Rede zum Antrag „Ausstieg aus dem Fernwärmebezug aus Lippendorf“ in der Ratsversammlung am 30.10.2019

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

mit dem Antrag zum Ausstieg aus der mit Braunkohle erzeugten Fernwärme stehen wir vor der nächsten Entscheidung zum Thema Klimaschutz hier im Stadtrat. Wobei man ehrlich sein muss: Eigentlich sind die Weichen sowohl im Rat, sowie in den Unternehmen LVV und LSW bereits gestellt. Wäre das nicht der Fall, wären die Ziele auch gar nicht mehr erreichbar. Man kann den Antrag daher auch ein Stück weit auch als Wahlkampf-Säbelrasseln bezeichnen. Die Beschlüsse in den Aufsichtsräten sind unumkehrbar und das ist gut so, denn wir müssen den Weg der Energiewende Konsequent beschreiten.

Das Jahr, was sich auch langsam dem Ende zuneigt, hat zu dem gezeigt, dass wir auch aus ganz praktischen Gründen möglichst schnell unabhängig werden müssen vom aktuellen Kraftwerk in Lippendorf. Ein Block, der der EnBW, ist bereits seit Monaten ausgeschaltet – gestern lief er allerdings wieder – und keiner kann sagen wie lange die LEAG ihren Block aktiv hält, denn Braunkohlestrom ist inzwischen schlicht und einfach zu teuer, gegenüber Strom aus erneuerbaren Energien. Das ist im Übrigen kein Phänomen aus Lippendorf, das Abschalten von Blöcken bei Braunkohlekraftwerken ist in ganz Deutschland zu beobachten. Dies liegt auch daran, dass CO2-Zertifikate teurer werden, da die EU sukzessive Emissionsrechte vom Markt nimmt. Dies zeigt, dass wir uns, anders als auch in vielen Medien dargestellt bereits mitten im Ausstiegsprozess befinden.

Eben auch aus diesen Gründen halten wir am Ziel des Ausstiegs aus der Fernwärme aus Braunkohle 2023 fest. Dennoch der Ausstiegsprozess ist mit Risiken und Herausforderungen verbunden, die zu Zeitverzug führen können. Ich habe jedoch ein großes Vertrauen in die Stadtwerke und die L-Gruppe, dass sie das Ziel konsequent verfolgen und auch umsetzen. Ich bin auch guter Dinge, dass der große Baustein, das zusätzliche Gaskraftwerk bis 2022 steht. Dennoch, neben dem Gaskraftwerk gibt es weitere Projekte auf dem Weg zur Umsetzung des Wärmekonzeptes, hierzu gehören Wärmespeicher, Solarthermie, Wärme aus Abwasser und vor allem mindestens ein weiteres Kraftwerk, ein Biomassekraftwerk oder ein Werk zur thermischen Abfallverwertung. Nur dieses Gesamtkonzept sichert die Fernwärmeversorgung in Leipzig, auch wenn es mal mehrere Tage kalt sein sollte.

Genau an diesem Punkt setzt unsere Sorge an, zum einen wird der Genehmigungsprozess für eine Biomassekraftwerke oder eine Kraftwerk zur thermischen Abfallverwertung deutlich aufwendiger und schwieriger. Wenn die Entscheidung auf ein Kraftwerk zur Abfallverwertung fallen sollte, kommt die Herausforderung hinzu, dass die heizstoffreiche Abfallfraktion beim ZAW, also beim Zweckverband Abfallwirtschaft, aktuell bis 2026 vertraglich bereits vergeben ist. Wenn wir also Abfall nicht klimaschädlich „importieren“ wollen, muss das in die Betrachtung mit einfließen. Eben aus diesem Grund haben wir die späteste Frist 2026 gewählt.

