Rede zur Vorlage „Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig – Rahmenplan zur Umset-zung“ in der Ratsversammlung am 15.7.2020

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

die Vorlage ist ein sehr wichtiger Baustein zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2030 und damit für die Verkehrswende. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich die Zusammenarbeit zwischen Ausschuss und Stadtverwaltung loben. Die gute Zusammenarbeit zeigt sich auch daran, dass eben nicht jede Fraktion oder Stadtrat versucht, sein ganz persönliches Lieblingsprojekt unterzubekommen. Denn auch uns ist bewusst, dass dieses Programm ambitioniert ist. Auch wenn die Kommune und insbesondere die LVB zur Realisierung auf Fördermittel von Land, Bund und Europa angewiesen ist, so müssen wir dennoch unsere Hausaufgaben machen. Die Planung und die Realisierung der Projekte muss zügig vorangehen. Damit es von kommunaler Seite keine Ausreden mehr gibt, sind die zur Umsetzung notwendigen Stellen innerhalb der Stadtverwaltung, wie im Änderungsantrag gefordert, zügig zu schaffen und zu besetzen. Besetzungsbremse hin oder her.

Wer sich die Vorlage durchgelesen hat, begegnet zunächst viel Prosa, über eine Familie und ihr Mobilitätsverhalten. Letztendlich wird sie jedoch sehr konkret. Sie zeigt z.B. auf, bis wann Konzepte wie das Radverkehrsentwicklungskonzept fortgeschrieben werden, das Fußverkehrskonzept stehen soll oder eine Kampagne zur Verkehrssicherheit veröffentlicht wird. Sicher, das Herzstück der Vorlage sind die Investitionsvorhaben und dabei vor allem die Komplexmaßnahmen, die Verbesserungen für den ÖPNV und meistens mindestens auch den Rad- und Fußverkehr nach sich ziehen: Bis 2024 sollen 18 dieser Komplexmaßnahmen und bis 2030 weitere 52 werden umgesetzt werden. Das entspricht einem Investitionsvolumen von rund 1 Mrd. Euro.

Allein mit den kurzfristigen Investitionsmaßnahmen sowie den Taktverdichtungen bis 2024 soll es gelingen, das Fahrgastaufkommen der LVB um drei Prozent und damit um über 5 Mio. zusätzliche Fahrgäste zu steigern. Allein daran sieht man wie wichtig die Vorlage auch für den Klimaschutz ist.

Da insbesondere zwei Punkte auf Initiativen der SPD-Fraktion zurückgehen, möchte ich auf diese kurz gesondert eingehen: Das ist zum einen das Fußverkehrskonzept. Dieses geht auf einen Antrag meiner Fraktion aus dem Jahr 2016 zurück. Wir werden daher, wie insgesamt bei der Vorlage, sehr genau beobachten und kontrollieren, dass die Zeitvorgaben eingehalten werden.

Zum Thema Beseitigung von Unfallschwerpunkten auf Grundlage des Berichts der Verkehrsunfallkommission sind wir sehr froh, dass die Verwaltung diesen Punkt aufgegriffen hat und auch finanziell untersetzt. Verwundert sind wir jedoch darüber, dass wir für unseren Antrag eben zu diesem Thema einen anlehnenden Verwaltungsstandpunkt bekommen haben. Da dieser Antrag bis zuletzt geruht hat, können sie sicher sein, dass wir diesen im September erneut aufrufen und vielleicht überprüft die Stadtverwaltung mit dem heutigen Beschluss ihren Standpunkt noch einmal.

Der Rahmenplan ist ein ambitioniertes Konzept. Wir werden unseren Beitrag dazu leisten, dass dieser Umgesetzt wird, um damit einem wichtigen Beitrag zur Stärkung des Umweltverbundes zu leisten. Auch deshalb unterstützen wir den Änderungsantrag des zeitweiligen Ausschuss Verkehr, der die entsprechende personelle Ausstattung sichern soll.

Wir unterstützen den Antrag aber auch in dem weiteren wichtigen Punkt bzgl. der Netzerweiterungen für die Straßenbahn. Auch wenn die Realisierung dieser Maßnahmen bis 2030 nicht möglich sein wird, so ist es doch notwendig, diese zumindest planerisch zu beginnen. Schließlich sind auch die ganz großen, erst längerfristig wirkenden Maßnahmen wie Netzerweiterungen bedeutend für einen attraktiven Nahverkehr und die Verkehrswende. Ein ja zum mittleren Ring, der auch mit einem Halbsatz auftaucht, bedeutet das für uns jedoch noch nicht. Wir werden der Vorlage und dem Änderungsantrag zustimmen.

