Kriterien für Soforthilfen anpassen – Soloselbständige besser unterstützen

Die Hilfsprogramme, die Bund und Land aufgelegt haben, helfen vor allem Kleinunternehmen, die unter der Krise besonders intensiv leiden, weil bei ihnen oft kein finanzielles Polster vorhanden ist. Allerdings gibt es auch Soloselbständige, die hierbei durchs Raster fallen. Wir fordern deshalb vom Bund und vom Freistaat Sachsen ein Schließen dieser Regelungslücke, analog den Initiativen anderer Bundesländer.

„Insbesondere trifft das Freiberufler, Teile der Kreativwirtschaft und freischaffende Künstler, die als Soloselbständige keine Betriebsstätte, also kein Büro oder keine Werkstatt, angemietet haben und oft keine Leasingraten zahlen müssen, da sie von zu Hause aus arbeiten. Dadurch können sie keine Betriebsausgaben bei der Beantragung von Unterstützungen vorweisen“, erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker, der auf diese Problematik von Betroffenen aufmerksam gemacht wurde und ergänzt: „Die Einnahmen, die Künstler u.a. über Honorare erzielen, fließen in der Regel direkt in den Lebensunterhalt und durch niedrige Honorare ist es für die meisten Künstler ohnehin schwierig, finanzielle Reserven für schwierige Zeiten anzulegen. Es geht also nicht um Betriebskosten, die momentan nicht bedient werden können, sondern schlicht und einfach um die wirtschaftliche Existenz.“

Auch der wirtschaftspolitische Sprecher der Leipziger SPD-Fraktion Heiko Bär sieht hier deutlichen Bedarf zum Nachsteuern und erklärt:

„In anderen Bundesländern, wie beispielsweise in NRW gibt es entsprechende Regelungen, die eine Soforthilfe auch dann ermöglichen, wenn die Selbständigen ihren eigenen Lebensunterhalt und damit im Grunde ihr eigenes Gehalt durch das Wegbrechen von Aufträgen nicht mehr erwirtschaften können. Das ist aus meiner Sicht eine sehr sinnvolle Regelung und sollte auch in Sachsen aufgenommen werden.“

Die Leipziger SPD-Stadtratsfraktion hat sich vor diesem Hintergrund bereits an die eigenen Abgeordneten des Bundes- und des Landtags gewandt, um hier zügig eine Verbesserung zu erreichen.

Zenker abschließend: „Ein kommunaler Soforthilfetopf kann nur das letzte Mittel sein, wenn Bund oder Land ihre Programme nicht nachbessern, denn wir benötigen keinen sächsischen oder bundesdeutschen Flickenteppich, sondern einheitliche Regelungen für alle Betroffenen, unabhängig vom Wohnort. Wie sehr gerade Kunst und Kultur fehlen bzw. wie sehr wir sie benötigen, merken wir besonders in einer Zeit, wo wir sie gar nicht oder eben nur eingeschränkt nutzen können.“

+++UPDATE+++

Der Freistaat Sachsen hat am 2. April 2020 neue Regelungen für Soloselbständige bekannt gegeben, dass auch diejenigen, die keinerlei Betriebskosten vorweisen können, weil sie keine Werkstätten und Büros angemietet haben oder Leasingverträge bedienen müssen, ebenfalls Unterstützung erhalten können. Diese Unterstützungen sehen so aus, dass sie ein zinsloses Soforthilfe-Darlehen in Anspruch nehmen können. Insbesondere Einzelunternehmer, wie Kreative, können damit jetzt ihr ausbleibendes Unternehmergehalt finanzieren. Dieses ergibt sich aus dem Vorjahresgehalt, vier Zwölftel davon müssen angegeben werden, welche die 5.000 Euro-Grenze überschreiten müssen. Das Darlehen ist für die gesamte Laufzeit von 10 Jahren zinslos und muss drei Jahre lang nicht zurückgezahlt werden. Die bankübliche Bonitätsprüfung entfällt. Anträge können ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank (www.sab.sachsen.de) gestellt werden.

