Rede zum Antrag „Anbindung überörtlicher Radwege und Schaffen einer Aktiv-Achse Süd“

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

im Frühjahr diesen Jahres hat der Freistaat die Planung von mehreren Radschnellwegen in ganz Sachsen bekanntgegeben, oder wie sie in der Presse gerne genannt werden ‚Fahrradautobahnen’. Fünf dieser potenziellen überörtliche Radschnellwege führen nach Leipzig.

Das betrifft Strecken von Schkeuditz, Markranstädt, Markkleeberg, Naunhof und Taucha nach Leipzig, die auch Berufspendler mit dem Rad zurücklegen können. Dafür ist es allerdings notwendig, dass diese komfortablen Radschnellwege nicht an den Stadtgrenzen ein jähes Ende finden, sondern auch auf dem Gebiet der Stadt sinnvoll und vor allem gut angebunden werden. Hierzu wollen wir von der Verwaltung Ende des 2. Quartals 2020 einen Vorschlag haben, wie die Einbindung der überörtlichen Radschnellwege eingebunden werden sollen. Wir favorisieren dafür Strecken, die möglichst abseits der Hauptstraßen auf ertüchtigten Nebenstraßen verlaufen und dadurch für die Nutzer besonders attraktiv sind.

Attraktive Radschnellwege können, insbesondere seit der stärkeren Nutzung von E-Bikes, einen Beitrag zur Verkehrsentlastung in Leipzig leisten. Wer immer vom Kopenhagener Modell für den Radverkehr redet, muss auch bereit sein, neue Wege zu gehen, neu zu denken und vor allem auch neue Radwegeverbindungen zu schaffen. Ziel müssen Alternativen zu den bisherigen Hauptverkehrsstraßen sein.

Darüber hinaus ist uns wichtig, dass solche Radverbindungen auch in den Städten in das Förderprogramm des Freistaates aufgenommen werden. Dafür soll sich der Oberbürgermeister einsetzen und die entsprechenden Bedingungen schaffen.

Für den Radschnellweg Leipzig-Halle liegt die Machbarkeitsstudie demnächst vor. Wir wollen daher von der Stadtverwaltung wissen, welche Förderprogramme hier genutzt werden können, welche Fördermittelquoten gelten, welche Programm noch nicht ausgeschöpft sind und welche Maßnahmen zur Einbindung des Radschnellweges damit umgesetzt werden könnten. Der Fachausschuss soll hier schon im 1. Quartal des Jahres 2020 über den Planungsstand informiert und eingebunden werden.

Zudem möchten wird, dass die Verwaltung Planungen für eine Aktiv-Achse Süd, die vom Bayrischen Bahnhof zum rund 7 Kilometer entfernten Markkleeberger See führen soll, veranlasst. Erst kürzlich hat die Stadtverwaltung im Rahmen der Bebauung des Geländes um den Bayerischen Bahnhof dazu einen Workshop durchgeführt. Die Ergebnisse sind nun in eine Planung zu überführen. Dabei ist insbesondere eine Route entlang der S-Bahn-Strecke zu prüfen und dafür natürlich die Zusammenarbeit mit der Stadt Markleeberg zu suchen. Wir halten es für wichtig, attraktive Radrouten auch abseits der Straßen zu entwickeln und diese dann trotzdem an das Straßennetz der Stadt anzubinden, wie das bei einer Aktivachse Süd im innenstadtnahen Bereich möglich wäre.

Die große Resonanz aus der Bevölkerung auf unseren Antrag und die geplanten Projekte entlang bzw. in der Route sprechen ganz klar für eine zügige Planung. Zu nennen sind neben der geplanten Wohnbebauung Bayerischer Bahnhof auch beispielhaft der Ausbau des Stadtwerke Standorts an der Arno-Nitzsche-Straße zum Hauptfirmensitz oder der immer noch in der Diskussion befindliche Neubau einer Großsporthalle.

Lassen sie uns sowohl bei der Einbindung der geplanten Radschnellwege als auch bei der Aktiv-Achse-Süd zum Vorreiter werden, bei dem wir Versuchen mit der Stadtentwicklung mitzuhalten und nicht erst warten bis alles fertig ist.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

Rede zum Antrag „Erwerb des Flurstücks 267 in Connewitz durch die Stadt Leipzig“ in der Ratsversammlung vom 11.12.2019

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

Wohnraum und vor allem bezahlbarer Wohnraum ist eines der zentralen Thema, die uns hier im Rat regelmäßig beschäftigen. Durch das Wachstum der letzten Jahre haben wir in Leipzig inzwischen einen deutlich angespannten Wohnungsmarkt. Damit verbunden steigen auch die Preise für Grund und Boden, besonders in beliebten Stadtteilen.