Zudem wollen wir, auch im Sinne guter Stadt-Umland-Beziehungen, dass auch mit dem Kraftwerksbetreibern in Lippendorf darüber gesprochen wird, ggf. an dem vorhandenen Standort das Biomassekraftwerk oder das Kraftwerk zur Abfallverwertung zu realisieren. Dies hat zum einem auch etwas mit Respekt gegenüber der Belegschaft zu tun. Ich möchte nicht überheblich über die Sorgen vor einem Jobverlust hinwegsehen, denn dann tragen wir mit der Debatte zur Spaltung bei. Zum anderen gibt es einen ganz praktischen Grund: Genehmigungsrechtlich dürfte ein Kraftwerk an einem etablierten Standort einfach zu realisieren sein, als an einem neuen. Und das sollte wiederum im Interesse derer sein, die einen möglichst schnellen Ausstieg aus der Braunkohle fordern.

Aktuell werden in Leipzig 130.000 Haushalte mit Fernwärme versorgt, das entspricht rund 208.000 Leipzigerinnen und Leipziger. Bei 600.000 Einwohnerinnen und Einwohnern entspricht das 35 Prozent. Zum Vergleich, bundesweit liegt der Fernwärme Anteil bei 9 Prozent. Damit gehört Leipzig zu den Vorreitern, denn hinter Fernwärme steht meistens auch Kraft-Wärme-Kopplung bei der Strom und Wärme zusammen erzeugt werden. Das ist besonders effizient und meist auch umweltfreundlicher als eine getrennte Erzeugung. Wir wollen, dass dieser Anteil mindestens gehalten, besser noch ausgebaut wird und das bei unserem kommunalen Unternehmen. Das setzt voraus, dass die umzusetzenden Maßnahmen nicht nur klimaschonend sind, sondern auch wirtschaftlich, denn wenn die Stadtwerke keine konkurrenzfähigen Preise bieten können, werden, vor allem bei Neubaugeiten die Investoren bzw. Eigentümer andere Versorgungswege suchen und wir verlieren Einfluss.

Lassen sie uns heute einen Beschluss fällen, bei dem es nicht darum geht, dass jemand sein Gesicht wahrt, sondern bei dem es darum geht Klimaschutz durchzusetzen, bezahlbare Fernwärme zu sichern, die Leipziger Unternehmensgruppe wirtschaftlich stabil zu halten und die Region in dem Prozess mitzunehmen.

Rede zum Antrag „100 Jahre Alfred-Kunze-Sportpark“ in der Ratsversammlung am 7. November 2019

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

im kommenden Jahr wird der heutige Alfred-Kunze-Sportpark, der für die Stadt Leipzig eine wichtige Sportstätte ist und im Sportprogramm sogar als Kernsportanlage ausgewiesen ist, 100 Jahre alt. 1919 wurde die Sportanlage von der noch damals eigenständigen Gemeinde Leutzsch geplant und im Sommer 2020 wurde dort der Spielbetrieb aufgenommen.

In seinen 100 Jahren hat der Sportpark eine wechselvolle Geschichte erlebt, an die im Rahmen des Jubiläums durch eine Aufarbeitung der Historie der Sportanlage erinnert werden soll. Auch aus diesem Grund haben wir den Verwaltungsstandpunkt nur zum Teil in unserer Neufassung übernommen, denn der Beschlusspunkt 1, mit dem wir erreichen wollen, dass die Stadt das Programm zum Jubiläum finanziell und organisatorisch unterstützt, hebt eben nicht allein auf die sportliche Ausgestaltung ab. Weshalb aus unserer Sicht auch der Hinweis im Verwaltungsstandpunkt, dass die BSG Chemie Leipzig Zuschüsse zur Organisation einer Sportveranstaltung auf Grundlage der Sportförderrichtlinie beantragen könne, eben nur ein Punkt ist. Es geht eben nicht allein um eine Sportveranstaltung. Es geht zum Beispiel auch um die Geschichte, darunter auch die Aufarbeitung der Zeit des Nationalsozialismus und damit auch um Demokratieförderung. Ich bin überzeugt, dass wir die vielen, insbesondere die jungen Menschen, die aller zwei Wochen in den AKS pilgern um ihr Team anzufeuern in besondere Weise für Geschichte interessieren können.