Im Gegensatz zum Soforthilfe-Darlehen des Freistaates deckt der Soforthilfe-Zuschuss des Bundes den Unternehmerlohn nicht. Dafür hat der Bund im Rahmen seines Sozialpaketes eine vorübergehende Neuausrichtung der Grundsicherung beschlossen. Wer kein zinsfreies Darlehen aufnehmen möchte, kann auch die Grundsicherung beantragen, ohne dass Vermögen und Wohnungsgröße geprüft werden. Ausgaben für Miete und Heizung werden in den ersten sechs Monaten in tatsächlicher Höhe anerkannt. Die Bundesagentur für Arbeit stellt dazu online umfassende Informationen bereit (https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/).

Fahrradstraßen: Schnellschuß bei der Kochstraße nicht zielführend

Die CDU-Fraktion hat einen Antrag ins Ratsverfahren gegeben, der einen Beschluss aus dem Novem-ber 2019 partiell aushebeln soll, indem eine Vorfestlegung zur Ausweisung der Kochstraße als Fahr-radstraße vorgeschlagen wird.

„Selbstverständlich kann die CDU-Fraktion einen Antrag stellen, der eine Umwandlung der Kochstra-ße in eine Fahrradstraße fordert. Allerdings wundert mich das Timing dieses Antrags. Im November letzten Jahres hat der Stadtrat die Verwaltung, auch auf Initiative der SPD-Fraktion hin, damit beauf-tragt, mehrere Straßen für eine Umwandlung in eine Fahrradstraße zu prüfen, darunter neben der Bernhard-Göring-Straße auch die Kochstraße. Das Prüfergebnis soll spätestens Ende Juni dieses Jah-res vorliegen. Die CDU-Fraktion hatte dieses Vorgehen seinerzeit sogar begrüßt, somit macht es wenig Sinn, jetzt in die beschlossene und laufende Prüfung mit einem gesonderten Antrag einzugrei-fen“, erklärt Anja Feichtinger, wohnungs- und verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion.

„Wir sind froh, dass die CDU endlich auch den Radverkehr entdeckt, selbst wenn sie erst vor knapp drei Monaten einen Teil eines unserer Anträge abgelehnt hat, der eine Stärkung der Radinfrastruktur auf Nebenstraßen, wie der Kochstraße, vorgesehen hat. Es gibt gute Gründe für die Kochstraße, aber auch ebenso gute Gründe für andere Strecken parallel zur Karl-Liebknecht-Straße. Deshalb war es uns wichtig, die im Jahr 2012 im Radverkehrsentwicklungsplan festgeschriebenen 26 Straßen im Stadtgebiet auf ihre Tauglichkeit als Fahrradstraße zu überprüfen und, wenn sinnvoll, auch entsprechend auszuweisen und umzubauen. Diese Prüfungen stehen seit 2012 allerdings noch aus, sollen aber in den nächsten Monaten endlich abgeschlossen sein. Anschließend macht es Sinn, dass der Stadtrat eine Entscheidung trifft und entsprechende Mittel für den Umbau bereitstellt. Wir freuen uns auf vielleicht auch gemeinsame Anträge mit der CDU zur Stärkung des Radverkehrs im anstehen-den Doppelhaushalt. Denn ohne Geld werden wir die Maßnahmen in jedem Fall nicht umsetzen können“, ergänzt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker, der den Wahlkreis Süd im Stadtrat vertritt.

Fahrradstraßen: Schnellschuss bei der Kochstraße nicht zielführend

Die CDU-Fraktion hat einen Antrag ins Ratsverfahren gegeben, der einen Beschluss aus dem November 2019 partiell aushebeln soll, indem eine Vorfestlegung zur Ausweisung der Kochstraße als Fahrradstraße vorgeschlagen wird.

