SPD-Fraktion fordert: Mehr Personal für Kitas gewinnen

In den Kindertagesstätten der Stadt Leipzig fehlen Erzieherinnen und Erzieher. Um diesen Personalmangel entgegen zu treten, hat die SPD-Fraktion den Antrag „Mehr Personal für Kitas gewinnen“ eingereicht.

Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende Christopher Zenker: „Im vergangenen Jahr hat die Stadtverwaltung erstmals neben der rein schulischen auch auf die berufsbegleitende Ausbildung von Erziehern gesetzt. Dies war ein erster wichtiger Schritt, um mehr Erzieherinnen und Erzieher für die Kindertagesstätten zu gewinnen. Allerdings müssen bis 2020 über 800 Erzieherstellen neu- oder nachbesetzt werden, weil viele neue Kindertagesstätten eröffnet werden und eben auch Erzieherinnen und Erzieher in den Ruhestand gehen. Zudem sind gegenwärtig zahlreiche Erzieherstellen bei der Stadt selbst unbesetzt. Es ist also immer schwieriger geworden, neue Kitas schnell mit ausreichend Personal auszustatten. Unser Antrag soll helfen, hierbei auch neue Wege zu gehen.“

In ihren Antrag fordert die SPD-Fraktion, erstens, dass die Stadt Leipzig allen Erzieherinnen und Erziehern, die in den Ruhestand treten oder in den vergangenen 12 Monaten bereits in den Ruhestand getreten sind, Arbeitsverträge angeboten werden. Zweitens, dass allen Erzieherinnen und Erziehern in Horten 40-Stunden-Verträge angeboten werden. Drittens soll die Stadt Leipzig sich beim Freistaat Sachsen einsetzen, dass die Durchlässigkeit der Berufsausbildung zur Arbeit in einer Kindertageseinrichtung erweitert wird, zum Beispiel durch die Anrechnung erworbener Qualifikationen aus einer anderen Ausbildung und spezielle Ausbildungsgänge für Umschülerinnen und Umschüler. Und viertens soll sich die Stadt Leipzig beim Freistaat Sachsen einsetzen, dass die Zulassung zur Arbeit in Kindertagesstätten von Absolventen weiterer berufsnaher Abschlüsse, wie beispielsweise Magister Erziehungswissenschaften und Ergotherapeuten möglich ist.

„Einige Bundesländer haben inzwischen beschlossen, auch Personen mit fachfremden Berufsabschlüssen anzunehmen. Beispielsweise können in Berlin mit Zustimmung der Kitaaufsicht in begründeten Einzelfällen andere Fachkräfte beschäftigt und auf den Personalschlüssel angerechnet werden, wenn dies auf Grund der besonderen Konzeption, insbesondere bei einer bilingualen Ausrichtung erforderlich ist. Voraussetzung ist die durchgehende Anwesenheit von Fachpersonal“, erklärt Christopher Zenker und ergänzt abschließend: „Weiter können Personen, die über hinreichende pädagogische Fachkenntnisse verfügen, beispielsweise einen Magister in Erziehungswissenschaften haben oder Ergotherapeuten sind, in den Kitas arbeiten. Unser Problem sind mehr und mehr die fehlenden Erzieherinnen und Erzieher. Hier sind, wie beim Kitabau selbst, weitere Anstrengungen der Stadt und der Freien Träger notwendig. Unser Antrag stellt hier Lösungsansätze vor.“ +++

Erzieherausbildung: Weitere Anstrengungen nötig, um Fachkräftemangel zu begegnen

49 angehende Erzieherinnen und Erzieher haben in dieser Woche ihre Ausbildung bei der Stadt Leipzig begonnen. Für die Leipziger SPD-Fraktion ist das aus mehreren Gründen eine erfreuliche Nachricht.

Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende Christopher Zenker, der seine Fraktion auch im Sozialausschuss vertritt: „Der Ausbildungsbeginn von fast 50 angehenden Erzieherinnen und Erziehern ist wichtig für die Stadt, aber vor allem erfreulich für die vielen Familien mit Kindern, die Betreuungsplätze suchen. Im vergangenen Jahr hat die Stadtverwaltung erstmals neben der rein schulischen auch auf die berufsbegleitende Ausbildung von Erziehern gesetzt, sodass 24 zusätzlich Auszubildende im Jahr 2018 zunächst der Anfang waren. Das heißt, wir kommen bei der Kinderbetreuung auch vor dem Hintergrund der Bemühungen der letzten Jahre Schritt für Schritt voran. Allerdings müssen bis 2020 über 800 Erzieherstellen neu- oder nachbesetzt werden, weil viele neue Kindertagesstätten eröffnet werden und eben auch Erzieherinnen und Erzieher in den Ruhestand gehen. Deshalb ist immer schwieriger geworden, neue Kitas schnell mit ausreichend Personal auszustatten.“