Vielen Dank

Sächsisches Bildungsinfrastrukturprogramm ermöglicht zehn neue Kitas in Leipzig

Der Haushalts- und Finanzausschuss (HFA) des Sächsischen Landtages hat heute erneut über Geld aus dem Zukunftssicherungsfonds für dringend notwendige Investitionen entschieden. Dazu erklären die Leipziger Landtagsabgeordneten Holger Mann und Dirk Panter:

„Auf seiner heutigen Sitzung hat der HFA Mittel aus dem sogenannten ‚Bildungsinfrastrukturprogramm‘ in Höhe von 11,7 Mio. Euro für den Bau von sieben Kitas in Leipzig bewilligt. Außerdem wurden 3,1 Mio. Euro, die bereits letztes Jahr bewilligt wurden, für drei weitere Kitas freigegeben.

Damit entstehen in Leipzig 405 neue Krippenplätze und 1106 neue Kindergartenplätze. Diese Kapazitätserweiterung stellt damit neben der berufsbegleitenden Erzieherausbildung in Leipzig und den ‚Leipzig-Kitas‘ einen weiteren wichtigen Schritt für die Versorgungssicherheit in der Stadt dar.“

„Ich freue mich, dass durch das Förderprogramm des Freistaats 10 neue Kitas in Leipzig ermöglicht werden. In den letzten fünf Jahren haben wir in Leipzig bereits rund 9.000 Kitaplätze neu geschaffen. Damit ist möglich, dass wir in den nächsten Monaten die Nachfrage nach Betreuungsplätzen zunächst decken können“, erklärt der Leipziger SPD-Fraktionschef Christopher Zenker und ergänzt:

„Wir dürfen aber jetzt nicht nachlassen, um nicht irgendwann wieder in die Situation zu kommen, dem Bedarf hinterherzulaufen. Deshalb ist dieses Förderprogramm wichtig für Leipzig. Parallel dazu müssen wir aber auch gemeinsam mit dem Freistaat die Herausforderungen des Fachkräftemangels bei Erzieherinnen und Erziehern meistern, denn andernfalls könnten bald viele Kitaplätze wegen fehlender Mitarbeiter nicht besetzt werden.“

Folgende Kita-Neubauprojekte werden gefördert:
Gerichtsweg/Reichpietschstraße (Reudnitz-Thonberg)
Liliensteinstraße 1b (Lausen-Grünau)
Holbeinstraße 58 (Schleußig)
Arthur-Nagel-Straße (Großzschocher)
Linnéstraße (Zentrum-Südost)
Prießnitzstraße/Rietschelstraße (Leutzsch)
Holsteinstraße 46 (Reudnitz-Thonberg)
Trufanowstraße (Zentrum-Nord)
Meusdorfer Straße/Hammerstraße (Connewitz)
Windscheidstraße 45 (Connewitz)

Hintergrund:

In den Haushaltsverhandlungen Ende 2018 setzte sich die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag für das „Bildungsinfrastrukturprogramm“ ein. Aus diesem Programm erhalten die kreisfreien Städte und Landkreise zusätzliche Mittel zum Neubau von Kita- und Schulgebäuden. Gleichzeitig wurde der Eigenanteil der Kommunen von 60 % auf 40 % gesenkt.

Zenker: „Armutszeugnis für die sächsische Justiz“

Vier Jahre danach: Überfall auf Connewitz juristisch noch immer nicht abgeschlossen

Christopher Zenker, Vorsitzender der SPD Leipzig-Süd und örtlicher Stadtrat: „Vier Jahre und kein Ende in Sicht – das ist ein Armutszeugnis für die sächsische Justiz, das Sebastian Gemkow als ehemaliger Justizminister mit zu verantworten hat. Es hat über zwei Jahre gedauert, bis überhaupt Anklage gegen einen Großteil der Tatverdächtigen erhoben wurde und es den ersten Prozesstag im Zusammenhang mit dem Überfall gegeben hat. Erst dauerte es drei Jahre, bis sich herausstellte, dass auch ein Justizvollzugsbeamter an den Übergriffen beteiligt war. In der Zwischenzeit bewachte er auch inhaftierte Rechtsextremisten. Diese langen Prozesse gefährden das Vertrauen in unseren Rechtsstaat.“

Am 11. Januar vor vier Jahren hat eine Gruppe von über 200 Rechtsextremisten den Stadtteil Connewitz angegriffen, mit Eisenstangen, Äxten und Pyrotechnik bewaffnet. Sie griffen Passanten an, zerstörten Geschäfte und demolierten Autos und Wohnhäuser. 204, darunter zahlreiche bekannte Rechtsextreme aus dem gesamten Bundesgebiet, konnten durch die Polizei festgesetzt werden. Doch noch immer sind die Vorfälle gerichtlich nicht vollständig aufgearbeitet.

