SPD-Fraktion fordert: Mehr Personal für Kitas gewinnen

In den Kindertagesstätten der Stadt Leipzig fehlen Erzieherinnen und Erzieher. Um diesen Personalmangel entgegen zu treten, hat die SPD-Fraktion den Antrag „Mehr Personal für Kitas gewinnen“ eingereicht.

Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende Christopher Zenker: „Im vergangenen Jahr hat die Stadtverwaltung erstmals neben der rein schulischen auch auf die berufsbegleitende Ausbildung von Erziehern gesetzt. Dies war ein erster wichtiger Schritt, um mehr Erzieherinnen und Erzieher für die Kindertagesstätten zu gewinnen. Allerdings müssen bis 2020 über 800 Erzieherstellen neu- oder nachbesetzt werden, weil viele neue Kindertagesstätten eröffnet werden und eben auch Erzieherinnen und Erzieher in den Ruhestand gehen. Zudem sind gegenwärtig zahlreiche Erzieherstellen bei der Stadt selbst unbesetzt. Es ist also immer schwieriger geworden, neue Kitas schnell mit ausreichend Personal auszustatten. Unser Antrag soll helfen, hierbei auch neue Wege zu gehen.“

In ihren Antrag fordert die SPD-Fraktion, erstens, dass die Stadt Leipzig allen Erzieherinnen und Erziehern, die in den Ruhestand treten oder in den vergangenen 12 Monaten bereits in den Ruhestand getreten sind, Arbeitsverträge angeboten werden. Zweitens, dass allen Erzieherinnen und Erziehern in Horten 40-Stunden-Verträge angeboten werden. Drittens soll die Stadt Leipzig sich beim Freistaat Sachsen einsetzen, dass die Durchlässigkeit der Berufsausbildung zur Arbeit in einer Kindertageseinrichtung erweitert wird, zum Beispiel durch die Anrechnung erworbener Qualifikationen aus einer anderen Ausbildung und spezielle Ausbildungsgänge für Umschülerinnen und Umschüler. Und viertens soll sich die Stadt Leipzig beim Freistaat Sachsen einsetzen, dass die Zulassung zur Arbeit in Kindertagesstätten von Absolventen weiterer berufsnaher Abschlüsse, wie beispielsweise Magister Erziehungswissenschaften und Ergotherapeuten möglich ist.

„Einige Bundesländer haben inzwischen beschlossen, auch Personen mit fachfremden Berufsabschlüssen anzunehmen. Beispielsweise können in Berlin mit Zustimmung der Kitaaufsicht in begründeten Einzelfällen andere Fachkräfte beschäftigt und auf den Personalschlüssel angerechnet werden, wenn dies auf Grund der besonderen Konzeption, insbesondere bei einer bilingualen Ausrichtung erforderlich ist. Voraussetzung ist die durchgehende Anwesenheit von Fachpersonal“, erklärt Christopher Zenker und ergänzt abschließend: „Weiter können Personen, die über hinreichende pädagogische Fachkenntnisse verfügen, beispielsweise einen Magister in Erziehungswissenschaften haben oder Ergotherapeuten sind, in den Kitas arbeiten. Unser Problem sind mehr und mehr die fehlenden Erzieherinnen und Erzieher. Hier sind, wie beim Kitabau selbst, weitere Anstrengungen der Stadt und der Freien Träger notwendig. Unser Antrag stellt hier Lösungsansätze vor.“ +++

Erzieherausbildung: Weitere Anstrengungen nötig, um Fachkräftemangel zu begegnen

49 angehende Erzieherinnen und Erzieher haben in dieser Woche ihre Ausbildung bei der Stadt Leipzig begonnen. Für die Leipziger SPD-Fraktion ist das aus mehreren Gründen eine erfreuliche Nachricht.

Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende Christopher Zenker, der seine Fraktion auch im Sozialausschuss vertritt: „Der Ausbildungsbeginn von fast 50 angehenden Erzieherinnen und Erziehern ist wichtig für die Stadt, aber vor allem erfreulich für die vielen Familien mit Kindern, die Betreuungsplätze suchen. Im vergangenen Jahr hat die Stadtverwaltung erstmals neben der rein schulischen auch auf die berufsbegleitende Ausbildung von Erziehern gesetzt, sodass 24 zusätzlich Auszubildende im Jahr 2018 zunächst der Anfang waren. Das heißt, wir kommen bei der Kinderbetreuung auch vor dem Hintergrund der Bemühungen der letzten Jahre Schritt für Schritt voran. Allerdings müssen bis 2020 über 800 Erzieherstellen neu- oder nachbesetzt werden, weil viele neue Kindertagesstätten eröffnet werden und eben auch Erzieherinnen und Erzieher in den Ruhestand gehen. Deshalb ist immer schwieriger geworden, neue Kitas schnell mit ausreichend Personal auszustatten.“

Die SPD-Fraktion hatte der Stadtverwaltung bereits im Jahr 2012 vorgeschlagen, verstärkt auf die berufsbegleitende  Erzieherausbildung zu setzen, um dadurch möglich schnell personelle Entlastungen in den Kitas zu erreichen. 2017 wurde dieser Vorschlag noch einmal konkretisiert und führte dazu, dass die Stadtverwaltung eine entsprechende Vorlage erarbeitet hat, die im Rat positiv votiert wurde.