Die SPD-Fraktion hatte der Stadtverwaltung bereits im Jahr 2012 vorgeschlagen, verstärkt auf die berufsbegleitende  Erzieherausbildung zu setzen, um dadurch möglich schnell personelle Entlastungen in den Kitas zu erreichen. 2017 wurde dieser Vorschlag noch einmal konkretisiert und führte dazu, dass die Stadtverwaltung eine entsprechende Vorlage erarbeitet hat, die im Rat positiv votiert wurde.

„Im Juni dieses Jahres hat der Stadtrat zudem beschlossen, dass auch Freie Träger, die Kindertagesstätten betreiben, eine Förderung durch die Stadt erhalten, um noch stärker auf die berufsbegleitende Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern setzen zu können“ erklärt Zenker und ergänzt abschließend: „Unser Problem sind mehr und mehr die fehlenden Erzieherinnen und Erzieher. Hier sind, wie beim Kitabau selbst, weitere Anstrengungen der Stadt und der Freien Träger notwendig.“

Rede zu den Anträgen zur Aufstellung von sozialen Erhaltungssatzungen in Leipzig

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

um es vorweg zu nehmen, die SPD steht ganz klar zum Beschluss zur Einführung von sozialen Erhaltungssatzungen für die im Herbst definierten Gebiete, also Teile von Zentrum-West und Zentrum-Nordwest, von Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf, Anger-Crottendorf, Sellerhausen-Stünz, Reudnitz-Thonberg und Stötteritz, Teile von Plagwitz, Kleinzschocher, Lindenau, Altlindenau, Neulindenau, Leutzsch und Schleußig, von Gohlis-Süd und Eutritzsch sowie Teile von Connewitz.

Für uns steht außer Frage: Erhaltungssatzungen sind ein Baustein, um bezahlbaren Wohnraum in unserer Stadt sichern zu können. Erhaltungssatzungen schaffen aber keinen neuen Wohnraum, sondern verhindern lediglich eine deutliche Verteuerung bestehender Wohnungen. Ohne Neubau und hier vor allem ohne sozialen Wohnungsbau werden wir nicht vorankommen. Weitere Maßnahmen, die wir für notwendig halten, um die Situation am Mietwohnungsmarkt zu entspannen sind u.a. auch ein Zweckentfremdungsverbot, eine funktionierende Mietpreisbremse, Kappungsgrenzen und ganz besonders eine starke LWB. Erhaltungssatzungen können nur ein Baustein in einer Mauer sein.

Wir müssen zu den verschiedenen Maßnahmen greifen, da sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt in Leipzig in den letzten Jahren verschärft hat und weiter verschärft. Das wir bereit sind zu handeln, haben wir in der Vergangenheit gezeigt: Zu nennen sind Beschlüsse zur Einführung der kooperativen Baulandentwicklung, die Fortschreibung und Anpassung des wohnungspolitischen Konzepts an die aktuellen Gegebenheiten, der Beschluss zu Instrumenten und Maßnahmen zur Umsetzung des wohnungspolitischen Konzepts oder das Votum des Stadtrates zu Zweckentfremdungsverboten.

Dennoch, die vorliegenden Anträge und die Diskussion darum sind ein Beispiel schlechter Kommunalpolitik und das in vielerlei Hinsicht.

Da ist zunächst die Stadtverwaltung, insbesondere ihr Dezernat von Frau Dubrau. Beim Beschluss der sozialen Erhaltungsgebiete im Herbst 2018 hier im Rat haben Sie, Frau Dubrau, versprochen, dass die Satzungsbeschlüsse zu den sozialen Erhaltungsgebieten vor der Sommerpause kommen. Sie sind, wie wir sehen, nicht da.