„24.513 offene Verfahren liegen bei der Leipziger Staatsanwaltschaft. Unter diesen offenen Verfahren sind auch weiterhin viele des Überfalls auf Connewitz. Da hilft auch das eine oder andere Schnellverfahren nicht viel. Mehr Personal, auch im Justizbereich, ist lange überfällig, damit Verfahren zügig abgearbeitet werden können.“ so Zenker abschließend.

Rede zum Antrag „Anbindung überörtlicher Radwege und Schaffen einer Aktiv-Achse Süd“

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

im Frühjahr diesen Jahres hat der Freistaat die Planung von mehreren Radschnellwegen in ganz Sachsen bekanntgegeben, oder wie sie in der Presse gerne genannt werden ‚Fahrradautobahnen’. Fünf dieser potenziellen überörtliche Radschnellwege führen nach Leipzig.

Das betrifft Strecken von Schkeuditz, Markranstädt, Markkleeberg, Naunhof und Taucha nach Leipzig, die auch Berufspendler mit dem Rad zurücklegen können. Dafür ist es allerdings notwendig, dass diese komfortablen Radschnellwege nicht an den Stadtgrenzen ein jähes Ende finden, sondern auch auf dem Gebiet der Stadt sinnvoll und vor allem gut angebunden werden. Hierzu wollen wir von der Verwaltung Ende des 2. Quartals 2020 einen Vorschlag haben, wie die Einbindung der überörtlichen Radschnellwege eingebunden werden sollen. Wir favorisieren dafür Strecken, die möglichst abseits der Hauptstraßen auf ertüchtigten Nebenstraßen verlaufen und dadurch für die Nutzer besonders attraktiv sind.

Attraktive Radschnellwege können, insbesondere seit der stärkeren Nutzung von E-Bikes, einen Beitrag zur Verkehrsentlastung in Leipzig leisten. Wer immer vom Kopenhagener Modell für den Radverkehr redet, muss auch bereit sein, neue Wege zu gehen, neu zu denken und vor allem auch neue Radwegeverbindungen zu schaffen. Ziel müssen Alternativen zu den bisherigen Hauptverkehrsstraßen sein.

Darüber hinaus ist uns wichtig, dass solche Radverbindungen auch in den Städten in das Förderprogramm des Freistaates aufgenommen werden. Dafür soll sich der Oberbürgermeister einsetzen und die entsprechenden Bedingungen schaffen.

Für den Radschnellweg Leipzig-Halle liegt die Machbarkeitsstudie demnächst vor. Wir wollen daher von der Stadtverwaltung wissen, welche Förderprogramme hier genutzt werden können, welche Fördermittelquoten gelten, welche Programm noch nicht ausgeschöpft sind und welche Maßnahmen zur Einbindung des Radschnellweges damit umgesetzt werden könnten. Der Fachausschuss soll hier schon im 1. Quartal des Jahres 2020 über den Planungsstand informiert und eingebunden werden.

Zudem möchten wird, dass die Verwaltung Planungen für eine Aktiv-Achse Süd, die vom Bayrischen Bahnhof zum rund 7 Kilometer entfernten Markkleeberger See führen soll, veranlasst. Erst kürzlich hat die Stadtverwaltung im Rahmen der Bebauung des Geländes um den Bayerischen Bahnhof dazu einen Workshop durchgeführt. Die Ergebnisse sind nun in eine Planung zu überführen. Dabei ist insbesondere eine Route entlang der S-Bahn-Strecke zu prüfen und dafür natürlich die Zusammenarbeit mit der Stadt Markleeberg zu suchen. Wir halten es für wichtig, attraktive Radrouten auch abseits der Straßen zu entwickeln und diese dann trotzdem an das Straßennetz der Stadt anzubinden, wie das bei einer Aktivachse Süd im innenstadtnahen Bereich möglich wäre.

Die große Resonanz aus der Bevölkerung auf unseren Antrag und die geplanten Projekte entlang bzw. in der Route sprechen ganz klar für eine zügige Planung. Zu nennen sind neben der geplanten Wohnbebauung Bayerischer Bahnhof auch beispielhaft der Ausbau des Stadtwerke Standorts an der Arno-Nitzsche-Straße zum Hauptfirmensitz oder der immer noch in der Diskussion befindliche Neubau einer Großsporthalle.