„Im Juni dieses Jahres hat der Stadtrat zudem beschlossen, dass auch Freie Träger, die Kindertagesstätten betreiben, eine Förderung durch die Stadt erhalten, um noch stärker auf die berufsbegleitende Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern setzen zu können“ erklärt Zenker und ergänzt abschließend: „Unser Problem sind mehr und mehr die fehlenden Erzieherinnen und Erzieher. Hier sind, wie beim Kitabau selbst, weitere Anstrengungen der Stadt und der Freien Träger notwendig.“

Rede zu den Anträgen zur Aufstellung von sozialen Erhaltungssatzungen in Leipzig

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

um es vorweg zu nehmen, die SPD steht ganz klar zum Beschluss zur Einführung von sozialen Erhaltungssatzungen für die im Herbst definierten Gebiete, also Teile von Zentrum-West und Zentrum-Nordwest, von Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf, Anger-Crottendorf, Sellerhausen-Stünz, Reudnitz-Thonberg und Stötteritz, Teile von Plagwitz, Kleinzschocher, Lindenau, Altlindenau, Neulindenau, Leutzsch und Schleußig, von Gohlis-Süd und Eutritzsch sowie Teile von Connewitz.

Für uns steht außer Frage: Erhaltungssatzungen sind ein Baustein, um bezahlbaren Wohnraum in unserer Stadt sichern zu können. Erhaltungssatzungen schaffen aber keinen neuen Wohnraum, sondern verhindern lediglich eine deutliche Verteuerung bestehender Wohnungen. Ohne Neubau und hier vor allem ohne sozialen Wohnungsbau werden wir nicht vorankommen. Weitere Maßnahmen, die wir für notwendig halten, um die Situation am Mietwohnungsmarkt zu entspannen sind u.a. auch ein Zweckentfremdungsverbot, eine funktionierende Mietpreisbremse, Kappungsgrenzen und ganz besonders eine starke LWB. Erhaltungssatzungen können nur ein Baustein in einer Mauer sein.

Wir müssen zu den verschiedenen Maßnahmen greifen, da sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt in Leipzig in den letzten Jahren verschärft hat und weiter verschärft. Das wir bereit sind zu handeln, haben wir in der Vergangenheit gezeigt: Zu nennen sind Beschlüsse zur Einführung der kooperativen Baulandentwicklung, die Fortschreibung und Anpassung des wohnungspolitischen Konzepts an die aktuellen Gegebenheiten, der Beschluss zu Instrumenten und Maßnahmen zur Umsetzung des wohnungspolitischen Konzepts oder das Votum des Stadtrates zu Zweckentfremdungsverboten.

Dennoch, die vorliegenden Anträge und die Diskussion darum sind ein Beispiel schlechter Kommunalpolitik und das in vielerlei Hinsicht.

Da ist zunächst die Stadtverwaltung, insbesondere ihr Dezernat von Frau Dubrau. Beim Beschluss der sozialen Erhaltungsgebiete im Herbst 2018 hier im Rat haben Sie, Frau Dubrau, versprochen, dass die Satzungsbeschlüsse zu den sozialen Erhaltungsgebieten vor der Sommerpause kommen. Sie sind, wie wir sehen, nicht da.

Die Folge: Die Linke witterte ihre Chance auf ein Wahlkampfthema, egal ob man damit Eigentümer, die tatsächlich Luxussanierungen vorhaben, noch mal mit der Nase auf das Thema stupst. Der Antrag sollte, wie zu erwarten war, vor der Wahl durchgepeitscht werden. Einen Tag vor der Entscheidung im Stadtrat taucht ein Verwaltungsstandpunkt mit Behauptungen auf, die sich durch einen ehrenamtlichen Stadtrat auch binnen Wochenfrist nicht klären lassen, da das Thema zumindest für die Stadt Leipzig und damit für die Verwaltung neu ist. Es kommt zur Vertagung, bei der die Linke in dem Fall den Grünen unterstellt, sie würde nur Gründe suchen, um die Satzungen im Oktober abzulehnen. Wahlkampf aus eher unteren Schubladen.