Die Folge: Die Linke witterte ihre Chance auf ein Wahlkampfthema, egal ob man damit Eigentümer, die tatsächlich Luxussanierungen vorhaben, noch mal mit der Nase auf das Thema stupst. Der Antrag sollte, wie zu erwarten war, vor der Wahl durchgepeitscht werden. Einen Tag vor der Entscheidung im Stadtrat taucht ein Verwaltungsstandpunkt mit Behauptungen auf, die sich durch einen ehrenamtlichen Stadtrat auch binnen Wochenfrist nicht klären lassen, da das Thema zumindest für die Stadt Leipzig und damit für die Verwaltung neu ist. Es kommt zur Vertagung, bei der die Linke in dem Fall den Grünen unterstellt, sie würde nur Gründe suchen, um die Satzungen im Oktober abzulehnen. Wahlkampf aus eher unteren Schubladen.

Uns hat der eine Monat geholfen, denn dadurch konnten wir uns mit dem Verwaltungsstandpunkt  intensiv auseinandersetzen. Leider ist der Verwaltungsstandpunkt fehlerhaft und schürt Ängste, die es nicht gibt bzw. nicht geben müsste, wenn Sie, Frau Dubrau, in ihrem Dezernat ihre Hausaufgaben gemacht hätten, trotz oder gerade weil sich die Angelegenheit verzögerte. Wir erkennen mit unseren Änderungsantrag an, dass die Stadtverwaltung Leipzig Neuland betritt und es ohne Erfahrung wie in Berlin für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schwierig ist, zu entscheiden, welcher Bauantrag wird aufgeschoben, welcher kann problemlos genehmigt werden. An dieser Stelle ist ihr Verwaltungsstandpunkt falsch oder es wird bewusst gelogen, denn es ist mitnichten so, dass es geschoben werden muss und eine Prozesslawine drohe. Um es Ihnen einfacher zu machen, haben wir Ihnen in unserem Änderungsantrag die Kriterien, die wir aus anderen Erhaltungssatzungen entnommen haben, aufgeschrieben. Auf dieser Grundlage kann die Stadtverwaltung, dann Bauanträge, die in den nächsten 3 ½ Monaten für die entsprechenden Gebiete eingehen, im Einzelfall prüfen. Kriterien sind zum Beispiel der Einbau eines zweiten Bads, der Anbau von Balkonen, der Bau von Stellplatzanlagen, die zu den Wohnungen gehören, oder die Umnutzung von Wohnungen in Gewerberäume. Warum diese Kriterien? Wir wollen schlicht verhindern, dass Maßnahmen, die keine Luxussanierungen sind, sondern beispielsweise dem Erhalt von Wohnhäusern dienen, pauschal zurückgestellt werden, bis Erhaltungssatzungen in Kraft getreten sind. Das könnte durchaus passieren, da die Verwaltung keine Erfahrung mit Erhaltungssatzungen hat und es im Dezernat versäumt wurde, die Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Das pauschale Zurückstellen würde niemandem helfen.

Dessen ungeachtet sind wir für Einführung von sozialen Erhaltungssatzungen mit genauen Gebietsabgrenzungen und fordern eine entsprechende Beschlussfassung im Oktober dieses Jahres, Frau Dubrau.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Den zugehörigen Antrag finden Sie hier.

Rede zum Antrag „Gegen jeden Antisemitismus“

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

im November 2018, also um den 80. Jahrestag der Novemberpogrome, als auch in Leipzig jüdische Geschäfte geplündert wurden und Synagogen brannten, wurde diese Antrag eingereicht. Heute, wo der Antrag nun zur Beschlussfassung vorliegt, finden zeitgleich die jüdischen Wochen in Leipzig statt. Sie zeigen, dass nach der fast vollständigen Vernichtung bzw. der Vertreibung der Leipziger Jüdinnen und Juden während des Dritten Reichs, in Leipzig wieder jüdisches Leben seinen Platz hat. Mit dem Beschluss des Antrags können wir ein kleines, aber wichtiges Signal senden.

Ich möchte kurz privat werden, was auch ein Punkt ist, warum mir das Thema so wichtig ist: Vor mittlerweile etwas mehr als 10 Jahren habe ich meine Frau geheiratet. Mütterlicherseits eine jüdische Familie. Ich gebe zu, ich hatte damals großen Respekt bzw. etwas Angst vor dem ersten Treffen mit der Familie, insbesondere weil ihr Opa, damals Mitte 90 Jahre, den zweiten Weltkrieg noch er lebte und damals als Feuerwehrmann in London arbeitete. Ich wusste nicht, wie er auf einen „Kraut“, einen Deutschen, reagieren würde. Ich wurde offen in der Familie empfangen, worüber ich sehr dankbar bin, selbstverständlich ist das für mich nicht. Auch wenn ich weiß, dass ich keine Verantwortung für die Nazidiktatur trage, so trage ich doch auch eine Verantwortung dafür, dass sich so etwas nicht wiederholt. Ein Bestandteil, dass es sich nicht wiederholt, ist unsere Erinnerungskultur.