Die Gesamtproblematik des fehlenden Wohnraums in Großstädten ist auch schon lange beim Bund angekommen. Eine Folge dessen ist die Regelung, dass den Kommunen ein Erstzugriffsrecht für bundeseigene Grundstücke eingeräumt wurde und die Kommunen die betreffende Flächen maximal zum Verkehrswert vom Bund erwerben können, ohne an einem Bieterverfahren teilnehmen zu müssen. Noch interessanter wird das Ganze jedoch, wenn die Kommunen auf diesen Grundstücken sozialen Wohnungsbau betreiben wollen, denn dann gewährt der Bund einen Preisabschlag von 25.000 Euro pro Wohneinheit im sozialen Wohnungsbau.

Ein solches bundeseigenes Grundstück ist das Flurstück 267 an der Wolfgang-Heinze-Straße 29 in Connewitz. Connewitz ist einer der Stadtteile, die eine besondere Anziehungskraft haben. Das bleibt nicht folgenlos: Wohnungen werden knapper und die Mieten steigen überdurchschnittlich. Die soziale Durchmischung im Stadtteil nimmt aufgrund steigender Mieten und der sinkenden Zahl bezahlbaren Wohnraums ab, was leider auch zu Spannungen im Stadtteil führt. Um einer sozialen Entmischung und damit verbundenen Konflikten entgegenzuwirken, ist sozialer Wohnungsbau ein wichtiges Instrument. Schließlich würde dadurch wieder mehr bezahlbarer Wohnraum im Viertel entstehen.

Das Grundstück in Connewitz ist rund 2.600 Quadratmeter groß ist und hätte nach derzeitiger Lage einen Wert von rund 1,4 Millionen Euro. Durch die Abschläge, die der Bund für sozialen Wohnungsbau gewährt, könnte der Kaufpreis, wenn dort 60 Sozialwohnungen entstehen würden, theoretisch auf Null sinken. Das sollte sich die Stadt nicht entgehen lassen. Das ist auch der Grund, warum wir mit dem Verwaltungsstandpunkt nicht zufrieden sind, denn der soziale Wohnungsbau spielt darin nur eine untergeordnete Rolle, aber gerade darum geht es. Theoretisch könnte der bei Beschluss des Verwaltungsstandpunktes auch bei null liegen. Wir wollen jedoch mit dem heutigen Beschluss auch ein Bekenntnis zum sozialem Wohnungsbau in Connewitz. Ich bin auch davon überzeugt, dass dies auch die große Mehrheit der Connewitzerinnen und Connewitzer möchte. Ganz gleich ob die LWB, die Stadt oder eine gemeinnützige Genossenschaft am Ende das Grundstück bebauen.

Mit unserem 2. Beschlusspunkt wollen wir erreichen, dass sich die Stadt intensiv damit auseinandersetzt, welche Grundstücke der Bund in Leipzig außerdem noch veräußern will und wie die Stadt sie nutzen könnte. Insbesondere mit Blick auf den sozialen Wohnungsbau. Wir fordern schon länger, dass die Stadt Flächenreserven aufbauen soll. Und das Angebot des Bundes ist attraktiv und sollte intensiv genutzt werden. Darüber sollen die federführenden Ausschüsse Stadtentwicklung und Bau sowie Grundstückverkehr informiert werden. Auch hier müssen wir nicht selber bauen, sondern können die Grundstücke zum Beispiel über Konzeptvergabe, die heute noch Thema sein wird, weiter verpachten.

Leider geht der Verwaltungsstandpunkt nicht auf den Beschlusspunkt 3 ein, der sich auch bereits in der ersten Neufassung unseres Antrags fand, wo es darum geht, dass geprüft werden soll, ob Erstzugriff und Kaufpreisermäßigungen auch dann gewährt werden, wenn der soziale Wohnungsbau dann von Dritten, beispielsweise über Erbpacht des Grundstücks, realisiert wird. Das ist jedoch wichtig, weil die Stadt und auch die LWB das sicher nicht allein gestemmt kriegen. Seit gestern Abend, nach einem Treffen zu dem die Stadtverwaltung bezüglich des Grundstücks in Connewitz eingeladen hat, sind wir schlauer, eine Weitergabe des Grundstücks inkl. der Ermäßigungen ist möglich. Warum es trotz mehrfacher Bitte nicht möglich ist, das auch in den Verwaltungsstandpunkt zu schreiben, ist uns schleierhaft.

Ich bitte um Zustimmung zu unserer Neufassung, das sie den sozialen Wohnungsbau für das Grundstück in Connewitz festschreibt und den Stadtrat über die Ausschüsse bei den weiteren Grundstücken, die über die gesamte Stadt verteilt sind, einbindet.

Überörtliche Radschnellwege hochwertig an das städtische Radwegenetz anbinden

Pünktlich zum Start der kommunalen Klimaschutzkampagne „Stadtradeln“, bei der auch die Leipziger SPD wieder mit einem Team vertreten sein wird, hat die Leipziger SPD-Fraktion hat gemeinsam mit dem Arbeitskreis Stadtentwicklung und Umwelt der SPD Leipzig einen Antrag entwickelt, der darauf abzielt, dass die vom Freistaat geplanten überörtlichen Radverbindungen vom Umland nach Leipzig auch eine hochwertige Anbindung an das städtische Radwegenetz bekommen.

