbau geplant ist. Wir wollen, dass die Stadt verstärkt davon Gebrauch macht und auf diesen Grundstücken sozialen Wohnungsbau ermöglicht. Speziell für ein Grundstück an der Wolfgang-Heinze-Straße in Connewitz haben wir den Vorschlag gemacht, es vom Bund zu erwerben, weil dort genug Platz für etwa 60 Wohnungen wäre.

Bereits seit einigen Jahren fordern wir eine engere Abstimmung zwischen der Stadt und den kommunalen Unternehmen, wenn es um Grundstücksfragen geht. Wir wollen damit einen Verkauf dieser Flächen an Dritte zu verhindern, solange die Stadt oder andere städtische Unternehmen diese Flächen für den Bau zusätzlicher Wohnungen oder die Errichtung von Schulen und Kitas nutzen können.

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