Ich möchte mich an die Vertreter der AfD hier im Stadtrat wenden, die bereits kritisiert haben, dass sie nicht als Mitantragsteller eingeladen wurden. Wenn sie zur Eröffnung der jüdischen Wochen anwesend gewesen wären, müsste ich ihnen das heute nicht noch einmal sagen: Ihr Parteivorsitzender bezeichnet die NS-Zeit mit Millionen von Toten, darunter sechs Millionen vernichtete Jüdinnen und Juden als „Vogelschiss in der Geschichte“. Der Thüringer AfD-Co-Vorsitzende Höcke sagte, ich zitiere:  „Wir Deutschen, also unser Volk, sind das einzige Volk der Welt, das sich ein Denkmal der Schande in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt hat.“ Und ergänzt: „Und diese dämliche Bewältigungspolitik, die lähmt uns heute noch viel mehr als zu Franz Josef Strauß‘ Zeiten. Wir brauchen nichts anderes als eine erinnerungspolitische Wende um 180 Grad.“

Der vorliegende Antrag ist eine Fortsetzung und Stärkung unserer demokratischen Erinnerungskultur, die Sie abschaffen wollen. Mit Verlaub, Sie haben auf einem solchen Antrag mit solchen Äußerungen nichts zu suchen. Felix Klein der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung sagt dazu: „Wenn Erinnerungspolitik angegriffen und Gedenkstätten in Frage gestellt würden, führe das zu einer Atmosphäre, in der antisemitische Theorien aufblühen. Schuldabwehrmechanismen werden begünstigt. Es ist nur eine Frage der Zeit, dass dann antisemitisch gehetzt wird.“‘

Wenn es um Diskriminierung geht, sind Rechtsradikale und Nazis immer ganz vorne mit dabei, so ist es auch nicht verwunderlich, dass die mit Abstand meisten antisemitischen Vorfälle rechtsmotiviert sind. Wer mit offenen Augen durch Leipzig läuft oder fährt, dem sind sicher auch antisemitische Graffitis oder Aufkleber, meist mit Fußballbezug, aufgefallen. Dennoch, und das unterscheidet Antisemitismus von vielen anderen Formen der Diskriminierung, beschränkt er sich nicht auf Neonazis, sondern man findet ihn auch im linken Milieu, in der „Mitte der Gesellschaft“ sowie mit islamischer oder christlicher Konnotation. Antisemitismus ist keine starre Ideologie, sondern leider lebendig und wandelbar. Die ewiggleichen Ressentiments werden immer wieder neu formuliert und an den jeweiligen Zeitgeist angepasst. Anders als bei anderen Formen der Diskriminierung wird mit Überhöhungen gearbeitet. Antisemitische Ressentiments werden unterschwellig bedient, wie zum Beispiel auf der Plattform „Freie Welt“, die Frau von Storch mit ihrem Mann betreibt: Dort kann man Aussagen lesen wie: „Ex-Rothschild-Banker Emmaunal Macron löst Merkel als Hauptmarionette der Finanzglobalisten ab“. Ähnliches findet man über den jüdischen Investor Soros. Damit werden die klassischen Märchen von der jüdischen Weltverschwörung aufgewärmt. Antisemitismus ist dadurch daneben eine Ideologie, die sich auch gegen Nicht-Juden richtet, wie es  auch schon die Nazis  beispielsweise mit den Roma und Sinti gemachten haben. Diese wurden unter dem Vorwand vernichtet Teil der jüdischen Weltverschwörung zu sein. Sie wären, wie man heute in bestimmten Kreisen sagt, Invasoren für den Bevölkerungsaustausch.

Aus diesen Gründen benötigen wir beim Thema Antisemitismus auch für Leipzig einen ganzheitlicheren Ansatz, wie in den Beschlusspunkten eins bis vier des Antrags beschrieben.