„Der Freistaat plant derzeit fünf potenzielle überörtliche Radschnellwege nach Leipzig“, erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker. „Das betrifft Strecken von Schkeuditz, Markranstädt, Markkleeberg, Naunhof und Taucha nach Leipzig, die auch Berufspendler mit dem Rad zurücklegen können. Dafür ist es allerdings notwendig, dass diese komfortablen Radschnellwege nicht an den Stadtgrenzen ein jähes Ende finden, sondern auch auf dem Gebiet der Stadt sinnvoll und vor allem gut angebunden werden. Attraktive Radschnellwege können, insbesondere seit der stärkeren Nutzung von E-Bikes, einen Beitrag zur Verkehrsentlastung in Leipzig leisten. Wer immer vom Kopenhagener Modell für den Radverkehr redet, muss auch bereit sein, neue Wege zu gehen, neu zu denken und vor allem auch neue Radwegeverbindungen zu schaffen. Ziel müssen Alternativen zu den bisherigen Hauptverkehrsstraßen sein.“

Hierzu ergänzt Henrik Fischer, Sprecher des Arbeitskreises Stadtentwicklung und Umwelt: „Wir wollen mit den Radschnellwegen auch das Fahrradfahren in Leipzig verbessern, denn die Radfahrer in Leipzig haben eine eigene Infrastruktur verdient. Die Radschnellwege sollen in der Stadt so geführt werden, dass möglichst viele Leipziger profitieren. Gerade in den Wohnvierteln wird es aber schwierig, die strengen Qualitätsanforderungen an Radschnellwege zu erfüllen. Die SPD will deshalb, dass Leipzig Fahrradwege mit einer neuen Qualität entwickelt, die besser sind als die bekannten Fahrradstraßen sind, und die Radschnellwege so in Leipzigs Radnetz einbindet. Auf diese Weise können wir auch eine hochwertige Verbindung von Lindenau bis zum Hauptbahnhof in einen Radschnellweg Makranstädt – Leipzig einbinden. Dafür könnte die Verbindung in Grünau entlang der Lützner Straße und in Lindenau durch die Demmeringstraße geführt werden. So rückt auch Grünau näher an die Innenstadt. Die nötigen baulichen Anpassungen sollten mit in das Förderprogramm des Freistaats aufgenommen werden.“

Die Sozialdemokraten schlagen vor, diese Radwege möglichst nicht auf Hauptverkehrsstraßen entlang zu führen sondern vorrangig Nebenstraßen zu nutzen, die wenn nötig auch entsprechend ertüchtigt werden sollen, um dann im Qualitätsniveau über den bisher bestehenden Fahrradstraßen liegen. Das beinhaltet auch, dass Vorfahrtsregelungen auf den Nebenstraße so angepasst werden, dass die Radroute Vorfahrt hat und an notwendigen Kreuzungen mit Hauptstraßen eine grüne Welle für den Radverkehr entsteht. Auch die Nutzung des öffentlichen Raum für Parkplätze soll dabei so organisiert werden, dass durch ein- und ausparkende Fahrzeuge ein möglichst geringes Risiko für den Radverkehr entsteht.
Ein weiterer Punkt, der Bestandteil dieses Antrag ist, ist die Planung einer Aktiv-Achse Süd, die vom Bayrischen Bahnhof bis zum zirka sieben Kilometer entfernten Markkleeberger See führen soll. „Es geht dabei, vom Bayrischen Bahnhof kommend, insbesondere um eine Route entlang der S-Bahn-Strecke, die die Stadteile Connewitz, Marienbrunn, Lößnig und Dölitz-Dösen anbinden und als Alternativroute zum Hauptstraßennetz dienen soll“, erklärt Christopher Zenker und ergänzt abschließend: „Der Ökolöwe hat hierzu einen tollen Vorschlag entwickelt, der Grundlage für die Planungen sein sollte und mit der Entwicklung des Geländes um den Bayerischen Bahnhof zügig realisiert werden sollte.“

Den entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion finden Sie hier.

Rede zu den Anträgen zur Aufstellung von sozialen Erhaltungssatzungen in Leipzig

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

um es vorweg zu nehmen, die SPD steht ganz klar zum Beschluss zur Einführung von sozialen Erhaltungssatzungen für die im Herbst definierten Gebiete, also Teile von Zentrum-West und Zentrum-Nordwest, von Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf, Anger-Crottendorf, Sellerhausen-Stünz, Reudnitz-Thonberg und Stötteritz, Teile von Plagwitz, Kleinzschocher, Lindenau, Altlindenau, Neulindenau, Leutzsch und Schleußig, von Gohlis-Süd und Eutritzsch sowie Teile von Connewitz.