Uns hat der eine Monat geholfen, denn dadurch konnten wir uns mit dem Verwaltungsstandpunkt  intensiv auseinandersetzen. Leider ist der Verwaltungsstandpunkt fehlerhaft und schürt Ängste, die es nicht gibt bzw. nicht geben müsste, wenn Sie, Frau Dubrau, in ihrem Dezernat ihre Hausaufgaben gemacht hätten, trotz oder gerade weil sich die Angelegenheit verzögerte. Wir erkennen mit unseren Änderungsantrag an, dass die Stadtverwaltung Leipzig Neuland betritt und es ohne Erfahrung wie in Berlin für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schwierig ist, zu entscheiden, welcher Bauantrag wird aufgeschoben, welcher kann problemlos genehmigt werden. An dieser Stelle ist ihr Verwaltungsstandpunkt falsch oder es wird bewusst gelogen, denn es ist mitnichten so, dass es geschoben werden muss und eine Prozesslawine drohe. Um es Ihnen einfacher zu machen, haben wir Ihnen in unserem Änderungsantrag die Kriterien, die wir aus anderen Erhaltungssatzungen entnommen haben, aufgeschrieben. Auf dieser Grundlage kann die Stadtverwaltung, dann Bauanträge, die in den nächsten 3 ½ Monaten für die entsprechenden Gebiete eingehen, im Einzelfall prüfen. Kriterien sind zum Beispiel der Einbau eines zweiten Bads, der Anbau von Balkonen, der Bau von Stellplatzanlagen, die zu den Wohnungen gehören, oder die Umnutzung von Wohnungen in Gewerberäume. Warum diese Kriterien? Wir wollen schlicht verhindern, dass Maßnahmen, die keine Luxussanierungen sind, sondern beispielsweise dem Erhalt von Wohnhäusern dienen, pauschal zurückgestellt werden, bis Erhaltungssatzungen in Kraft getreten sind. Das könnte durchaus passieren, da die Verwaltung keine Erfahrung mit Erhaltungssatzungen hat und es im Dezernat versäumt wurde, die Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Das pauschale Zurückstellen würde niemandem helfen.

Dessen ungeachtet sind wir für Einführung von sozialen Erhaltungssatzungen mit genauen Gebietsabgrenzungen und fordern eine entsprechende Beschlussfassung im Oktober dieses Jahres, Frau Dubrau.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Den zugehörigen Antrag finden Sie hier.

Rede zum Antrag „Gegen jeden Antisemitismus“

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

im November 2018, also um den 80. Jahrestag der Novemberpogrome, als auch in Leipzig jüdische Geschäfte geplündert wurden und Synagogen brannten, wurde diese Antrag eingereicht. Heute, wo der Antrag nun zur Beschlussfassung vorliegt, finden zeitgleich die jüdischen Wochen in Leipzig statt. Sie zeigen, dass nach der fast vollständigen Vernichtung bzw. der Vertreibung der Leipziger Jüdinnen und Juden während des Dritten Reichs, in Leipzig wieder jüdisches Leben seinen Platz hat. Mit dem Beschluss des Antrags können wir ein kleines, aber wichtiges Signal senden.

Ich möchte kurz privat werden, was auch ein Punkt ist, warum mir das Thema so wichtig ist: Vor mittlerweile etwas mehr als 10 Jahren habe ich meine Frau geheiratet. Mütterlicherseits eine jüdische Familie. Ich gebe zu, ich hatte damals großen Respekt bzw. etwas Angst vor dem ersten Treffen mit der Familie, insbesondere weil ihr Opa, damals Mitte 90 Jahre, den zweiten Weltkrieg noch er lebte und damals als Feuerwehrmann in London arbeitete. Ich wusste nicht, wie er auf einen „Kraut“, einen Deutschen, reagieren würde. Ich wurde offen in der Familie empfangen, worüber ich sehr dankbar bin, selbstverständlich ist das für mich nicht. Auch wenn ich weiß, dass ich keine Verantwortung für die Nazidiktatur trage, so trage ich doch auch eine Verantwortung dafür, dass sich so etwas nicht wiederholt. Ein Bestandteil, dass es sich nicht wiederholt, ist unsere Erinnerungskultur.

Ich möchte mich an die Vertreter der AfD hier im Stadtrat wenden, die bereits kritisiert haben, dass sie nicht als Mitantragsteller eingeladen wurden. Wenn sie zur Eröffnung der jüdischen Wochen anwesend gewesen wären, müsste ich ihnen das heute nicht noch einmal sagen: Ihr Parteivorsitzender bezeichnet die NS-Zeit mit Millionen von Toten, darunter sechs Millionen vernichtete Jüdinnen und Juden als „Vogelschiss in der Geschichte“. Der Thüringer AfD-Co-Vorsitzende Höcke sagte, ich zitiere:  „Wir Deutschen, also unser Volk, sind das einzige Volk der Welt, das sich ein Denkmal der Schande in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt hat.“ Und ergänzt: „Und diese dämliche Bewältigungspolitik, die lähmt uns heute noch viel mehr als zu Franz Josef Strauß‘ Zeiten. Wir brauchen nichts anderes als eine erinnerungspolitische Wende um 180 Grad.“