Was uns vor dem Hintergrund des Jubiläums und vor allem mit Blick darauf, dass der Alfred-Kunze-Sportpark eine Kernsportanlage der Stadt ist, besonders wichtig ist, ist der Punkt, dass der Sportpark endlich wieder in einen verpachtungsfähigen Zustand versetzt wird. Seit der Insolvenz des FC Sachsen und der SG Sachsen Leipzig, die den AKS zuvor gepachtet hatten, wurde die Sportanlage nicht mehr an einen neuen Pächter übergeben, weil der Zustand der Anlage es nicht zuließ.

Fünf Jahre sind seit dem vergangen, ohne, dass wir an einen Punkt gekommen sind, dass die BSG Chemie, die bislang immer nur kurze Nutzungsverträge erhielt, aber selbst bereits schon umfangreiche Investitionen vergenommen hat, die Anlage auch dauerhaft übernehmen konnte. Der Bund hat der Stadt Leipzig im April dieses Jahres Fördermittel in Höhe von 2,25 Millionen Euro für die Sanierung der technischen Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Zusammen mit dem kommunalen Eigenanteil stehen insgesamt rund 4,5 Millionen Euro zur Verfügung, um Strom-, Wasser-, Abwasser- und Gasleitungen auf einen modernen Stand zu bringen. Am Geld wird es also nicht scheitern, den Kunze-Sportpark in einen verpachtungsfähigen Zustand zu versetzen und wir sind auf den Zeit- und Maßnahmenplan gespannt, um damit dann endlich zu einer langfristigen Lösung zu kommen. Die es auch dem zukünftigen Pächter ermöglicht, seinen Plan zur zukünftigen Entwicklung des Sportparkes gemeinsam mit der Stadt umzusetzen. Ein Baustein davon ist der in Punkt drei angesprochene Kunstrasenplatz.

Ich bitte Sie um Zustimmung zur Neufassung unseres Antrags, der in Punkt 2 und 3 dem Verwaltungsstandpunkt entspricht.

Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.

Rede zu den Anträgen zur Aufstellung von sozialen Erhaltungssatzungen in Leipzig

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

um es vorweg zu nehmen, die SPD steht ganz klar zum Beschluss zur Einführung von sozialen Erhaltungssatzungen für die im Herbst definierten Gebiete, also Teile von Zentrum-West und Zentrum-Nordwest, von Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf, Anger-Crottendorf, Sellerhausen-Stünz, Reudnitz-Thonberg und Stötteritz, Teile von Plagwitz, Kleinzschocher, Lindenau, Altlindenau, Neulindenau, Leutzsch und Schleußig, von Gohlis-Süd und Eutritzsch sowie Teile von Connewitz.

Für uns steht außer Frage: Erhaltungssatzungen sind ein Baustein, um bezahlbaren Wohnraum in unserer Stadt sichern zu können. Erhaltungssatzungen schaffen aber keinen neuen Wohnraum, sondern verhindern lediglich eine deutliche Verteuerung bestehender Wohnungen. Ohne Neubau und hier vor allem ohne sozialen Wohnungsbau werden wir nicht vorankommen. Weitere Maßnahmen, die wir für notwendig halten, um die Situation am Mietwohnungsmarkt zu entspannen sind u.a. auch ein Zweckentfremdungsverbot, eine funktionierende Mietpreisbremse, Kappungsgrenzen und ganz besonders eine starke LWB. Erhaltungssatzungen können nur ein Baustein in einer Mauer sein.