Lassen sie uns sowohl bei der Einbindung der geplanten Radschnellwege als auch bei der Aktiv-Achse-Süd zum Vorreiter werden, bei dem wir Versuchen mit der Stadtentwicklung mitzuhalten und nicht erst warten bis alles fertig ist.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

Rede zum Antrag „Erwerb des Flurstücks 267 in Connewitz durch die Stadt Leipzig“ in der Ratsversammlung vom 11.12.2019

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

Wohnraum und vor allem bezahlbarer Wohnraum ist eines der zentralen Thema, die uns hier im Rat regelmäßig beschäftigen. Durch das Wachstum der letzten Jahre haben wir in Leipzig inzwischen einen deutlich angespannten Wohnungsmarkt. Damit verbunden steigen auch die Preise für Grund und Boden, besonders in beliebten Stadtteilen.

Die Gesamtproblematik des fehlenden Wohnraums in Großstädten ist auch schon lange beim Bund angekommen. Eine Folge dessen ist die Regelung, dass den Kommunen ein Erstzugriffsrecht für bundeseigene Grundstücke eingeräumt wurde und die Kommunen die betreffende Flächen maximal zum Verkehrswert vom Bund erwerben können, ohne an einem Bieterverfahren teilnehmen zu müssen. Noch interessanter wird das Ganze jedoch, wenn die Kommunen auf diesen Grundstücken sozialen Wohnungsbau betreiben wollen, denn dann gewährt der Bund einen Preisabschlag von 25.000 Euro pro Wohneinheit im sozialen Wohnungsbau.

Ein solches bundeseigenes Grundstück ist das Flurstück 267 an der Wolfgang-Heinze-Straße 29 in Connewitz. Connewitz ist einer der Stadtteile, die eine besondere Anziehungskraft haben. Das bleibt nicht folgenlos: Wohnungen werden knapper und die Mieten steigen überdurchschnittlich. Die soziale Durchmischung im Stadtteil nimmt aufgrund steigender Mieten und der sinkenden Zahl bezahlbaren Wohnraums ab, was leider auch zu Spannungen im Stadtteil führt. Um einer sozialen Entmischung und damit verbundenen Konflikten entgegenzuwirken, ist sozialer Wohnungsbau ein wichtiges Instrument. Schließlich würde dadurch wieder mehr bezahlbarer Wohnraum im Viertel entstehen.

Das Grundstück in Connewitz ist rund 2.600 Quadratmeter groß ist und hätte nach derzeitiger Lage einen Wert von rund 1,4 Millionen Euro. Durch die Abschläge, die der Bund für sozialen Wohnungsbau gewährt, könnte der Kaufpreis, wenn dort 60 Sozialwohnungen entstehen würden, theoretisch auf Null sinken. Das sollte sich die Stadt nicht entgehen lassen. Das ist auch der Grund, warum wir mit dem Verwaltungsstandpunkt nicht zufrieden sind, denn der soziale Wohnungsbau spielt darin nur eine untergeordnete Rolle, aber gerade darum geht es. Theoretisch könnte der bei Beschluss des Verwaltungsstandpunktes auch bei null liegen. Wir wollen jedoch mit dem heutigen Beschluss auch ein Bekenntnis zum sozialem Wohnungsbau in Connewitz. Ich bin auch davon überzeugt, dass dies auch die große Mehrheit der Connewitzerinnen und Connewitzer möchte. Ganz gleich ob die LWB, die Stadt oder eine gemeinnützige Genossenschaft am Ende das Grundstück bebauen.

Mit unserem 2. Beschlusspunkt wollen wir erreichen, dass sich die Stadt intensiv damit auseinandersetzt, welche Grundstücke der Bund in Leipzig außerdem noch veräußern will und wie die Stadt sie nutzen könnte. Insbesondere mit Blick auf den sozialen Wohnungsbau. Wir fordern schon länger, dass die Stadt Flächenreserven aufbauen soll. Und das Angebot des Bundes ist attraktiv und sollte intensiv genutzt werden. Darüber sollen die federführenden Ausschüsse Stadtentwicklung und Bau sowie Grundstückverkehr informiert werden. Auch hier müssen wir nicht selber bauen, sondern können die Grundstücke zum Beispiel über Konzeptvergabe, die heute noch Thema sein wird, weiter verpachten.

Leider geht der Verwaltungsstandpunkt nicht auf den Beschlusspunkt 3 ein, der sich auch bereits in der ersten Neufassung unseres Antrags fand, wo es darum geht, dass geprüft werden soll, ob Erstzugriff und Kaufpreisermäßigungen auch dann gewährt werden, wenn der soziale Wohnungsbau dann von Dritten, beispielsweise über Erbpacht des Grundstücks, realisiert wird. Das ist jedoch wichtig, weil die Stadt und auch die LWB das sicher nicht allein gestemmt kriegen. Seit gestern Abend, nach einem Treffen zu dem die Stadtverwaltung bezüglich des Grundstücks in Connewitz eingeladen hat, sind wir schlauer, eine Weitergabe des Grundstücks inkl. der Ermäßigungen ist möglich. Warum es trotz mehrfacher Bitte nicht möglich ist, das auch in den Verwaltungsstandpunkt zu schreiben, ist uns schleierhaft.