Die Antragsteller hat vor einigen Wochen ein Brief erreicht, wir würden mit dem Beschluss zum BDS die Meinungsfreiheit einschränken, um zu verhindern, dass es Kritik an der Regierung in Israel gibt. Dem ist nicht so. Selbstverständlich kann ich, was ich hiermit auch tue, ein solchen Beschluss ohne Wenn und Aber unterstützen, auch wenn ich Netanjahu und seine Koalition nicht mag, ich kann die Siedlungspolitik kritisieren und die Zweistaatenlösung unterstützen, wie in der Neufassung des Antrags geschehen. Bei BDS geht es weder um Nahostpolitik noch um Meinungsfreiheit, es geht um Antisemitismus.

In den USA oder Lateinamerikanischen Ländern gehen BDS-Aktivitäten inzwischen häufig mit Übergriffen einher, öffentlich bekannt geworden sind zum Beispiel die Morddrohungen gegen Spieler der Argentinischen Nationalmannschaft und deren Familien nachdem diese ein Freundschaftsspiel in Isreal durchführen wollten. Richtig ist, dass nicht jeder BDS-Unterstützer Antisemit ist, die einseitige Ausrichtung gegen Israel und die Wirkung von BDS ist es schon. Die Zweistaatenlösung findet man im Aufruf von 2005 mit keinem Wort. Der Schlachtruf „From the river to the sea, Palestine will be free“ ist so formuliert, dass er auf die Auslöschung des jüdischen Staates abzielt. Die Antragsteller fordern daher, dass die Stadt Leipzig sehr genau prüft, wie es verhindert werden kann, dass Antisemiten kommunale Flächen oder Räume nutzen.

Weil wir heute auch den Antrag zum Antiromaismus behandeln, möchte ich auch dazu noch ein paar Worte sagen: Wir sind grundsätzlich für den Antrag und werden ihm in der vorliegenden Neufassung zustimmen. Meine Fraktion hält es für vernünftig durch Aufklärungsarbeit dazu beizutragen, dass Vorurteile gegen Sinti und Roma abgebaut werden, und das Thema auch bei Schulungen zur interkulturellen Kompetenz eine Rolle spielt.

Vielen Dank!

SPD-Fraktion will Unfallschwerpunkte entschärfen und dafür zusätzliche Mittel im Haushalt 2019/20 nutzen

Die SPD-Fraktion unterstützt den Oberbürgermeister darin, Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit, inklusive der Offsive für mehr gegenseitige Rücksichtnahme. Die SPD-Fraktion hat  in diesem Zusammenhang zur Juni-Ratsversammlung einen Antrag ins Verfahren gebracht, der die Entschärfung der größten Unfallschwerpunkte, die im Verkehrsunfallbericht erfasst sind, beschleunigen soll. Die Verwaltung soll dem Stadtrat deshalb bis zum 4. Quartal dieses Jahres eine Maßnahmenliste vorlegen und den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau regelmäßig über die Umsetzung informieren.

„Wir unterstützen den Vorstoß von Burkhard Jung zur Verkehrssicherheit und zur Verbesserung des Verkehrsklimas. Als SPD-Fraktion haben wir bereits am letzten Freitag einen Antrag eingereicht, der die Entschärfung der größten Unfallschwerpunkte fordert. In den vergangenen Tagen fanden gleich drei schwere Unfälle im Bereich Jahnallee/Cottaweg/ Kleinmessegelände statt mit einer Toten und einer Schwerverletzten. Die schwächeren Verkehrsteilnehmer, also Fußgänger und Radfahrer, müssen hier offensichtlich deutlich besser geschützt werden. Die Polizei hat unter anderem die Jahnallee am Cottaweg als Unfallhäufungsstelle deklariert. Die Stadt Leipzig hat einen Verkehrsunfallbericht und sollte nach diesem Handeln. Das heißt, die benannten Unfallschwerpunkte müssen schnellstmöglich entschärft werden“, erläutert Christopher Zenker die Intention des Antrages.

Neben dem benannten Bereich sind unter anderem auch die Krezungen Marschner-/Käthe-Kollwitz-Straße und Bernhard-Göring-/Richard-Lehmann-Straße als Unfallschwerpunkte ausgewiesen. Auf Initiative der SPD-Fraktion wurden im Doppelhaushalt 2019/20 insgesamt 495.0000 Euro zusätzlich eingeplant, um Unfallschwerpunkte zu entschärfen.

„Durch diese zusätzlichen Gelder soll die Arbeit der Verkehrsunfallkommission weiter gestärkt werden, um hier auch schneller zu Ergebnissen zu kommen. Die zusätzlichen Mittel können sowohl für bauliche Maßnahmen, zusätzliche Verkehrsschilder oder beispielsweise auch für Markierungen eingesetzt werden, je nachdem, wie die Verkehrssicherheit an den relevanten Stellen am besten erhöht werden kann“, so Zenker abschließend.