„Selbstverständlich kann die CDU-Fraktion einen Antrag stellen, der eine Umwandlung der Kochstraße in eine Fahrradstraße fordert. Allerdings wundert mich das Timing dieses Antrags. Im November letzten Jahres hat der Stadtrat die Verwaltung, auch auf Initiative der SPD-Fraktion hin, damit beauftragt, mehrere Straßen für eine Umwandlung in eine Fahrradstraße zu prüfen, darunter neben der Bernhard-Göring-Straße auch die Kochstraße. Das Prüfergebnis soll spätestens Ende Juni dieses Jahres vorliegen. Die CDU-Fraktion hatte dieses Vorgehen seinerzeit sogar begrüßt, somit macht es wenig Sinn, jetzt in die beschlossene und laufende Prüfung mit einem gesonderten Antrag einzugreifen“, erklärt Anja Feichtinger, wohnungs- und verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion.

„Wir sind froh, dass die CDU endlich auch den Radverkehr entdeckt, selbst wenn sie erst vor knapp drei Monaten einen Teil eines unserer Anträge abgelehnt hat, der eine Stärkung der Radinfrastruktur auf Nebenstraßen, wie der Kochstraße, vorgesehen hat. Es gibt gute Gründe für die Kochstraße, aber auch ebenso gute Gründe für andere Strecken parallel zur Karl-Liebknecht-Straße. Deshalb war es uns wichtig, die im Jahr 2012 im Radverkehrsentwicklungsplan festgeschriebenen 26 Straßen im Stadtgebiet auf ihre Tauglichkeit als Fahrradstraße zu überprüfen und, wenn sinnvoll, auch entsprechend auszuweisen und umzubauen. Diese Prüfungen stehen seit 2012 allerdings noch aus, sollen aber in den nächsten Monaten endlich abgeschlossen sein. Anschließend macht es Sinn, dass der Stadtrat eine Entscheidung trifft und entsprechende Mittel für den Umbau bereitstellt. Wir freuen uns auf vielleicht auch gemeinsame Anträge mit der CDU zur Stärkung des Radverkehrs im anstehenden Doppelhaushalt. Denn ohne Geld werden wir die Maßnahmen in jedem Fall nicht umsetzen können“, ergänzt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker, der den Wahlkreis Süd im Stadtrat vertritt.

Entwicklungskonzept für Alfred-Kunze-Sportpark

Wie die Stadtverwaltung bekannt gegeben hat, wurde in Zusammenarbeit mit der BSG Chemie Leipzig e.V. ein Entwicklungskonzept für den Alfred-Kunze-Sportpark erarbeitet, das im Stadtrat im April behandelt werden soll.

Hierzu erklärt der SPD-Fraktionschef und Vorsitzende des Sportausschusses Christopher Zenker: „Das Entwicklungskonzept ist ein tolles Geburtstagsgeschenk zum 100 Jährigen des Alfred-Kunze-Sportparks. Endlich gibt es etwas Greifbares zur weiteren Entwicklung des Geländes. Bereits seit Längerem setzen sich meine Fraktion und auch der Sportausschuss dafür ein, dass der Alfred-Kunze-Sportpark in einen verpachtbaren Zustand versetzt wird, um diese Kernsportanlage dann auch an den Hauptnutzer, die BSG Chemie Leipzig, zu übergeben. Zuletzt hatten wir im Herbst vergangenen Jahres das Thema auf Tableau gehoben, indem wir einen entsprechenden Maßnahmeplan gefordert haben und uns im Rat damit durchsetzen konnten.“

Der nun vorliegende Plan hat eine Perspektive bis 2040 und umreißt verschiedene Maßnahmenpakete die Verein und Stadt umsetzen wollen. So sollen beispielsweise bis 2023  Lärmschutzmaßnahmen und eine Mediensanierung des Wasser- und Abwassernetzes erfolgen, alte Funktionsgebäude abgerissen und ein Ersatzneubau realisiert werden. Zwischen 2024 und 2030 sollen unter anderem der Norddamm und die Holztribüne saniert und bis 2040 eine neue Sporthalle und ein weiteres Funktionsgebäude errichtet werden.