Für uns steht außer Frage: Erhaltungssatzungen sind ein Baustein, um bezahlbaren Wohnraum in unserer Stadt sichern zu können. Erhaltungssatzungen schaffen aber keinen neuen Wohnraum, sondern verhindern lediglich eine deutliche Verteuerung bestehender Wohnungen. Ohne Neubau und hier vor allem ohne sozialen Wohnungsbau werden wir nicht vorankommen. Weitere Maßnahmen, die wir für notwendig halten, um die Situation am Mietwohnungsmarkt zu entspannen sind u.a. auch ein Zweckentfremdungsverbot, eine funktionierende Mietpreisbremse, Kappungsgrenzen und ganz besonders eine starke LWB. Erhaltungssatzungen können nur ein Baustein in einer Mauer sein.

Wir müssen zu den verschiedenen Maßnahmen greifen, da sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt in Leipzig in den letzten Jahren verschärft hat und weiter verschärft. Das wir bereit sind zu handeln, haben wir in der Vergangenheit gezeigt: Zu nennen sind Beschlüsse zur Einführung der kooperativen Baulandentwicklung, die Fortschreibung und Anpassung des wohnungspolitischen Konzepts an die aktuellen Gegebenheiten, der Beschluss zu Instrumenten und Maßnahmen zur Umsetzung des wohnungspolitischen Konzepts oder das Votum des Stadtrates zu Zweckentfremdungsverboten.

Dennoch, die vorliegenden Anträge und die Diskussion darum sind ein Beispiel schlechter Kommunalpolitik und das in vielerlei Hinsicht.

Da ist zunächst die Stadtverwaltung, insbesondere ihr Dezernat von Frau Dubrau. Beim Beschluss der sozialen Erhaltungsgebiete im Herbst 2018 hier im Rat haben Sie, Frau Dubrau, versprochen, dass die Satzungsbeschlüsse zu den sozialen Erhaltungsgebieten vor der Sommerpause kommen. Sie sind, wie wir sehen, nicht da.

Die Folge: Die Linke witterte ihre Chance auf ein Wahlkampfthema, egal ob man damit Eigentümer, die tatsächlich Luxussanierungen vorhaben, noch mal mit der Nase auf das Thema stupst. Der Antrag sollte, wie zu erwarten war, vor der Wahl durchgepeitscht werden. Einen Tag vor der Entscheidung im Stadtrat taucht ein Verwaltungsstandpunkt mit Behauptungen auf, die sich durch einen ehrenamtlichen Stadtrat auch binnen Wochenfrist nicht klären lassen, da das Thema zumindest für die Stadt Leipzig und damit für die Verwaltung neu ist. Es kommt zur Vertagung, bei der die Linke in dem Fall den Grünen unterstellt, sie würde nur Gründe suchen, um die Satzungen im Oktober abzulehnen. Wahlkampf aus eher unteren Schubladen.

Uns hat der eine Monat geholfen, denn dadurch konnten wir uns mit dem Verwaltungsstandpunkt  intensiv auseinandersetzen. Leider ist der Verwaltungsstandpunkt fehlerhaft und schürt Ängste, die es nicht gibt bzw. nicht geben müsste, wenn Sie, Frau Dubrau, in ihrem Dezernat ihre Hausaufgaben gemacht hätten, trotz oder gerade weil sich die Angelegenheit verzögerte. Wir erkennen mit unseren Änderungsantrag an, dass die Stadtverwaltung Leipzig Neuland betritt und es ohne Erfahrung wie in Berlin für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schwierig ist, zu entscheiden, welcher Bauantrag wird aufgeschoben, welcher kann problemlos genehmigt werden. An dieser Stelle ist ihr Verwaltungsstandpunkt falsch oder es wird bewusst gelogen, denn es ist mitnichten so, dass es geschoben werden muss und eine Prozesslawine drohe. Um es Ihnen einfacher zu machen, haben wir Ihnen in unserem Änderungsantrag die Kriterien, die wir aus anderen Erhaltungssatzungen entnommen haben, aufgeschrieben. Auf dieser Grundlage kann die Stadtverwaltung, dann Bauanträge, die in den nächsten 3 ½ Monaten für die entsprechenden Gebiete eingehen, im Einzelfall prüfen. Kriterien sind zum Beispiel der Einbau eines zweiten Bads, der Anbau von Balkonen, der Bau von Stellplatzanlagen, die zu den Wohnungen gehören, oder die Umnutzung von Wohnungen in Gewerberäume. Warum diese Kriterien? Wir wollen schlicht verhindern, dass Maßnahmen, die keine Luxussanierungen sind, sondern beispielsweise dem Erhalt von Wohnhäusern dienen, pauschal zurückgestellt werden, bis Erhaltungssatzungen in Kraft getreten sind. Das könnte durchaus passieren, da die Verwaltung keine Erfahrung mit Erhaltungssatzungen hat und es im Dezernat versäumt wurde, die Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Das pauschale Zurückstellen würde niemandem helfen.

Dessen ungeachtet sind wir für Einführung von sozialen Erhaltungssatzungen mit genauen Gebietsabgrenzungen und fordern eine entsprechende Beschlussfassung im Oktober dieses Jahres, Frau Dubrau.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Den zugehörigen Antrag finden Sie hier.