Der vorliegende Antrag ist eine Fortsetzung und Stärkung unserer demokratischen Erinnerungskultur, die Sie abschaffen wollen. Mit Verlaub, Sie haben auf einem solchen Antrag mit solchen Äußerungen nichts zu suchen. Felix Klein der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung sagt dazu: „Wenn Erinnerungspolitik angegriffen und Gedenkstätten in Frage gestellt würden, führe das zu einer Atmosphäre, in der antisemitische Theorien aufblühen. Schuldabwehrmechanismen werden begünstigt. Es ist nur eine Frage der Zeit, dass dann antisemitisch gehetzt wird.“‘

Wenn es um Diskriminierung geht, sind Rechtsradikale und Nazis immer ganz vorne mit dabei, so ist es auch nicht verwunderlich, dass die mit Abstand meisten antisemitischen Vorfälle rechtsmotiviert sind. Wer mit offenen Augen durch Leipzig läuft oder fährt, dem sind sicher auch antisemitische Graffitis oder Aufkleber, meist mit Fußballbezug, aufgefallen. Dennoch, und das unterscheidet Antisemitismus von vielen anderen Formen der Diskriminierung, beschränkt er sich nicht auf Neonazis, sondern man findet ihn auch im linken Milieu, in der „Mitte der Gesellschaft“ sowie mit islamischer oder christlicher Konnotation. Antisemitismus ist keine starre Ideologie, sondern leider lebendig und wandelbar. Die ewiggleichen Ressentiments werden immer wieder neu formuliert und an den jeweiligen Zeitgeist angepasst. Anders als bei anderen Formen der Diskriminierung wird mit Überhöhungen gearbeitet. Antisemitische Ressentiments werden unterschwellig bedient, wie zum Beispiel auf der Plattform „Freie Welt“, die Frau von Storch mit ihrem Mann betreibt: Dort kann man Aussagen lesen wie: „Ex-Rothschild-Banker Emmaunal Macron löst Merkel als Hauptmarionette der Finanzglobalisten ab“. Ähnliches findet man über den jüdischen Investor Soros. Damit werden die klassischen Märchen von der jüdischen Weltverschwörung aufgewärmt. Antisemitismus ist dadurch daneben eine Ideologie, die sich auch gegen Nicht-Juden richtet, wie es  auch schon die Nazis  beispielsweise mit den Roma und Sinti gemachten haben. Diese wurden unter dem Vorwand vernichtet Teil der jüdischen Weltverschwörung zu sein. Sie wären, wie man heute in bestimmten Kreisen sagt, Invasoren für den Bevölkerungsaustausch.

Aus diesen Gründen benötigen wir beim Thema Antisemitismus auch für Leipzig einen ganzheitlicheren Ansatz, wie in den Beschlusspunkten eins bis vier des Antrags beschrieben.

Die Antragsteller hat vor einigen Wochen ein Brief erreicht, wir würden mit dem Beschluss zum BDS die Meinungsfreiheit einschränken, um zu verhindern, dass es Kritik an der Regierung in Israel gibt. Dem ist nicht so. Selbstverständlich kann ich, was ich hiermit auch tue, ein solchen Beschluss ohne Wenn und Aber unterstützen, auch wenn ich Netanjahu und seine Koalition nicht mag, ich kann die Siedlungspolitik kritisieren und die Zweistaatenlösung unterstützen, wie in der Neufassung des Antrags geschehen. Bei BDS geht es weder um Nahostpolitik noch um Meinungsfreiheit, es geht um Antisemitismus.

In den USA oder Lateinamerikanischen Ländern gehen BDS-Aktivitäten inzwischen häufig mit Übergriffen einher, öffentlich bekannt geworden sind zum Beispiel die Morddrohungen gegen Spieler der Argentinischen Nationalmannschaft und deren Familien nachdem diese ein Freundschaftsspiel in Isreal durchführen wollten. Richtig ist, dass nicht jeder BDS-Unterstützer Antisemit ist, die einseitige Ausrichtung gegen Israel und die Wirkung von BDS ist es schon. Die Zweistaatenlösung findet man im Aufruf von 2005 mit keinem Wort. Der Schlachtruf „From the river to the sea, Palestine will be free“ ist so formuliert, dass er auf die Auslöschung des jüdischen Staates abzielt. Die Antragsteller fordern daher, dass die Stadt Leipzig sehr genau prüft, wie es verhindert werden kann, dass Antisemiten kommunale Flächen oder Räume nutzen.

Weil wir heute auch den Antrag zum Antiromaismus behandeln, möchte ich auch dazu noch ein paar Worte sagen: Wir sind grundsätzlich für den Antrag und werden ihm in der vorliegenden Neufassung zustimmen. Meine Fraktion hält es für vernünftig durch Aufklärungsarbeit dazu beizutragen, dass Vorurteile gegen Sinti und Roma abgebaut werden, und das Thema auch bei Schulungen zur interkulturellen Kompetenz eine Rolle spielt.

Vielen Dank!