Rede zum Antrag „Projektgesellschaft für die Erweiterung des Wohngebiets Paunsdorf“ in der Ratsversammlung am 15.5.2019

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

das Thema Wohnen ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Stadt. Hatten wir vor einigen Jahren noch einen Leerstand von weit über 10 Prozent, liegt dieser aufgrund des anhaltenden Zuzugs und steigender Geburtenraten, inzwischen bei etwa zwei Prozent.

Dies hat auch Auswirkungen auf die Mietpreise, die in den letzten vier Jahren um über zehn Prozent gestiegen sind. Bei den Angebotsmieten sind es sogar über 20 Prozent. Das liegt also deutlich über der Inflationsrate bzw. den Einkommenszuwächsen im gleichen Zeitraum.

Steigenden Mieten kann man mit verschiedenen Maßnahmen entgegenwirken, hierzu gehören, soziale Erhaltungssatzungen, Kappungsgrenzen, eine funktionierende Mietpreisbremse oder Zweckentfremdungsverbote.

Durch diese Maßnahmen entsteht jedoch kein zusätzlicher Wohnraum, es können damit Entwicklungen nur verlangsamt, aber nicht aufgehalten werden. Wir wollen, dass neben privaten Bauträgern auch die Kommune mit ihren Gesellschaften aktiv in die Entwicklung von Grundstücken einsteigt. Für ein sehr großes Grundstück, die Kiebitzmark oder früher Paunsdorf 2, wollen wir erreichen, dass es durch die Stadt Leipzig bzw. ihre Gesellschaften entwickelt wird. Wir erhoffen uns dadurch bis zu zwei Tausend neue Wohnungen. Dabei müssen, diese Wohnungen letztendlich nicht ausschließlich durch kommunale Gesellschaften errichtet werden. Wir können uns auch vorstellen, dass sich Genossenschaften oder soziale Bauträger an der Entwicklung beteiligen, solange sie sich an vorher festgelegte Vorgaben halten, die im weiteren Verfahren geregelt werden sollten. Sichergestellt werden muss dabei, dass die Quote für sozialen Wohnungsbau nicht unter 30 Prozent fällt und vor allem die Mietpreisbindung nicht, wie bei den Verhandlungen mit privaten Bauträgern, schon nach 15 oder 20 Jahren ausläuft. Neben Wohnraum bietet das Areal auch Platz für Schulen, Kitas, Kultur, Gewerbe und Einzelhandel, außerdem hat es bereits jetzt eine optimale Anbindung an den ÖPNV.

Das Gebiet sollte noch in den 1980er-Jahren zur Erweiterung des Wohngebiets Paunsdorf entwickelt werden, allerdings wurden diese Pläne nach der Friedlichen Revolution ad acta gelegt. Der damals einsetzende Bevölkerungsschwund hätte das Vorhaben ohnehin unwirtschaftlich gemacht. Heute ist die Lage eine ganz andere. Wir sind deshalb der Auffassung, dass die Stadt einen konkreten Aufschlag machen sollte, die Entwicklung dieser Fläche wieder aufzugreifen. Eine Projektgesellschaft, an der sich neben Stadt und LWB auch Genossenschaften und private Immobilienfirmen beteiligen könnten, wäre ein solcher Aufschlag.

Rede zum Antrag „Grundstücke kommunaler Unternehmen“ in der Ratsversammlung am 17. April 2019

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Thema, wie mit Grundstücken der Stadt Leipzig und jenen kommunaler Unternehmen umgegangen werden soll, treibt uns schon seit Jahre um. Das begann unter anderem 2012, wo wir einen Fachplan für soziale Infrastruktur angeregt haben, der seinen Fokus auf die Flächenentwicklung und die Flächenbevorratung legen sollte. Es folgten dann mehrere Initiativen, die den Erhalt von kommunalen Flächen, eine Flächenbevorratung sowie eine strategische Liegenschaftspolitik im Allgemeinen vorsahen. Uns war und ist wichtig, dass die Stadt Leipzig sorgsam mit ihren Grundstücken umgeht, denn Grund und Boden lässt sich bekanntlich nicht vermehren. Und das, was wir leichtfertig verkaufen, fehlt irgendwann an entscheidender Stelle. Diese Erfahrung haben wir nach Jahren, in denen wir Immobilien und Grundstücke verkauft haben, um den Haushalt decken zu können, machen müssen.