„Für uns sind hierbei allerdings auch die kurzfristigen Maßnahmen besonders wichtig. Dazu gehört mindestens ein Großspielfeld mit Kunstrasen und eine Flutlichtanlage. Insbesondere der Kunstrasenplatz ist ein Vorhaben, auf dessen Umsetzung wir seit Längerem drängen, weil die Trainingsplätze dadurch ganzjährig nutzbar werden“, so Zenker und erklärt abschließend: „Wir hoffen, dass diese Maßnahmen- und Zeitplanung auch entsprechend umgesetzt wird, um endlich zu wirklichen Verbesserungen im Alfred-Kunze-Sportpark zu kommen. Wir werden diesen Prozess begleiten.“ +++

Sächsisches Bildungsinfrastrukturprogramm ermöglicht zehn neue Kitas in Leipzig

Der Haushalts- und Finanzausschuss (HFA) des Sächsischen Landtages hat heute erneut über Geld aus dem Zukunftssicherungsfonds für dringend notwendige Investitionen entschieden. Dazu erklären die Leipziger Landtagsabgeordneten Holger Mann und Dirk Panter:

„Auf seiner heutigen Sitzung hat der HFA Mittel aus dem sogenannten ‚Bildungsinfrastrukturprogramm‘ in Höhe von 11,7 Mio. Euro für den Bau von sieben Kitas in Leipzig bewilligt. Außerdem wurden 3,1 Mio. Euro, die bereits letztes Jahr bewilligt wurden, für drei weitere Kitas freigegeben.

Damit entstehen in Leipzig 405 neue Krippenplätze und 1106 neue Kindergartenplätze. Diese Kapazitätserweiterung stellt damit neben der berufsbegleitenden Erzieherausbildung in Leipzig und den ‚Leipzig-Kitas‘ einen weiteren wichtigen Schritt für die Versorgungssicherheit in der Stadt dar.“

„Ich freue mich, dass durch das Förderprogramm des Freistaats 10 neue Kitas in Leipzig ermöglicht werden. In den letzten fünf Jahren haben wir in Leipzig bereits rund 9.000 Kitaplätze neu geschaffen. Damit ist möglich, dass wir in den nächsten Monaten die Nachfrage nach Betreuungsplätzen zunächst decken können“, erklärt der Leipziger SPD-Fraktionschef Christopher Zenker und ergänzt:

„Wir dürfen aber jetzt nicht nachlassen, um nicht irgendwann wieder in die Situation zu kommen, dem Bedarf hinterherzulaufen. Deshalb ist dieses Förderprogramm wichtig für Leipzig. Parallel dazu müssen wir aber auch gemeinsam mit dem Freistaat die Herausforderungen des Fachkräftemangels bei Erzieherinnen und Erziehern meistern, denn andernfalls könnten bald viele Kitaplätze wegen fehlender Mitarbeiter nicht besetzt werden.“

Folgende Kita-Neubauprojekte werden gefördert:
Gerichtsweg/Reichpietschstraße (Reudnitz-Thonberg)
Liliensteinstraße 1b (Lausen-Grünau)
Holbeinstraße 58 (Schleußig)
Arthur-Nagel-Straße (Großzschocher)
Linnéstraße (Zentrum-Südost)
Prießnitzstraße/Rietschelstraße (Leutzsch)
Holsteinstraße 46 (Reudnitz-Thonberg)
Trufanowstraße (Zentrum-Nord)
Meusdorfer Straße/Hammerstraße (Connewitz)
Windscheidstraße 45 (Connewitz)

Hintergrund:

In den Haushaltsverhandlungen Ende 2018 setzte sich die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag für das „Bildungsinfrastrukturprogramm“ ein. Aus diesem Programm erhalten die kreisfreien Städte und Landkreise zusätzliche Mittel zum Neubau von Kita- und Schulgebäuden. Gleichzeitig wurde der Eigenanteil der Kommunen von 60 % auf 40 % gesenkt.

Rede zur Vorlage „Bedarfsplanung Kindertagesstätten für den Zeitraum Januar bis Dezember 2020 einschließlich Fortschreibung für die Jahre 2021 bis 2023“ in der Ratsversammlung am 26.2.2020

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

wir wollen heute die über aktuelle Kitabedarfsplanung abstimmen. Und in der Gesamtschau der Planungen der letzten Jahre fällt auf, dass wir bei der Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen deutliche Fortschritte gemacht haben. Warum betone ich das?