Milieuschutz: Klare Kriterien definieren, um Unsicherheiten zu vermeiden

Die Leipziger SPD-Fraktion hat einen umfangreichen Änderungsantrag zu der von der Fraktion Die Linke beantragten Aufstellung mehrerer Erhaltungssatzungen im Leipziger Stadtgebiet eingereicht.

„Bereits im Herbst vergangenen Jahres wurde die Stadtverwaltung beauftragt, für beschlossene Milieuschutzgebiete die Aufstellung von sozialen Erhaltungssatzungen vorzubereiten. Weil das zuständige Baudezernat die gesetzte Frist verstreichen ließ, hat die Linksfraktion kurz vor den Kommunalwahlen eine Reihe von Anträgen in den Rat eingebracht, mit denen erneut die Aufstellung von Erhaltungssatzungen beschlossen werden soll. Die Anträge sind handwerklich nicht wirklich gut, weshalb wir die Sache vom Kopf auf die Füße stellen wollen“, so SPD-Fraktionschef Christopher Zenker. „Die Vorschläge der Linken trugen zur Verunsicherung bei, auch weil es zumindest für die Leipziger Stadtverwaltung ein neues Thema ist. Wir hatten vielmehr den Eindruck, dass damit Kommunalwahlkampf gemacht werden sollte, statt eine sachorientierte Lösung anzubieten. Wir wollen zum Beispiel nicht, dass durch die Aufstellung der Erhaltungssatzungen sämtliche Baugesuche bis zum Beschluss der Satzungen auf Eis gelegt werden. Wir haben deshalb klare Kriterien formuliert, was die Stadtverwaltung nach Eingang von Bauanträgen im Einzelfall abprüfen soll, bevor Maßnahmen möglicherweise zurückgestellt werden.“

Der Einbau eines zweiten Bads, der Anbau von Balkonen, das Schaffen von zu Wohnung gehörenden Stellplatzanlagen oder die Umnutzung von Wohnungen in Gewerberäume können Gründe sein, die dazu führen, dass Anträge zunächst zurückgestellt werden, bis über die Satzungen geregelt ist, was in den definierten Bereich möglich ist und was nicht. Die SPD Fraktion hat sich bei Ihren Vorschlägen an bereits beschlossenen Kriterien aus anderen Städten orientiert.

„Wir wollen verhindern, dass Maßnahmen, die keine Luxussanierungen sind, sondern beispielsweise dem Erhalt von Wohnhäusern dienen, pauschal zurückgestellt werden, bis Erhaltungssatzungen in Kraft getreten sind. Das würde niemandem helfen. Wir sprechen uns trotzdem deutlich für die Einführung von sozialen Erhaltungssatzungen aus und fordern eine Beschlussfassung im Oktober 2019. Für uns ist allerdings ganz klar: Solche Erhaltungssatzungen sind nur ein Baustein, um bezahlbaren Wohnraum in unserer Stadt sichern zu können. Ohne Neubau und hier vor allem ohne sozialen Wohnungsbau werden wir nicht vorankommen. Erhaltungssatzungen schaffen schließlich keinen neuen Wohnraum, sondern verhindern lediglich eine deutliche Verteuerung bestehender Wohnungen. Weitere Maßnahmen müssen kommen. Dazu zählen für uns ein Zweckentfremdungsverbot, eine funktionierende Mietpreisbremse, Kappungsgrenzen und ganz besonders eine starke LWB“, so Zenker abschließend.

Den zugehörigen Antrag finden Sie hier.

SPD-Fraktion will Unfallschwerpunkte entschärfen und dafür zusätzliche Mittel im Haushalt 2019/20 nutzen

Die SPD-Fraktion unterstützt den Oberbürgermeister darin, Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit, inklusive der Offsive für mehr gegenseitige Rücksichtnahme. Die SPD-Fraktion hat  in diesem Zusammenhang zur Juni-Ratsversammlung einen Antrag ins Verfahren gebracht, der die Entschärfung der größten Unfallschwerpunkte, die im Verkehrsunfallbericht erfasst sind, beschleunigen soll. Die Verwaltung soll dem Stadtrat deshalb bis zum 4. Quartal dieses Jahres eine Maßnahmenliste vorlegen und den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau regelmäßig über die Umsetzung informieren.

„Wir unterstützen den Vorstoß von Burkhard Jung zur Verkehrssicherheit und zur Verbesserung des Verkehrsklimas. Als SPD-Fraktion haben wir bereits am letzten Freitag einen Antrag eingereicht, der die Entschärfung der größten Unfallschwerpunkte fordert. In den vergangenen Tagen fanden gleich drei schwere Unfälle im Bereich Jahnallee/Cottaweg/ Kleinmessegelände statt mit einer Toten und einer Schwerverletzten. Die schwächeren Verkehrsteilnehmer, also Fußgänger und Radfahrer, müssen hier offensichtlich deutlich besser geschützt werden. Die Polizei hat unter anderem die Jahnallee am Cottaweg als Unfallhäufungsstelle deklariert. Die Stadt Leipzig hat einen Verkehrsunfallbericht und sollte nach diesem Handeln. Das heißt, die benannten Unfallschwerpunkte müssen schnellstmöglich entschärft werden“, erläutert Christopher Zenker die Intention des Antrages.