Ich bitte um Zustimmung zu unserer Neufassung, das sie den sozialen Wohnungsbau für das Grundstück in Connewitz festschreibt und den Stadtrat über die Ausschüsse bei den weiteren Grundstücken, die über die gesamte Stadt verteilt sind, einbindet.

Rede zum Antrag „Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Spielplätzen prüfen“ in der Ratsversammlung vom 11.12.2019

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

es kommt selten vor, dass die Verwaltung Themen, die im Rat beantragt werden, umsetzt, bevor der entsprechende Antrag überhaupt votiert wurde. Von daher: Vielen Dank.

Worum geht es? Wir wurden nach den Sommerferien von Schülern der Kurt-Masur-Schule angeschrieben, dass sie sich wünschen würden, dass die Tempo-30-Zone an der Bernhard-Göring-Straße, direkt vor der Schule, noch einige Meter verlängert wird. Dadurch soll der im Leipziger Süden beliebte Spielplatz auf dem Steinplatz in die bestehende Tempo-30-Zone einbezogen werden. Das war unser 1. Beschlusspunkt im Ursprungsantrag und im Verwaltungsstandpunkt sicherte die Stadt zu, dass im 1. Halbjahr 2020 die Tempo-30-Zone erweitert werden soll. Das freut uns sehr und es zeigt vor allem auch den Grundschülerinnen und -schülern, dass es etwas bringt, sich für seine Belange einzusetzen, sich zu engagieren.

Die Initiative der Schüllerinnen und Schüler hat jedoch bei uns die Frage aufgeworfen, wie das bei anderen Spielplätzen aussieht. Unser Ziel ist, analog zu den Regelungen vor Kitas und Schulen, wo Tempo-30 angeordnet werden kann, eine Regelung für Straßen in unmittelbarer Nähe von Spielplätzen zu finden, denn auch dort sollte die Verkehrssicherheit erhöht werden. Deshalb möchten wir, wie auch der Verwaltungsstandpunkt vorsieht, dass sich der Oberbürgermeister gegenüber dem Bund dafür einsetzt, dass eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen wird. Dessen ungeachtet soll die Stadtverwaltung prüfen, wo Tempo-30 vor Spielplätzen auch mit der aktuellen Rechtslage angeordnet werden kann. Die entsprechende Prüfung wünschen wir uns bis Ende des ersten Quartals 2020.

Ich bitte Sie daher um Zustimmung zur Neufassung unseres Antrags, die den Verwaltungsstandpunkt weitestgehend aufnimmt.

Überörtliche Radschnellwege hochwertig an das städtische Radwegenetz anbinden

Pünktlich zum Start der kommunalen Klimaschutzkampagne „Stadtradeln“, bei der auch die Leipziger SPD wieder mit einem Team vertreten sein wird, hat die Leipziger SPD-Fraktion hat gemeinsam mit dem Arbeitskreis Stadtentwicklung und Umwelt der SPD Leipzig einen Antrag entwickelt, der darauf abzielt, dass die vom Freistaat geplanten überörtlichen Radverbindungen vom Umland nach Leipzig auch eine hochwertige Anbindung an das städtische Radwegenetz bekommen.

„Der Freistaat plant derzeit fünf potenzielle überörtliche Radschnellwege nach Leipzig“, erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker. „Das betrifft Strecken von Schkeuditz, Markranstädt, Markkleeberg, Naunhof und Taucha nach Leipzig, die auch Berufspendler mit dem Rad zurücklegen können. Dafür ist es allerdings notwendig, dass diese komfortablen Radschnellwege nicht an den Stadtgrenzen ein jähes Ende finden, sondern auch auf dem Gebiet der Stadt sinnvoll und vor allem gut angebunden werden. Attraktive Radschnellwege können, insbesondere seit der stärkeren Nutzung von E-Bikes, einen Beitrag zur Verkehrsentlastung in Leipzig leisten. Wer immer vom Kopenhagener Modell für den Radverkehr redet, muss auch bereit sein, neue Wege zu gehen, neu zu denken und vor allem auch neue Radwegeverbindungen zu schaffen. Ziel müssen Alternativen zu den bisherigen Hauptverkehrsstraßen sein.“