Vor fast fünf Jahren, als wir über die Kita-Bedarfsplanung für die Jahre 2015/16 gesprochen haben, habe ich gesagt, dass ich uns auf einem guten Weg sehe, weil wir damals schon jede Menge erst Spatenstiche, Grundsteinlegungen und Richtfeste für neue Kindertagesstätten verzeichnen konnten.

Dieser Eindruck hat sich durchaus bestätigt: Nach Jahren, in denen wir dem davongaloppierenden Bedarf an Kita- und Hortplätzen nur hinterherhecheln konnten, stehen wir nun vor der Situation, den Bedarf an Betreuungsplätzen in Kitas und Horten Ende dieses Jahres decken zu können. Das ist nur möglich, weil die Stadt in Größenordnungen in Neubau, Sanierung und Erweiterung von Kindertagesstätten investiert hat.

Wenn ich mir die prognostizierten Zahlen für Ende 2020 anschaue, dann stehen – wenn alles soweit nach Plan läuft – rund 35.000 Kindern, die einen Platz in der Tagespflege oder einer Kindertagesstätte benötigen, 36.200 Betreuungsplätze zur Verfügung. Eng kann es allerdings noch bis zum Schuleintritt werden, aber danach stehen ausreichend Plätze zur Verfügung, um neue Kinder in die Kinderkrippe aufzunehmen. Erfreulich ist auch, dass im Hortbereich die Bedarfe im Schuljahr 2020/21 gedeckt werden können und sich die Kapazitäten mit der Eröffnung neuer Grundschulen in Nord, Mitte, Südwest und Altwest weiter erhöhen.

Was mich persönlich freut, ist die Tatsache, dass sechs der zwölf Leipzig-Kitas, deren Bau im Paket erst auf Initiative meiner Fraktion ins Rollen kam, in Betrieb genommen werden bzw. schon 2019 ans Netz gegangen sind. Dadurch kommen schließlich über 900 zusätzliche Plätze hinzu, die vorher nicht vorgesehen waren.

Was uns die aktuelle Kitabedarfsplanung allerdings auch klarmacht: Wir dürfen nicht nachlassen, wenn es um die Sanierung und Erweiterung des Bestands an Kitas und Horten sowie den Bau neuer Einrichtungen geht, denn wenn wir dieses Jahr den Bedarf decken können, sieht das im kommenden Jahr vermutlich wieder anders aus, wenn wir hier nicht am Ball bleiben.

Wir werden der Kita-Bedarfplanung natürlich zustimmen.

Zenker: „Armutszeugnis für die sächsische Justiz“

Vier Jahre danach: Überfall auf Connewitz juristisch noch immer nicht abgeschlossen

Christopher Zenker, Vorsitzender der SPD Leipzig-Süd und örtlicher Stadtrat: „Vier Jahre und kein Ende in Sicht – das ist ein Armutszeugnis für die sächsische Justiz, das Sebastian Gemkow als ehemaliger Justizminister mit zu verantworten hat. Es hat über zwei Jahre gedauert, bis überhaupt Anklage gegen einen Großteil der Tatverdächtigen erhoben wurde und es den ersten Prozesstag im Zusammenhang mit dem Überfall gegeben hat. Erst dauerte es drei Jahre, bis sich herausstellte, dass auch ein Justizvollzugsbeamter an den Übergriffen beteiligt war. In der Zwischenzeit bewachte er auch inhaftierte Rechtsextremisten. Diese langen Prozesse gefährden das Vertrauen in unseren Rechtsstaat.“

Am 11. Januar vor vier Jahren hat eine Gruppe von über 200 Rechtsextremisten den Stadtteil Connewitz angegriffen, mit Eisenstangen, Äxten und Pyrotechnik bewaffnet. Sie griffen Passanten an, zerstörten Geschäfte und demolierten Autos und Wohnhäuser. 204, darunter zahlreiche bekannte Rechtsextreme aus dem gesamten Bundesgebiet, konnten durch die Polizei festgesetzt werden. Doch noch immer sind die Vorfälle gerichtlich nicht vollständig aufgearbeitet.