Milieuschutz: Klare Kriterien definieren, um Unsicherheiten zu vermeiden

Die Leipziger SPD-Fraktion hat einen umfangreichen Änderungsantrag zu der von der Fraktion Die Linke beantragten Aufstellung mehrerer Erhaltungssatzungen im Leipziger Stadtgebiet eingereicht.

„Bereits im Herbst vergangenen Jahres wurde die Stadtverwaltung beauftragt, für beschlossene Milieuschutzgebiete die Aufstellung von sozialen Erhaltungssatzungen vorzubereiten. Weil das zuständige Baudezernat die gesetzte Frist verstreichen ließ, hat die Linksfraktion kurz vor den Kommunalwahlen eine Reihe von Anträgen in den Rat eingebracht, mit denen erneut die Aufstellung von Erhaltungssatzungen beschlossen werden soll. Die Anträge sind handwerklich nicht wirklich gut, weshalb wir die Sache vom Kopf auf die Füße stellen wollen“, so SPD-Fraktionschef Christopher Zenker. „Die Vorschläge der Linken trugen zur Verunsicherung bei, auch weil es zumindest für die Leipziger Stadtverwaltung ein neues Thema ist. Wir hatten vielmehr den Eindruck, dass damit Kommunalwahlkampf gemacht werden sollte, statt eine sachorientierte Lösung anzubieten. Wir wollen zum Beispiel nicht, dass durch die Aufstellung der Erhaltungssatzungen sämtliche Baugesuche bis zum Beschluss der Satzungen auf Eis gelegt werden. Wir haben deshalb klare Kriterien formuliert, was die Stadtverwaltung nach Eingang von Bauanträgen im Einzelfall abprüfen soll, bevor Maßnahmen möglicherweise zurückgestellt werden.“

Der Einbau eines zweiten Bads, der Anbau von Balkonen, das Schaffen von zu Wohnung gehörenden Stellplatzanlagen oder die Umnutzung von Wohnungen in Gewerberäume können Gründe sein, die dazu führen, dass Anträge zunächst zurückgestellt werden, bis über die Satzungen geregelt ist, was in den definierten Bereich möglich ist und was nicht. Die SPD Fraktion hat sich bei Ihren Vorschlägen an bereits beschlossenen Kriterien aus anderen Städten orientiert.

„Wir wollen verhindern, dass Maßnahmen, die keine Luxussanierungen sind, sondern beispielsweise dem Erhalt von Wohnhäusern dienen, pauschal zurückgestellt werden, bis Erhaltungssatzungen in Kraft getreten sind. Das würde niemandem helfen. Wir sprechen uns trotzdem deutlich für die Einführung von sozialen Erhaltungssatzungen aus und fordern eine Beschlussfassung im Oktober 2019. Für uns ist allerdings ganz klar: Solche Erhaltungssatzungen sind nur ein Baustein, um bezahlbaren Wohnraum in unserer Stadt sichern zu können. Ohne Neubau und hier vor allem ohne sozialen Wohnungsbau werden wir nicht vorankommen. Erhaltungssatzungen schaffen schließlich keinen neuen Wohnraum, sondern verhindern lediglich eine deutliche Verteuerung bestehender Wohnungen. Weitere Maßnahmen müssen kommen. Dazu zählen für uns ein Zweckentfremdungsverbot, eine funktionierende Mietpreisbremse, Kappungsgrenzen und ganz besonders eine starke LWB“, so Zenker abschließend.

Den zugehörigen Antrag finden Sie hier.

Rede zum Antrag „Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung“ in der Ratsversammlung am 22. Mai 2019

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

in Leipzig gibt es eine lebendige Kreativ- und Kulturszene, die in Teilen jedoch durch das Verschwinden von Freiräumen bedroht ist. Inzwischen steigt nicht nur in innerstädtischen Lagen der Nutzungsdruck, mehr Wohnquartiere werden entwickelt und die Zahl der hierfür nutzbaren Flächen ist begrenzt.

Für uns steht außer Frage, dass wir neuen und zusätzlichen Wohnraum in unserer Stadt benötigen. Allerdings erleben wir dadurch auch eine schleichende Verdrängung, die in der letzten Zeit mehrere Musikclubs betroffen hat und betrifft, die im näheren Umfeld von neu entstehenden Wohnquartieren liegen. Dadurch wird deren Weiterbetrieb dort mindestens fraglich. Anders als noch vor Jahren, finden Clubs, die hier im Rat schon als Pioniere der Stadtentwicklung bezeichnet wurden, in dieser Situation nur sehr schwer einen neuen Standort.