2013 wurde hier im Rat unser Antrag für mehr Transparenz und einen besseren Informationsaustausch zwischen Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen bei Grundstücksgeschäften beschlossen. Wir wollten damit eine engere und vor allem frühzeitige Abstimmung zwischen Stadt und kommunalen Unternehmen sowie kommunalen Unternehmen untereinander installieren, um eine Veräußerung von stadtstrategischen Grundstücken an Dritte zu verhindern. Unseren heutigen Antrag verstehen wir als Erweiterung bzw. Verschärfung unseres damaligen Beschlusses, indem sämtliche nicht betriebsnotwendige Grundstücke, die nach Lage, Größe und Bebaubarkeit grundsätzlich für die Erweiterung der Sozial- und Bildungsinfrastruktur bzw. den Bau von Wohnungen oder hochwertige Gewerbeansiedlungen geeignet sind, zunächst der Stadt Leipzig bzw. anderen städtischen Unternehmen zum Verkehrswert angeboten werden müssen.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Die 2013 angeregten Prüfungen werden ganz verbindlich festgezurrt und die Stadt erhält dadurch beispielsweise die Möglichkeit, den Aufbau ihrer Flächenreserven zu beschleunigen. Die kommunalen Unternehmen werden dadurch auch auf Veräußerungsabsichten anderer kommunaler Unternehmen aufmerksam und können so eigene Flächenbedarfe unkompliziert decken.

Um es noch einmal zusammenzufassen: Wir wollen, dass auch unsere kommunalen Unternehmen keine Grundstücke mehr verkaufen, die für soziale Infrastruktur und Wohnen geeignet sind. Denn Grund und Boden sind nicht mehrbar. Wir wollen mit dem Antrag erreichen, dass kommunale Unternehmen Grundstücke, die sie für nicht betriebsnotwendig erachten, als Flächenreserve zum Verkehrswert an die Stadt verkaufen. Sollte die Stadt eine schnelle Bebauung nicht realisieren können, kann eine langfristige Verpachtung nach Konzeptverfahren erfolgen.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag, denn das was wir von Unternehmen des Bundes erwarten, müssen wir vor Ort auch vorleben.

Den dazugehörigen Antrag finden Sie hier.

Rede zum Antrag „Übertragung Wackerbad an Sportbäder GmbH“ in der Ratsversammlung am 17. April 2019

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

uns ist daran gelegen, dass das Wackerbad wieder für die Öffentlichkeit zugänglich ist und das Gelände auch weiterhin als Bad genutzt wird. Im Norden der Stadt ist die Versorgung mit öffentlichen Freibädern gering, der Erhalt des Wackerbads ist uns deshalb wichtig. Wie hoch die Nachfrage nach Freibädern, insbesondere bei Familien mit Kindern, ist, hat der Sommer 2018 eindrucksvoll gezeigt.

Viele Jahre hat das Betreiben des Bades durch viele Ehrenamtliche funktioniert, ihnen gilt ein großer Dank dafür. Inzwischen erfüllt der Pächter, der SV Wacker, aber seine Aufgaben nur unzureichend und befindet sich deshalb im Zusammenhang mit mehreren gepachteten Grundstücken im Rechtsstreit mit der Stadt. Anders als mit der Stadt vereinbart, ist die vereinbarte Wiederinbetriebnahme im letzten Sommer gescheitert. Ein regulärer Badebetrieb ist seit 2016 nicht mehr erfolgt.

Wir halten es deshalb für wichtig, dass das Wackerbad wieder in die Obhut der Sportbäder GmbH übergeht, um so den Betrieb des Bades dauerhaft absichern zu können. Wir wollen, dass es wieder fit gemacht wird, um es hoffentlich in absehbarer Zeit wiedereröffnen zu können. Wir bitten um Abstimmung im Sinne des Verwaltungsstandpunktes.

Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.