„24.513 offene Verfahren liegen bei der Leipziger Staatsanwaltschaft. Unter diesen offenen Verfahren sind auch weiterhin viele des Überfalls auf Connewitz. Da hilft auch das eine oder andere Schnellverfahren nicht viel. Mehr Personal, auch im Justizbereich, ist lange überfällig, damit Verfahren zügig abgearbeitet werden können.“ so Zenker abschließend.

Rede zum Antrag „Anbindung überörtlicher Radwege und Schaffen einer Aktiv-Achse Süd“

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

im Frühjahr diesen Jahres hat der Freistaat die Planung von mehreren Radschnellwegen in ganz Sachsen bekanntgegeben, oder wie sie in der Presse gerne genannt werden ‚Fahrradautobahnen’. Fünf dieser potenziellen überörtliche Radschnellwege führen nach Leipzig.

Das betrifft Strecken von Schkeuditz, Markranstädt, Markkleeberg, Naunhof und Taucha nach Leipzig, die auch Berufspendler mit dem Rad zurücklegen können. Dafür ist es allerdings notwendig, dass diese komfortablen Radschnellwege nicht an den Stadtgrenzen ein jähes Ende finden, sondern auch auf dem Gebiet der Stadt sinnvoll und vor allem gut angebunden werden. Hierzu wollen wir von der Verwaltung Ende des 2. Quartals 2020 einen Vorschlag haben, wie die Einbindung der überörtlichen Radschnellwege eingebunden werden sollen. Wir favorisieren dafür Strecken, die möglichst abseits der Hauptstraßen auf ertüchtigten Nebenstraßen verlaufen und dadurch für die Nutzer besonders attraktiv sind.

Attraktive Radschnellwege können, insbesondere seit der stärkeren Nutzung von E-Bikes, einen Beitrag zur Verkehrsentlastung in Leipzig leisten. Wer immer vom Kopenhagener Modell für den Radverkehr redet, muss auch bereit sein, neue Wege zu gehen, neu zu denken und vor allem auch neue Radwegeverbindungen zu schaffen. Ziel müssen Alternativen zu den bisherigen Hauptverkehrsstraßen sein.

Darüber hinaus ist uns wichtig, dass solche Radverbindungen auch in den Städten in das Förderprogramm des Freistaates aufgenommen werden. Dafür soll sich der Oberbürgermeister einsetzen und die entsprechenden Bedingungen schaffen.

Für den Radschnellweg Leipzig-Halle liegt die Machbarkeitsstudie demnächst vor. Wir wollen daher von der Stadtverwaltung wissen, welche Förderprogramme hier genutzt werden können, welche Fördermittelquoten gelten, welche Programm noch nicht ausgeschöpft sind und welche Maßnahmen zur Einbindung des Radschnellweges damit umgesetzt werden könnten. Der Fachausschuss soll hier schon im 1. Quartal des Jahres 2020 über den Planungsstand informiert und eingebunden werden.

Zudem möchten wird, dass die Verwaltung Planungen für eine Aktiv-Achse Süd, die vom Bayrischen Bahnhof zum rund 7 Kilometer entfernten Markkleeberger See führen soll, veranlasst. Erst kürzlich hat die Stadtverwaltung im Rahmen der Bebauung des Geländes um den Bayerischen Bahnhof dazu einen Workshop durchgeführt. Die Ergebnisse sind nun in eine Planung zu überführen. Dabei ist insbesondere eine Route entlang der S-Bahn-Strecke zu prüfen und dafür natürlich die Zusammenarbeit mit der Stadt Markleeberg zu suchen. Wir halten es für wichtig, attraktive Radrouten auch abseits der Straßen zu entwickeln und diese dann trotzdem an das Straßennetz der Stadt anzubinden, wie das bei einer Aktivachse Süd im innenstadtnahen Bereich möglich wäre.