Wir wollen eine lebenswerte Stadt, zu der neben Wohnraum, Schulen, Kitas, Einzelhandel und Gewerbe auch kulturelle Einrichtungen zählen. Das heißt eben, dass auch in den Wohnquartieren Platz für Kultur sein soll und nicht nur in der Innenstadt. Wir haben deshalb in unserem Antrag unter anderem das Erstellen eines Clubkatasters gefordert, eine Erfassung der derzeit genutzten Standorte und der Entwicklungsperspektiven für die Clubszene. Das soll ein erster Schritt sein, um später ähnliche Bestandsaufnahmen für die Kreativszene im Allgemeinen erstellen zu können. Auf dieser Grundlage sollen Instrumente und Handlungsempfehlungen erarbeitet werden, wie im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung auch die Potenziale für die Kultur- und Kreativszene gestaltet werden können. Wir wollen also die Stadtentwicklung und die Entwicklung der Kultur- und Kreativszene in Einklang bringen.

Schließlich sind Kultur- und Kreativwirtschaft längst relevante Wirtschaftsfaktoren für Leipzig und ihre Bedeutung nimmt weiter zu. Das gilt auch für die Musikszene. Zudem zeigen Studien, dass das Vorhandensein einer vielfältigen Clubszene für das Anwerben von jungen Fachkräften ein Standortvorteil ist. In anderen Großstädten, wie beispielsweise Berlin, Köln oder Hamburg gibt es bereits entsprechende Aktivitäten zur Sicherung von kulturellen Freiräumen und Clubkultur. Als Beispiels ist hier der Lärmschutzfonds Berlin zu nennen.

Wir sehen die Aufgabe einer integrierten Stadtentwicklung darin, verschiedene parallel laufende Entwicklungsstränge miteinander zu kombinieren und damit verschiedenen Bedürfnissen den entsprechenden Raum zu geben. Das heißt in diesem Fall, dass neben der Beachtung des Bevölkerungswachstums und der sich daraus ergebenden Herausforderungen sowie der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in der Stadt, auch die Erhaltung und weitere Entfaltung von kreativen Räumen berücksichtigt werden sollen.

Der Verwaltungsstandpunkt greift dieses Anliegen auf und ich sehe, es ist angekommen, auf was wir hierbei hinauswollen. Meine Fraktion lässt deshalb den Verwaltungsstandpunkt mit Übernahme der Änderungsanträge abstimmen und ich würde mich über ein positives Votum ihrerseits freuen.

Vielen Dank!

Rede zum Antrag „Projektgesellschaft für die Erweiterung des Wohngebiets Paunsdorf“ in der Ratsversammlung am 15.5.2019

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

das Thema Wohnen ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Stadt. Hatten wir vor einigen Jahren noch einen Leerstand von weit über 10 Prozent, liegt dieser aufgrund des anhaltenden Zuzugs und steigender Geburtenraten, inzwischen bei etwa zwei Prozent.

Dies hat auch Auswirkungen auf die Mietpreise, die in den letzten vier Jahren um über zehn Prozent gestiegen sind. Bei den Angebotsmieten sind es sogar über 20 Prozent. Das liegt also deutlich über der Inflationsrate bzw. den Einkommenszuwächsen im gleichen Zeitraum.

Steigenden Mieten kann man mit verschiedenen Maßnahmen entgegenwirken, hierzu gehören, soziale Erhaltungssatzungen, Kappungsgrenzen, eine funktionierende Mietpreisbremse oder Zweckentfremdungsverbote.

Durch diese Maßnahmen entsteht jedoch kein zusätzlicher Wohnraum, es können damit Entwicklungen nur verlangsamt, aber nicht aufgehalten werden. Wir wollen, dass neben privaten Bauträgern auch die Kommune mit ihren Gesellschaften aktiv in die Entwicklung von Grundstücken einsteigt. Für ein sehr großes Grundstück, die Kiebitzmark oder früher Paunsdorf 2, wollen wir erreichen, dass es durch die Stadt Leipzig bzw. ihre Gesellschaften entwickelt wird. Wir erhoffen uns dadurch bis zu zwei Tausend neue Wohnungen. Dabei müssen, diese Wohnungen letztendlich nicht ausschließlich durch kommunale Gesellschaften errichtet werden. Wir können uns auch vorstellen, dass sich Genossenschaften oder soziale Bauträger an der Entwicklung beteiligen, solange sie sich an vorher festgelegte Vorgaben halten, die im weiteren Verfahren geregelt werden sollten. Sichergestellt werden muss dabei, dass die Quote für sozialen Wohnungsbau nicht unter 30 Prozent fällt und vor allem die Mietpreisbindung nicht, wie bei den Verhandlungen mit privaten Bauträgern, schon nach 15 oder 20 Jahren ausläuft. Neben Wohnraum bietet das Areal auch Platz für Schulen, Kitas, Kultur, Gewerbe und Einzelhandel, außerdem hat es bereits jetzt eine optimale Anbindung an den ÖPNV.

Das Gebiet sollte noch in den 1980er-Jahren zur Erweiterung des Wohngebiets Paunsdorf entwickelt werden, allerdings wurden diese Pläne nach der Friedlichen Revolution ad acta gelegt. Der damals einsetzende Bevölkerungsschwund hätte das Vorhaben ohnehin unwirtschaftlich gemacht. Heute ist die Lage eine ganz andere. Wir sind deshalb der Auffassung, dass die Stadt einen konkreten Aufschlag machen sollte, die Entwicklung dieser Fläche wieder aufzugreifen. Eine Projektgesellschaft, an der sich neben Stadt und LWB auch Genossenschaften und private Immobilienfirmen beteiligen könnten, wäre ein solcher Aufschlag.