Hierzu ergänzt Henrik Fischer, Sprecher des Arbeitskreises Stadtentwicklung und Umwelt: „Wir wollen mit den Radschnellwegen auch das Fahrradfahren in Leipzig verbessern, denn die Radfahrer in Leipzig haben eine eigene Infrastruktur verdient. Die Radschnellwege sollen in der Stadt so geführt werden, dass möglichst viele Leipziger profitieren. Gerade in den Wohnvierteln wird es aber schwierig, die strengen Qualitätsanforderungen an Radschnellwege zu erfüllen. Die SPD will deshalb, dass Leipzig Fahrradwege mit einer neuen Qualität entwickelt, die besser sind als die bekannten Fahrradstraßen sind, und die Radschnellwege so in Leipzigs Radnetz einbindet. Auf diese Weise können wir auch eine hochwertige Verbindung von Lindenau bis zum Hauptbahnhof in einen Radschnellweg Makranstädt – Leipzig einbinden. Dafür könnte die Verbindung in Grünau entlang der Lützner Straße und in Lindenau durch die Demmeringstraße geführt werden. So rückt auch Grünau näher an die Innenstadt. Die nötigen baulichen Anpassungen sollten mit in das Förderprogramm des Freistaats aufgenommen werden.“

Die Sozialdemokraten schlagen vor, diese Radwege möglichst nicht auf Hauptverkehrsstraßen entlang zu führen sondern vorrangig Nebenstraßen zu nutzen, die wenn nötig auch entsprechend ertüchtigt werden sollen, um dann im Qualitätsniveau über den bisher bestehenden Fahrradstraßen liegen. Das beinhaltet auch, dass Vorfahrtsregelungen auf den Nebenstraße so angepasst werden, dass die Radroute Vorfahrt hat und an notwendigen Kreuzungen mit Hauptstraßen eine grüne Welle für den Radverkehr entsteht. Auch die Nutzung des öffentlichen Raum für Parkplätze soll dabei so organisiert werden, dass durch ein- und ausparkende Fahrzeuge ein möglichst geringes Risiko für den Radverkehr entsteht.
Ein weiterer Punkt, der Bestandteil dieses Antrag ist, ist die Planung einer Aktiv-Achse Süd, die vom Bayrischen Bahnhof bis zum zirka sieben Kilometer entfernten Markkleeberger See führen soll. „Es geht dabei, vom Bayrischen Bahnhof kommend, insbesondere um eine Route entlang der S-Bahn-Strecke, die die Stadteile Connewitz, Marienbrunn, Lößnig und Dölitz-Dösen anbinden und als Alternativroute zum Hauptstraßennetz dienen soll“, erklärt Christopher Zenker und ergänzt abschließend: „Der Ökolöwe hat hierzu einen tollen Vorschlag entwickelt, der Grundlage für die Planungen sein sollte und mit der Entwicklung des Geländes um den Bayerischen Bahnhof zügig realisiert werden sollte.“

Den entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion finden Sie hier.

SPD-Fraktion fordert Geschwindigkeitsbegrenzung vor Spielplätzen

Die Leipziger SPD-Fraktion setzt sich für Tempo-30 nicht nur vor Schulen und Kitas, sondern auch vor Spielplätzen ein. Hierzu erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker:

„Wir möchten, dass Tempo-30-Regelungen künftig nicht nur vor Schulen und Kindertagesstätten gelten, sondern auch dort, wo Spielplätze unmittelbar an Straßen angrenzen, auf denen bislang  50 km/h oder mehr gefahren werden dürfen. Wir sind der Überzeugung, dass damit ein Beitrag für mehr Verkehrssicherheit, insbesondere für Kinder, geleistet werden kann.“

Auf die Gesamtproblematik ist die Fraktion durch einen konkreten Fall im Leipziger Süden aufmerksam gemacht worden.

„Schüler der Kurt-Masur-Schule haben mit uns Kontakt aufgenommen, weil der Spielplatz auf dem Steinplatz in der Südvorstadt zwar in direkter Nachbarschaft zur Kurt-Masur-Schule und zur Grundschule an der Bernhard-Göring-Straße liegt, aber die vor den Schulen geltende Tempo-30-Regelung noch vor dem Spielplatz endet. Diese Art von Beschilderung können wir nicht nachvollziehen und greifen daher den Vorschlag der Schülerinnen und Schüler auf. Wir wollen, dass künftig auch im Bereich des Spielplatzes auf der Bernhard-Göring- und auf der Arthur-Hoffmann-Straße Tempo-30 gelten soll“, so Zenker weiter.

Das würde dann den Gesamtbereich zwischen Scharnhorst- und Fichtestraße betreffen. Die Stadtverwaltung soll hier prüfen, wie die Geschwindigkeitsbegrenzung realisiert werden kann.

„Wir wollen jedoch keine Insellösung für die Südvorstadt, deshalb fordern wir in unserem Antrag eine Regelung für Spielplätze in der gesamten Stadt“, so Zenker abschließend.