Die große Resonanz aus der Bevölkerung auf unseren Antrag und die geplanten Projekte entlang bzw. in der Route sprechen ganz klar für eine zügige Planung. Zu nennen sind neben der geplanten Wohnbebauung Bayerischer Bahnhof auch beispielhaft der Ausbau des Stadtwerke Standorts an der Arno-Nitzsche-Straße zum Hauptfirmensitz oder der immer noch in der Diskussion befindliche Neubau einer Großsporthalle.

Lassen sie uns sowohl bei der Einbindung der geplanten Radschnellwege als auch bei der Aktiv-Achse-Süd zum Vorreiter werden, bei dem wir Versuchen mit der Stadtentwicklung mitzuhalten und nicht erst warten bis alles fertig ist.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

Rede zum Antrag „Erwerb des Flurstücks 267 in Connewitz durch die Stadt Leipzig“ in der Ratsversammlung vom 11.12.2019

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

Wohnraum und vor allem bezahlbarer Wohnraum ist eines der zentralen Thema, die uns hier im Rat regelmäßig beschäftigen. Durch das Wachstum der letzten Jahre haben wir in Leipzig inzwischen einen deutlich angespannten Wohnungsmarkt. Damit verbunden steigen auch die Preise für Grund und Boden, besonders in beliebten Stadtteilen.

Die Gesamtproblematik des fehlenden Wohnraums in Großstädten ist auch schon lange beim Bund angekommen. Eine Folge dessen ist die Regelung, dass den Kommunen ein Erstzugriffsrecht für bundeseigene Grundstücke eingeräumt wurde und die Kommunen die betreffende Flächen maximal zum Verkehrswert vom Bund erwerben können, ohne an einem Bieterverfahren teilnehmen zu müssen. Noch interessanter wird das Ganze jedoch, wenn die Kommunen auf diesen Grundstücken sozialen Wohnungsbau betreiben wollen, denn dann gewährt der Bund einen Preisabschlag von 25.000 Euro pro Wohneinheit im sozialen Wohnungsbau.

Ein solches bundeseigenes Grundstück ist das Flurstück 267 an der Wolfgang-Heinze-Straße 29 in Connewitz. Connewitz ist einer der Stadtteile, die eine besondere Anziehungskraft haben. Das bleibt nicht folgenlos: Wohnungen werden knapper und die Mieten steigen überdurchschnittlich. Die soziale Durchmischung im Stadtteil nimmt aufgrund steigender Mieten und der sinkenden Zahl bezahlbaren Wohnraums ab, was leider auch zu Spannungen im Stadtteil führt. Um einer sozialen Entmischung und damit verbundenen Konflikten entgegenzuwirken, ist sozialer Wohnungsbau ein wichtiges Instrument. Schließlich würde dadurch wieder mehr bezahlbarer Wohnraum im Viertel entstehen.

Das Grundstück in Connewitz ist rund 2.600 Quadratmeter groß ist und hätte nach derzeitiger Lage einen Wert von rund 1,4 Millionen Euro. Durch die Abschläge, die der Bund für sozialen Wohnungsbau gewährt, könnte der Kaufpreis, wenn dort 60 Sozialwohnungen entstehen würden, theoretisch auf Null sinken. Das sollte sich die Stadt nicht entgehen lassen. Das ist auch der Grund, warum wir mit dem Verwaltungsstandpunkt nicht zufrieden sind, denn der soziale Wohnungsbau spielt darin nur eine untergeordnete Rolle, aber gerade darum geht es. Theoretisch könnte der bei Beschluss des Verwaltungsstandpunktes auch bei null liegen. Wir wollen jedoch mit dem heutigen Beschluss auch ein Bekenntnis zum sozialem Wohnungsbau in Connewitz. Ich bin auch davon überzeugt, dass dies auch die große Mehrheit der Connewitzerinnen und Connewitzer möchte. Ganz gleich ob die LWB, die Stadt oder eine gemeinnützige Genossenschaft am Ende das Grundstück bebauen.