Neben dem benannten Bereich sind unter anderem auch die Krezungen Marschner-/Käthe-Kollwitz-Straße und Bernhard-Göring-/Richard-Lehmann-Straße als Unfallschwerpunkte ausgewiesen. Auf Initiative der SPD-Fraktion wurden im Doppelhaushalt 2019/20 insgesamt 495.0000 Euro zusätzlich eingeplant, um Unfallschwerpunkte zu entschärfen.

„Durch diese zusätzlichen Gelder soll die Arbeit der Verkehrsunfallkommission weiter gestärkt werden, um hier auch schneller zu Ergebnissen zu kommen. Die zusätzlichen Mittel können sowohl für bauliche Maßnahmen, zusätzliche Verkehrsschilder oder beispielsweise auch für Markierungen eingesetzt werden, je nachdem, wie die Verkehrssicherheit an den relevanten Stellen am besten erhöht werden kann“, so Zenker abschließend.

Rede zum Antrag „Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung“ in der Ratsversammlung am 22. Mai 2019

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

in Leipzig gibt es eine lebendige Kreativ- und Kulturszene, die in Teilen jedoch durch das Verschwinden von Freiräumen bedroht ist. Inzwischen steigt nicht nur in innerstädtischen Lagen der Nutzungsdruck, mehr Wohnquartiere werden entwickelt und die Zahl der hierfür nutzbaren Flächen ist begrenzt.

Für uns steht außer Frage, dass wir neuen und zusätzlichen Wohnraum in unserer Stadt benötigen. Allerdings erleben wir dadurch auch eine schleichende Verdrängung, die in der letzten Zeit mehrere Musikclubs betroffen hat und betrifft, die im näheren Umfeld von neu entstehenden Wohnquartieren liegen. Dadurch wird deren Weiterbetrieb dort mindestens fraglich. Anders als noch vor Jahren, finden Clubs, die hier im Rat schon als Pioniere der Stadtentwicklung bezeichnet wurden, in dieser Situation nur sehr schwer einen neuen Standort.

Wir wollen eine lebenswerte Stadt, zu der neben Wohnraum, Schulen, Kitas, Einzelhandel und Gewerbe auch kulturelle Einrichtungen zählen. Das heißt eben, dass auch in den Wohnquartieren Platz für Kultur sein soll und nicht nur in der Innenstadt. Wir haben deshalb in unserem Antrag unter anderem das Erstellen eines Clubkatasters gefordert, eine Erfassung der derzeit genutzten Standorte und der Entwicklungsperspektiven für die Clubszene. Das soll ein erster Schritt sein, um später ähnliche Bestandsaufnahmen für die Kreativszene im Allgemeinen erstellen zu können. Auf dieser Grundlage sollen Instrumente und Handlungsempfehlungen erarbeitet werden, wie im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung auch die Potenziale für die Kultur- und Kreativszene gestaltet werden können. Wir wollen also die Stadtentwicklung und die Entwicklung der Kultur- und Kreativszene in Einklang bringen.

Schließlich sind Kultur- und Kreativwirtschaft längst relevante Wirtschaftsfaktoren für Leipzig und ihre Bedeutung nimmt weiter zu. Das gilt auch für die Musikszene. Zudem zeigen Studien, dass das Vorhandensein einer vielfältigen Clubszene für das Anwerben von jungen Fachkräften ein Standortvorteil ist. In anderen Großstädten, wie beispielsweise Berlin, Köln oder Hamburg gibt es bereits entsprechende Aktivitäten zur Sicherung von kulturellen Freiräumen und Clubkultur. Als Beispiels ist hier der Lärmschutzfonds Berlin zu nennen.

Wir sehen die Aufgabe einer integrierten Stadtentwicklung darin, verschiedene parallel laufende Entwicklungsstränge miteinander zu kombinieren und damit verschiedenen Bedürfnissen den entsprechenden Raum zu geben. Das heißt in diesem Fall, dass neben der Beachtung des Bevölkerungswachstums und der sich daraus ergebenden Herausforderungen sowie der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in der Stadt, auch die Erhaltung und weitere Entfaltung von kreativen Räumen berücksichtigt werden sollen.

Der Verwaltungsstandpunkt greift dieses Anliegen auf und ich sehe, es ist angekommen, auf was wir hierbei hinauswollen. Meine Fraktion lässt deshalb den Verwaltungsstandpunkt mit Übernahme der Änderungsanträge abstimmen und ich würde mich über ein positives Votum ihrerseits freuen.

Vielen Dank!

Rede zum Antrag „Projektgesellschaft für die Erweiterung des Wohngebiets Paunsdorf“ in der Ratsversammlung am 15.5.2019

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

das Thema Wohnen ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Stadt. Hatten wir vor einigen Jahren noch einen Leerstand von weit über 10 Prozent, liegt dieser aufgrund des anhaltenden Zuzugs und steigender Geburtenraten, inzwischen bei etwa zwei Prozent.