Sozialer Wohnungsbau: Langfristige Förderzeiträume sind notwendig

Entsprechend der Berichterstattung in den Medien zum Bedarf an Sozialwohnungen in Leipzig erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker:

„Für mich ist es erschreckend, wie schlecht es um die Datengrundlage beim Innenministerium bestellt zu sein scheint. Die Zahlen, die das Ministerium auf eine Anfrage hin bereitgestellt hat, sind weder richtig noch wirklich aktuell. Wir müssen der Tatsache in die Augen sehen, dass bezahlbarer Wohnraum in den wachsenden Städten immer knapper wird.“

Wenn wir davon ausgehen, dass die rund 4.400 Sozialwohnungen, die in Leipzig benötigt werden, nicht bis 2025 vorhanden sein müssen, sondern lediglich den Nachholbedarf bis nächstes Jahr aufzeigen und es im Grunde jährlich 1.500 Wohnungen sein müssten, um den Bedarf zu decken, dann wir deutlich, wie sehr die Prognosen auseinander gehen. Bis 2025 hochgerechnet würde es bedeuten, dass in den nächsten 6 Jahren etwa 12.000 Sozialwohnungen allein in Leipzig entstehen müssen.

„Aber ganz gleich, wie hoch der tatsächliche Bedarf schlussendlich sein wird, es ist eine Mammutaufgabe, denn auch die vom Freistaat angegeben rund 4.400 Sozialwohnungen entstehen nicht von heute auf morgen. Für uns heißt das, dass Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau langfristig bereitgestellt werden müssen. Es müssen aber auch andere Wege gesucht werden, um es für Wohnungsbauunternehmen attraktiv zu machen, sozialen Wohnraum zu schaffen. Anders werden wir das Problem nicht lösen können. Hierbei sind – und das sagen wir auch seit Jahren – insbesondere der Bund und der Freistaat gefragt, denn die Kommunen dürfen mit diesem Problem nicht allein gelassen werden. Wir selbst haben erst vor kurzer Zeit konkrete Vorschläge gemacht, welche Möglichkeiten es in Leipzig gebe, sozialen Wohnraum zu schaffen: Einerseits haben wir angeregt, dass die Stadt die Entwicklung der Kiebitzmark in Paunsdorf voranbringen soll und andererseits haben wir vorgeschlagen, dass ein Grundstück an der Wolfgang-Heinze-Straße vom Bund gekauft wird, auf dem 60 Wohneinheiten Platz haben würden. Darüber hinaus haben wir die kooperative Baulandentwicklung durchgesetzt, bei der angestrebt wird, gegenüber Investoren von größeren Baugebieten eine Quote von mindestens 30 Prozent sozialem Wohnraum durchzusetzen“, so Zenker abschließend.

Die Wohnraumversorgung eine der großen Herausforderungen der nächsten Jahre

Durch das anhaltende Wachstum unserer Stadt ist das Bereitstellen von ausreichend Wohnraum eine der großen Herausforderungen  für  Stadt und Kommunalpolitik in den nächsten Jahren. Wir wollen, dass die Leipzigerinnen und Leipziger auch künftig die Chance haben, ausreichend große Wohnungen zu einem bezahlbaren Preis zu finden.

Wir haben deshalb angeregt, dass die Stadt selbst größere Wohnungsbauprojekte anschieben soll. Ein Beispiel wäre die Kiebitzmark in Paunsdorf, wo der Stadt ein größeres Areal gehört, auf dem mehrere Tausend Wohnungen mit einem hohen Anteil an sozialem Wohnungsbau Platz finden würden.

Zudem gehören dem Bund einige Grundstücke in Leipzig, die von Lage und Größe her für den Wohnungsbau geeignet wären. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die für die Betreuung und Verwertung dieser Liegenschaften zuständig ist, hat die Möglichkeit, Grundstücke, die der Bund selbst nicht mehr benötigt, auch ohne Bieterverfahren an Kommunen zum Verkehrswert zu veräußern. Interessant ist das vor allem, weil der Bund Preisnachlässe gewährt, sofern auf diesen Grundstücken sozialer Wohnungsbau geplant ist. Wir wollen, dass die Stadt verstärkt davon Gebrauch macht und auf diesen Grundstücken sozialen Wohnungsbau ermöglicht. Speziell für ein Grundstück an der Wolfgang-Heinze-Straße in Connewitz haben wir den Vorschlag gemacht, es vom Bund zu erwerben, weil dort genug Platz für etwa 60 Wohnungen wäre.

Bereits seit einigen Jahren fordern wir eine engere Abstimmung zwischen der Stadt und den kommunalen Unternehmen, wenn es um Grundstücksfragen geht. Wir wollen damit einen Verkauf dieser Flächen an Dritte zu verhindern, solange die Stadt oder andere städtische Unternehmen diese Flächen für den Bau zusätzlicher Wohnungen oder die Errichtung von Schulen und Kitas nutzen können.