Mit unserem 2. Beschlusspunkt wollen wir erreichen, dass sich die Stadt intensiv damit auseinandersetzt, welche Grundstücke der Bund in Leipzig außerdem noch veräußern will und wie die Stadt sie nutzen könnte. Insbesondere mit Blick auf den sozialen Wohnungsbau. Wir fordern schon länger, dass die Stadt Flächenreserven aufbauen soll. Und das Angebot des Bundes ist attraktiv und sollte intensiv genutzt werden. Darüber sollen die federführenden Ausschüsse Stadtentwicklung und Bau sowie Grundstückverkehr informiert werden. Auch hier müssen wir nicht selber bauen, sondern können die Grundstücke zum Beispiel über Konzeptvergabe, die heute noch Thema sein wird, weiter verpachten.

Leider geht der Verwaltungsstandpunkt nicht auf den Beschlusspunkt 3 ein, der sich auch bereits in der ersten Neufassung unseres Antrags fand, wo es darum geht, dass geprüft werden soll, ob Erstzugriff und Kaufpreisermäßigungen auch dann gewährt werden, wenn der soziale Wohnungsbau dann von Dritten, beispielsweise über Erbpacht des Grundstücks, realisiert wird. Das ist jedoch wichtig, weil die Stadt und auch die LWB das sicher nicht allein gestemmt kriegen. Seit gestern Abend, nach einem Treffen zu dem die Stadtverwaltung bezüglich des Grundstücks in Connewitz eingeladen hat, sind wir schlauer, eine Weitergabe des Grundstücks inkl. der Ermäßigungen ist möglich. Warum es trotz mehrfacher Bitte nicht möglich ist, das auch in den Verwaltungsstandpunkt zu schreiben, ist uns schleierhaft.

Ich bitte um Zustimmung zu unserer Neufassung, das sie den sozialen Wohnungsbau für das Grundstück in Connewitz festschreibt und den Stadtrat über die Ausschüsse bei den weiteren Grundstücken, die über die gesamte Stadt verteilt sind, einbindet.

Rede zum Antrag „Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Spielplätzen prüfen“ in der Ratsversammlung vom 11.12.2019

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

es kommt selten vor, dass die Verwaltung Themen, die im Rat beantragt werden, umsetzt, bevor der entsprechende Antrag überhaupt votiert wurde. Von daher: Vielen Dank.

Worum geht es? Wir wurden nach den Sommerferien von Schülern der Kurt-Masur-Schule angeschrieben, dass sie sich wünschen würden, dass die Tempo-30-Zone an der Bernhard-Göring-Straße, direkt vor der Schule, noch einige Meter verlängert wird. Dadurch soll der im Leipziger Süden beliebte Spielplatz auf dem Steinplatz in die bestehende Tempo-30-Zone einbezogen werden. Das war unser 1. Beschlusspunkt im Ursprungsantrag und im Verwaltungsstandpunkt sicherte die Stadt zu, dass im 1. Halbjahr 2020 die Tempo-30-Zone erweitert werden soll. Das freut uns sehr und es zeigt vor allem auch den Grundschülerinnen und -schülern, dass es etwas bringt, sich für seine Belange einzusetzen, sich zu engagieren.

Die Initiative der Schüllerinnen und Schüler hat jedoch bei uns die Frage aufgeworfen, wie das bei anderen Spielplätzen aussieht. Unser Ziel ist, analog zu den Regelungen vor Kitas und Schulen, wo Tempo-30 angeordnet werden kann, eine Regelung für Straßen in unmittelbarer Nähe von Spielplätzen zu finden, denn auch dort sollte die Verkehrssicherheit erhöht werden. Deshalb möchten wir, wie auch der Verwaltungsstandpunkt vorsieht, dass sich der Oberbürgermeister gegenüber dem Bund dafür einsetzt, dass eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen wird. Dessen ungeachtet soll die Stadtverwaltung prüfen, wo Tempo-30 vor Spielplätzen auch mit der aktuellen Rechtslage angeordnet werden kann. Die entsprechende Prüfung wünschen wir uns bis Ende des ersten Quartals 2020.

Ich bitte Sie daher um Zustimmung zur Neufassung unseres Antrags, die den Verwaltungsstandpunkt weitestgehend aufnimmt.

Social media & sharing icons powered by UltimatelySocial