Dies hat auch Auswirkungen auf die Mietpreise, die in den letzten vier Jahren um über zehn Prozent gestiegen sind. Bei den Angebotsmieten sind es sogar über 20 Prozent. Das liegt also deutlich über der Inflationsrate bzw. den Einkommenszuwächsen im gleichen Zeitraum.

Steigenden Mieten kann man mit verschiedenen Maßnahmen entgegenwirken, hierzu gehören, soziale Erhaltungssatzungen, Kappungsgrenzen, eine funktionierende Mietpreisbremse oder Zweckentfremdungsverbote.

Durch diese Maßnahmen entsteht jedoch kein zusätzlicher Wohnraum, es können damit Entwicklungen nur verlangsamt, aber nicht aufgehalten werden. Wir wollen, dass neben privaten Bauträgern auch die Kommune mit ihren Gesellschaften aktiv in die Entwicklung von Grundstücken einsteigt. Für ein sehr großes Grundstück, die Kiebitzmark oder früher Paunsdorf 2, wollen wir erreichen, dass es durch die Stadt Leipzig bzw. ihre Gesellschaften entwickelt wird. Wir erhoffen uns dadurch bis zu zwei Tausend neue Wohnungen. Dabei müssen, diese Wohnungen letztendlich nicht ausschließlich durch kommunale Gesellschaften errichtet werden. Wir können uns auch vorstellen, dass sich Genossenschaften oder soziale Bauträger an der Entwicklung beteiligen, solange sie sich an vorher festgelegte Vorgaben halten, die im weiteren Verfahren geregelt werden sollten. Sichergestellt werden muss dabei, dass die Quote für sozialen Wohnungsbau nicht unter 30 Prozent fällt und vor allem die Mietpreisbindung nicht, wie bei den Verhandlungen mit privaten Bauträgern, schon nach 15 oder 20 Jahren ausläuft. Neben Wohnraum bietet das Areal auch Platz für Schulen, Kitas, Kultur, Gewerbe und Einzelhandel, außerdem hat es bereits jetzt eine optimale Anbindung an den ÖPNV.

Das Gebiet sollte noch in den 1980er-Jahren zur Erweiterung des Wohngebiets Paunsdorf entwickelt werden, allerdings wurden diese Pläne nach der Friedlichen Revolution ad acta gelegt. Der damals einsetzende Bevölkerungsschwund hätte das Vorhaben ohnehin unwirtschaftlich gemacht. Heute ist die Lage eine ganz andere. Wir sind deshalb der Auffassung, dass die Stadt einen konkreten Aufschlag machen sollte, die Entwicklung dieser Fläche wieder aufzugreifen. Eine Projektgesellschaft, an der sich neben Stadt und LWB auch Genossenschaften und private Immobilienfirmen beteiligen könnten, wäre ein solcher Aufschlag.

Fahrgaststeigerungen im ÖPNV durch Angebotsverbesserungen und Fahrpreisanreize

Prüfauftrag zur Einführung eines 365 Euro-Tickets eingereicht

Die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke haben in einem gemeinsamen Pressegespräch eine Neufassung des Antrages „Finanzierung der Leipziger Mobilitätsstrategie und Einführung eines 365 Euro Tickets“ vorgestellt. Der Antrag soll in der nächsten Ratsversammlung am 15. Mai zur Abstimmung gestellt werden.

„Die Mobilitätswende kann in Leipzig nur geschafft werden, wenn wir die Verkehre des Umweltverbundes und insbesondere des ÖPNV stärken. Daher haben wir auf unsere Initiative mit den Kollegen der Linken eine Neufassung des Antrages formuliert, der die Umsetzung des Nachhaltigkeitsszenarios mit einem Fahrpreisanreiz, konkret der Einführung eines 365-Euro-Jahrestickets, verbinden soll“, erklärt Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender der SPD.

Zenker weiter: „Wir haben daher einen Prüfauftrag an die Stadtverwaltung gestellt, zu unterschiedlichen Zeitpunkten – 1.1.2021, 1.1.2024, 1.1.2027 – die Einführung eines 365-Euro-Tickets zu prüfen. Aus unserer Sicht ist entscheidend, ob das vom Stadtrat einstimmig beschlossene Nachhaltigkeitsszenario allein mit Angebotserweiterungen umgesetzt werden kann oder ob, wie von uns vorgeschlagen, auch Fahrpreisanreize gesetzt werden sollen.“

Franziska Riekewald, verkehrspolitische Sprecherin der LINKEN: „Wir freuen uns, dass sich die SPD-Fraktion unserer Antragsinitiative für ein 365-Euro-Ticket angeschlossen hat und werden bis zur Beschlussfassung weiter auch in anderen Fraktionen um Zustimmung werben.“