Rede zum Antrag „Grundstücke kommunaler Unternehmen“ in der Ratsversammlung am 17. April 2019

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Thema, wie mit Grundstücken der Stadt Leipzig und jenen kommunaler Unternehmen umgegangen werden soll, treibt uns schon seit Jahre um. Das begann unter anderem 2012, wo wir einen Fachplan für soziale Infrastruktur angeregt haben, der seinen Fokus auf die Flächenentwicklung und die Flächenbevorratung legen sollte. Es folgten dann mehrere Initiativen, die den Erhalt von kommunalen Flächen, eine Flächenbevorratung sowie eine strategische Liegenschaftspolitik im Allgemeinen vorsahen. Uns war und ist wichtig, dass die Stadt Leipzig sorgsam mit ihren Grundstücken umgeht, denn Grund und Boden lässt sich bekanntlich nicht vermehren. Und das, was wir leichtfertig verkaufen, fehlt irgendwann an entscheidender Stelle. Diese Erfahrung haben wir nach Jahren, in denen wir Immobilien und Grundstücke verkauft haben, um den Haushalt decken zu können, machen müssen.

2013 wurde hier im Rat unser Antrag für mehr Transparenz und einen besseren Informationsaustausch zwischen Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen bei Grundstücksgeschäften beschlossen. Wir wollten damit eine engere und vor allem frühzeitige Abstimmung zwischen Stadt und kommunalen Unternehmen sowie kommunalen Unternehmen untereinander installieren, um eine Veräußerung von stadtstrategischen Grundstücken an Dritte zu verhindern. Unseren heutigen Antrag verstehen wir als Erweiterung bzw. Verschärfung unseres damaligen Beschlusses, indem sämtliche nicht betriebsnotwendige Grundstücke, die nach Lage, Größe und Bebaubarkeit grundsätzlich für die Erweiterung der Sozial- und Bildungsinfrastruktur bzw. den Bau von Wohnungen oder hochwertige Gewerbeansiedlungen geeignet sind, zunächst der Stadt Leipzig bzw. anderen städtischen Unternehmen zum Verkehrswert angeboten werden müssen.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Die 2013 angeregten Prüfungen werden ganz verbindlich festgezurrt und die Stadt erhält dadurch beispielsweise die Möglichkeit, den Aufbau ihrer Flächenreserven zu beschleunigen. Die kommunalen Unternehmen werden dadurch auch auf Veräußerungsabsichten anderer kommunaler Unternehmen aufmerksam und können so eigene Flächenbedarfe unkompliziert decken.

Um es noch einmal zusammenzufassen: Wir wollen, dass auch unsere kommunalen Unternehmen keine Grundstücke mehr verkaufen, die für soziale Infrastruktur und Wohnen geeignet sind. Denn Grund und Boden sind nicht mehrbar. Wir wollen mit dem Antrag erreichen, dass kommunale Unternehmen Grundstücke, die sie für nicht betriebsnotwendig erachten, als Flächenreserve zum Verkehrswert an die Stadt verkaufen. Sollte die Stadt eine schnelle Bebauung nicht realisieren können, kann eine langfristige Verpachtung nach Konzeptverfahren erfolgen.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag, denn das was wir von Unternehmen des Bundes erwarten, müssen wir vor Ort auch vorleben.

Den dazugehörigen Antrag finden Sie hier.

Sozialer Wohnungsbau: Langfristige Förderzeiträume sind notwendig

Entsprechend der Berichterstattung in den Medien zum Bedarf an Sozialwohnungen in Leipzig erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker:

„Für mich ist es erschreckend, wie schlecht es um die Datengrundlage beim Innenministerium bestellt zu sein scheint. Die Zahlen, die das Ministerium auf eine Anfrage hin bereitgestellt hat, sind weder richtig noch wirklich aktuell. Wir müssen der Tatsache in die Augen sehen, dass bezahlbarer Wohnraum in den wachsenden Städten immer knapper wird.“

Wenn wir davon ausgehen, dass die rund 4.400 Sozialwohnungen, die in Leipzig benötigt werden, nicht bis 2025 vorhanden sein müssen, sondern lediglich den Nachholbedarf bis nächstes Jahr aufzeigen und es im Grunde jährlich 1.500 Wohnungen sein müssten, um den Bedarf zu decken, dann wir deutlich, wie sehr die Prognosen auseinander gehen. Bis 2025 hochgerechnet würde es bedeuten, dass in den nächsten 6 Jahren etwa 12.000 Sozialwohnungen allein in Leipzig entstehen müssen.