SPD-Fraktion fordert: Mehr Personal für Kitas gewinnen

In den Kindertagesstätten der Stadt Leipzig fehlen Erzieherinnen und Erzieher. Um diesen Personalmangel entgegen zu treten, hat die SPD-Fraktion den Antrag „Mehr Personal für Kitas gewinnen“ eingereicht.

Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende Christopher Zenker: „Im vergangenen Jahr hat die Stadtverwaltung erstmals neben der rein schulischen auch auf die berufsbegleitende Ausbildung von Erziehern gesetzt. Dies war ein erster wichtiger Schritt, um mehr Erzieherinnen und Erzieher für die Kindertagesstätten zu gewinnen. Allerdings müssen bis 2020 über 800 Erzieherstellen neu- oder nachbesetzt werden, weil viele neue Kindertagesstätten eröffnet werden und eben auch Erzieherinnen und Erzieher in den Ruhestand gehen. Zudem sind gegenwärtig zahlreiche Erzieherstellen bei der Stadt selbst unbesetzt. Es ist also immer schwieriger geworden, neue Kitas schnell mit ausreichend Personal auszustatten. Unser Antrag soll helfen, hierbei auch neue Wege zu gehen.“

In ihren Antrag fordert die SPD-Fraktion, erstens, dass die Stadt Leipzig allen Erzieherinnen und Erziehern, die in den Ruhestand treten oder in den vergangenen 12 Monaten bereits in den Ruhestand getreten sind, Arbeitsverträge angeboten werden. Zweitens, dass allen Erzieherinnen und Erziehern in Horten 40-Stunden-Verträge angeboten werden. Drittens soll die Stadt Leipzig sich beim Freistaat Sachsen einsetzen, dass die Durchlässigkeit der Berufsausbildung zur Arbeit in einer Kindertageseinrichtung erweitert wird, zum Beispiel durch die Anrechnung erworbener Qualifikationen aus einer anderen Ausbildung und spezielle Ausbildungsgänge für Umschülerinnen und Umschüler. Und viertens soll sich die Stadt Leipzig beim Freistaat Sachsen einsetzen, dass die Zulassung zur Arbeit in Kindertagesstätten von Absolventen weiterer berufsnaher Abschlüsse, wie beispielsweise Magister Erziehungswissenschaften und Ergotherapeuten möglich ist.

„Einige Bundesländer haben inzwischen beschlossen, auch Personen mit fachfremden Berufsabschlüssen anzunehmen. Beispielsweise können in Berlin mit Zustimmung der Kitaaufsicht in begründeten Einzelfällen andere Fachkräfte beschäftigt und auf den Personalschlüssel angerechnet werden, wenn dies auf Grund der besonderen Konzeption, insbesondere bei einer bilingualen Ausrichtung erforderlich ist. Voraussetzung ist die durchgehende Anwesenheit von Fachpersonal“, erklärt Christopher Zenker und ergänzt abschließend: „Weiter können Personen, die über hinreichende pädagogische Fachkenntnisse verfügen, beispielsweise einen Magister in Erziehungswissenschaften haben oder Ergotherapeuten sind, in den Kitas arbeiten. Unser Problem sind mehr und mehr die fehlenden Erzieherinnen und Erzieher. Hier sind, wie beim Kitabau selbst, weitere Anstrengungen der Stadt und der Freien Träger notwendig. Unser Antrag stellt hier Lösungsansätze vor.“ +++

Rede zu den Anträgen zur Aufstellung von sozialen Erhaltungssatzungen in Leipzig

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

um es vorweg zu nehmen, die SPD steht ganz klar zum Beschluss zur Einführung von sozialen Erhaltungssatzungen für die im Herbst definierten Gebiete, also Teile von Zentrum-West und Zentrum-Nordwest, von Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf, Anger-Crottendorf, Sellerhausen-Stünz, Reudnitz-Thonberg und Stötteritz, Teile von Plagwitz, Kleinzschocher, Lindenau, Altlindenau, Neulindenau, Leutzsch und Schleußig, von Gohlis-Süd und Eutritzsch sowie Teile von Connewitz.

Für uns steht außer Frage: Erhaltungssatzungen sind ein Baustein, um bezahlbaren Wohnraum in unserer Stadt sichern zu können. Erhaltungssatzungen schaffen aber keinen neuen Wohnraum, sondern verhindern lediglich eine deutliche Verteuerung bestehender Wohnungen. Ohne Neubau und hier vor allem ohne sozialen Wohnungsbau werden wir nicht vorankommen. Weitere Maßnahmen, die wir für notwendig halten, um die Situation am Mietwohnungsmarkt zu entspannen sind u.a. auch ein Zweckentfremdungsverbot, eine funktionierende Mietpreisbremse, Kappungsgrenzen und ganz besonders eine starke LWB. Erhaltungssatzungen können nur ein Baustein in einer Mauer sein.