„Wir setzen bei den Angebotserweiterungen insbesondere auf eine Busnetzreform, weil hier schnell und mit einem überschaubaren Finanzbedarf eine spürbare Verbesserung für die ÖPNV-Nutzer erreicht werden kann. Die spannende Frage ist aber, ob von den derzeit ca. 160 Millionen Fahrgästen eine Steigerung auf 220 Millionen möglich ist. Wie viele Kunden können durch Angebotserweiterungen gewonnen werden und welche zusätzlichen Impulse durch Tarifänderungen sind dafür notwendig. Wir wollen daher wissen, welche finanziellen Auswirkungen für die Stadt, als auch für die LVV, für den Zeitraum 2021 bis 2030 bei der Umsetzung des Nachhaltigkeitsszenarios inklusive Tarifanpassungen anfallen“, erläutert Heiko Oßwald, beteiligungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und Mitglied im Aufsichtsrat der LVV.

Steffen Wehmann, LINKE, ergänzt: „Das 365-Euro-Ticket“ könnte in Verbindung mit dem vom Stadtrat beschlossenen Nachhaltigkeitsszenario der Einstieg in eine tatsächliche Verkehrswende bedeuten. Dieses Szenario muss nun aber auch endlich von der Verwaltung in den zukünftigen Haushalten der Stadt und in den Wirtschaftsplänen der LVV-Gruppe finanziell untersetzt und auf den Weg gebracht werden. Fakt ist aber, ohne finanzielle Unterstützung von Bund und Land wird die Finanzierung des „365-Euro-Tickets“ und des Nachhaltigkeitsszenarios sehr schwierig werden.

Rede zum Antrag „Grundstücke kommunaler Unternehmen“ in der Ratsversammlung am 17. April 2019

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Thema, wie mit Grundstücken der Stadt Leipzig und jenen kommunaler Unternehmen umgegangen werden soll, treibt uns schon seit Jahre um. Das begann unter anderem 2012, wo wir einen Fachplan für soziale Infrastruktur angeregt haben, der seinen Fokus auf die Flächenentwicklung und die Flächenbevorratung legen sollte. Es folgten dann mehrere Initiativen, die den Erhalt von kommunalen Flächen, eine Flächenbevorratung sowie eine strategische Liegenschaftspolitik im Allgemeinen vorsahen. Uns war und ist wichtig, dass die Stadt Leipzig sorgsam mit ihren Grundstücken umgeht, denn Grund und Boden lässt sich bekanntlich nicht vermehren. Und das, was wir leichtfertig verkaufen, fehlt irgendwann an entscheidender Stelle. Diese Erfahrung haben wir nach Jahren, in denen wir Immobilien und Grundstücke verkauft haben, um den Haushalt decken zu können, machen müssen.

2013 wurde hier im Rat unser Antrag für mehr Transparenz und einen besseren Informationsaustausch zwischen Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen bei Grundstücksgeschäften beschlossen. Wir wollten damit eine engere und vor allem frühzeitige Abstimmung zwischen Stadt und kommunalen Unternehmen sowie kommunalen Unternehmen untereinander installieren, um eine Veräußerung von stadtstrategischen Grundstücken an Dritte zu verhindern. Unseren heutigen Antrag verstehen wir als Erweiterung bzw. Verschärfung unseres damaligen Beschlusses, indem sämtliche nicht betriebsnotwendige Grundstücke, die nach Lage, Größe und Bebaubarkeit grundsätzlich für die Erweiterung der Sozial- und Bildungsinfrastruktur bzw. den Bau von Wohnungen oder hochwertige Gewerbeansiedlungen geeignet sind, zunächst der Stadt Leipzig bzw. anderen städtischen Unternehmen zum Verkehrswert angeboten werden müssen.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Die 2013 angeregten Prüfungen werden ganz verbindlich festgezurrt und die Stadt erhält dadurch beispielsweise die Möglichkeit, den Aufbau ihrer Flächenreserven zu beschleunigen. Die kommunalen Unternehmen werden dadurch auch auf Veräußerungsabsichten anderer kommunaler Unternehmen aufmerksam und können so eigene Flächenbedarfe unkompliziert decken.

Um es noch einmal zusammenzufassen: Wir wollen, dass auch unsere kommunalen Unternehmen keine Grundstücke mehr verkaufen, die für soziale Infrastruktur und Wohnen geeignet sind. Denn Grund und Boden sind nicht mehrbar. Wir wollen mit dem Antrag erreichen, dass kommunale Unternehmen Grundstücke, die sie für nicht betriebsnotwendig erachten, als Flächenreserve zum Verkehrswert an die Stadt verkaufen. Sollte die Stadt eine schnelle Bebauung nicht realisieren können, kann eine langfristige Verpachtung nach Konzeptverfahren erfolgen.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag, denn das was wir von Unternehmen des Bundes erwarten, müssen wir vor Ort auch vorleben.

Den dazugehörigen Antrag finden Sie hier.
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