„Aber ganz gleich, wie hoch der tatsächliche Bedarf schlussendlich sein wird, es ist eine Mammutaufgabe, denn auch die vom Freistaat angegeben rund 4.400 Sozialwohnungen entstehen nicht von heute auf morgen. Für uns heißt das, dass Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau langfristig bereitgestellt werden müssen. Es müssen aber auch andere Wege gesucht werden, um es für Wohnungsbauunternehmen attraktiv zu machen, sozialen Wohnraum zu schaffen. Anders werden wir das Problem nicht lösen können. Hierbei sind – und das sagen wir auch seit Jahren – insbesondere der Bund und der Freistaat gefragt, denn die Kommunen dürfen mit diesem Problem nicht allein gelassen werden. Wir selbst haben erst vor kurzer Zeit konkrete Vorschläge gemacht, welche Möglichkeiten es in Leipzig gebe, sozialen Wohnraum zu schaffen: Einerseits haben wir angeregt, dass die Stadt die Entwicklung der Kiebitzmark in Paunsdorf voranbringen soll und andererseits haben wir vorgeschlagen, dass ein Grundstück an der Wolfgang-Heinze-Straße vom Bund gekauft wird, auf dem 60 Wohneinheiten Platz haben würden. Darüber hinaus haben wir die kooperative Baulandentwicklung durchgesetzt, bei der angestrebt wird, gegenüber Investoren von größeren Baugebieten eine Quote von mindestens 30 Prozent sozialem Wohnraum durchzusetzen“, so Zenker abschließend.

Sozialen Wohnungsbau auch in Connewitz ermöglichen

Stadt soll Grundstück von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erwerben

Connewitz ist einer der Stadtteile, die eine besondere Anziehungskraft haben. Das bleibt nicht folgenlos: Wohnungen werden knapper und die Mieten steigen überdurchschnittlich. Für SPD-Fraktionschef Christopher Zenker, der den Leipziger Süden und damit auch Connewitz im Stadtrat vertritt, ist das eine Entwicklung, die er mit Sorge betrachtet. Durch das Wachstum der letzten Jahre haben wir in ganz Leipzig einen angespannten Wohnungsmarkt. Damit verbunden steigen auch die Preise für Grund und Boden, besonders in begehrten Stadtteilen.

„Die soziale Durchmischung im Stadtteil nimmt aufgrund steigender Mieten und der sinkenden Zahl bezahlbaren Wohnraums ab, was leider auch zu Spannungen im Stadtteil führt“, so Zenker. „Um einer sozialen Entmischung und damit verbundenen Konflikten entgegenzuwirken, ist sozialer Wohnungsbau ein wichtiges Instrument, denn dadurch würde wieder mehr bezahlbarer Wohnraum im Viertel entstehen.“

Der SPD-Fraktionschef hat hierzu einen direkten Vorschlag: „Ich hatte bereits im Hinblick auf die großen Entwicklungsvorhaben am Bayrischen Bahnhof und am Freiladebahnhof gesagt: Die Stadt ist gut beraten, selbst Grundstücke zu erwerben, denn dann ist sie Herrin des Verfahrens und ist nicht auf die Gunst von Investoren angewiesen. An der Wolfgang-Heinze-Straße gibt es ein geeignetes Grundstück. Es etwa 2.600 Quadratmeter groß und befindet sich in Besitz des Bundes. Das Gute daran, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben räumt Kommunen ein Erstzugriffsrecht ein, sodass die Stadt diese Fläche ohne Bieterverfahren maximal zum Verkehrswert erwerben kann. Die Stadt stünde also nicht im Bieterwettstreit mit anderen Interessenten. Nach aktueller Bodenrichtwertkarte wären das etwa 1,4 Millionen Euro. Noch interessanter wird es, wenn die Stadt auf dem Grundstück sozialen Wohnungsbau realisiert, denn wird der Kommune sogar noch ein Abschlag auf den Kaufpreis gewährt, der bei 25.000 Euro pro Wohneinheit im sozialen Wohnungsbau liegt. Konkret würde das bedeuten, dass der Kaufpreis theoretisch bis auf null sinken kann, wenn das Grundstück mit 60 Sozialwohnungen bebaut wird. Das Grundstück in Connewitz ist hervorragend zur Wohnbebauung geeignet, da es an bestehende Wohnbebauung angrenzt und verkehrstechnisch gut erschlossen ist“, so Zenker.

Nach Ansicht der SPD-Fraktion soll sich die Stadtverwaltung dieses Grundstück vom Bund erwerben, um dort z.B. gemeinsam mit der LWB oder einem anderen kommunalen Unternehmen sozialen Wohnraum zu errichten, um so die soziale Durchmischung in Connewitz zu befördern.

„Wir fordern schon länger, dass die Stadt Flächenreserven aufbauen soll. Dieses Beispiel zeigt, wie das gehen kann, und deshalb wollen wir, dass die Verwaltung darüber hinaus prüft, welche Grundstücke der Bund in Leipzig verkaufen will und welche davon zum Beispiel für den sozialen Wohnungsbau geeignet sind“, so Zenker abschließend.

Den dazugehörigen Antrag finden Sie hier.
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