Wir müssen zu den verschiedenen Maßnahmen greifen, da sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt in Leipzig in den letzten Jahren verschärft hat und weiter verschärft. Das wir bereit sind zu handeln, haben wir in der Vergangenheit gezeigt: Zu nennen sind Beschlüsse zur Einführung der kooperativen Baulandentwicklung, die Fortschreibung und Anpassung des wohnungspolitischen Konzepts an die aktuellen Gegebenheiten, der Beschluss zu Instrumenten und Maßnahmen zur Umsetzung des wohnungspolitischen Konzepts oder das Votum des Stadtrates zu Zweckentfremdungsverboten.

Dennoch, die vorliegenden Anträge und die Diskussion darum sind ein Beispiel schlechter Kommunalpolitik und das in vielerlei Hinsicht.

Da ist zunächst die Stadtverwaltung, insbesondere ihr Dezernat von Frau Dubrau. Beim Beschluss der sozialen Erhaltungsgebiete im Herbst 2018 hier im Rat haben Sie, Frau Dubrau, versprochen, dass die Satzungsbeschlüsse zu den sozialen Erhaltungsgebieten vor der Sommerpause kommen. Sie sind, wie wir sehen, nicht da.

Die Folge: Die Linke witterte ihre Chance auf ein Wahlkampfthema, egal ob man damit Eigentümer, die tatsächlich Luxussanierungen vorhaben, noch mal mit der Nase auf das Thema stupst. Der Antrag sollte, wie zu erwarten war, vor der Wahl durchgepeitscht werden. Einen Tag vor der Entscheidung im Stadtrat taucht ein Verwaltungsstandpunkt mit Behauptungen auf, die sich durch einen ehrenamtlichen Stadtrat auch binnen Wochenfrist nicht klären lassen, da das Thema zumindest für die Stadt Leipzig und damit für die Verwaltung neu ist. Es kommt zur Vertagung, bei der die Linke in dem Fall den Grünen unterstellt, sie würde nur Gründe suchen, um die Satzungen im Oktober abzulehnen. Wahlkampf aus eher unteren Schubladen.

Uns hat der eine Monat geholfen, denn dadurch konnten wir uns mit dem Verwaltungsstandpunkt  intensiv auseinandersetzen. Leider ist der Verwaltungsstandpunkt fehlerhaft und schürt Ängste, die es nicht gibt bzw. nicht geben müsste, wenn Sie, Frau Dubrau, in ihrem Dezernat ihre Hausaufgaben gemacht hätten, trotz oder gerade weil sich die Angelegenheit verzögerte. Wir erkennen mit unseren Änderungsantrag an, dass die Stadtverwaltung Leipzig Neuland betritt und es ohne Erfahrung wie in Berlin für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schwierig ist, zu entscheiden, welcher Bauantrag wird aufgeschoben, welcher kann problemlos genehmigt werden. An dieser Stelle ist ihr Verwaltungsstandpunkt falsch oder es wird bewusst gelogen, denn es ist mitnichten so, dass es geschoben werden muss und eine Prozesslawine drohe. Um es Ihnen einfacher zu machen, haben wir Ihnen in unserem Änderungsantrag die Kriterien, die wir aus anderen Erhaltungssatzungen entnommen haben, aufgeschrieben. Auf dieser Grundlage kann die Stadtverwaltung, dann Bauanträge, die in den nächsten 3 ½ Monaten für die entsprechenden Gebiete eingehen, im Einzelfall prüfen. Kriterien sind zum Beispiel der Einbau eines zweiten Bads, der Anbau von Balkonen, der Bau von Stellplatzanlagen, die zu den Wohnungen gehören, oder die Umnutzung von Wohnungen in Gewerberäume. Warum diese Kriterien? Wir wollen schlicht verhindern, dass Maßnahmen, die keine Luxussanierungen sind, sondern beispielsweise dem Erhalt von Wohnhäusern dienen, pauschal zurückgestellt werden, bis Erhaltungssatzungen in Kraft getreten sind. Das könnte durchaus passieren, da die Verwaltung keine Erfahrung mit Erhaltungssatzungen hat und es im Dezernat versäumt wurde, die Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Das pauschale Zurückstellen würde niemandem helfen.

Dessen ungeachtet sind wir für Einführung von sozialen Erhaltungssatzungen mit genauen Gebietsabgrenzungen und fordern eine entsprechende Beschlussfassung im Oktober dieses Jahres, Frau Dubrau.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Den zugehörigen Antrag finden Sie hier.
Social media & sharing icons powered by UltimatelySocial