Wir müssen zu den verschiedenen Maßnahmen greifen, da sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt in Leipzig in den letzten Jahren verschärft hat und weiter verschärft. Das wir bereit sind zu handeln, haben wir in der Vergangenheit gezeigt: Zu nennen sind Beschlüsse zur Einführung der kooperativen Baulandentwicklung, die Fortschreibung und Anpassung des wohnungspolitischen Konzepts an die aktuellen Gegebenheiten, der Beschluss zu Instrumenten und Maßnahmen zur Umsetzung des wohnungspolitischen Konzepts oder das Votum des Stadtrates zu Zweckentfremdungsverboten.

Dennoch, die vorliegenden Anträge und die Diskussion darum sind ein Beispiel schlechter Kommunalpolitik und das in vielerlei Hinsicht.

Da ist zunächst die Stadtverwaltung, insbesondere ihr Dezernat von Frau Dubrau. Beim Beschluss der sozialen Erhaltungsgebiete im Herbst 2018 hier im Rat haben Sie, Frau Dubrau, versprochen, dass die Satzungsbeschlüsse zu den sozialen Erhaltungsgebieten vor der Sommerpause kommen. Sie sind, wie wir sehen, nicht da.

Die Folge: Die Linke witterte ihre Chance auf ein Wahlkampfthema, egal ob man damit Eigentümer, die tatsächlich Luxussanierungen vorhaben, noch mal mit der Nase auf das Thema stupst. Der Antrag sollte, wie zu erwarten war, vor der Wahl durchgepeitscht werden. Einen Tag vor der Entscheidung im Stadtrat taucht ein Verwaltungsstandpunkt mit Behauptungen auf, die sich durch einen ehrenamtlichen Stadtrat auch binnen Wochenfrist nicht klären lassen, da das Thema zumindest für die Stadt Leipzig und damit für die Verwaltung neu ist. Es kommt zur Vertagung, bei der die Linke in dem Fall den Grünen unterstellt, sie würde nur Gründe suchen, um die Satzungen im Oktober abzulehnen. Wahlkampf aus eher unteren Schubladen.

Uns hat der eine Monat geholfen, denn dadurch konnten wir uns mit dem Verwaltungsstandpunkt  intensiv auseinandersetzen. Leider ist der Verwaltungsstandpunkt fehlerhaft und schürt Ängste, die es nicht gibt bzw. nicht geben müsste, wenn Sie, Frau Dubrau, in ihrem Dezernat ihre Hausaufgaben gemacht hätten, trotz oder gerade weil sich die Angelegenheit verzögerte. Wir erkennen mit unseren Änderungsantrag an, dass die Stadtverwaltung Leipzig Neuland betritt und es ohne Erfahrung wie in Berlin für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schwierig ist, zu entscheiden, welcher Bauantrag wird aufgeschoben, welcher kann problemlos genehmigt werden. An dieser Stelle ist ihr Verwaltungsstandpunkt falsch oder es wird bewusst gelogen, denn es ist mitnichten so, dass es geschoben werden muss und eine Prozesslawine drohe. Um es Ihnen einfacher zu machen, haben wir Ihnen in unserem Änderungsantrag die Kriterien, die wir aus anderen Erhaltungssatzungen entnommen haben, aufgeschrieben. Auf dieser Grundlage kann die Stadtverwaltung, dann Bauanträge, die in den nächsten 3 ½ Monaten für die entsprechenden Gebiete eingehen, im Einzelfall prüfen. Kriterien sind zum Beispiel der Einbau eines zweiten Bads, der Anbau von Balkonen, der Bau von Stellplatzanlagen, die zu den Wohnungen gehören, oder die Umnutzung von Wohnungen in Gewerberäume. Warum diese Kriterien? Wir wollen schlicht verhindern, dass Maßnahmen, die keine Luxussanierungen sind, sondern beispielsweise dem Erhalt von Wohnhäusern dienen, pauschal zurückgestellt werden, bis Erhaltungssatzungen in Kraft getreten sind. Das könnte durchaus passieren, da die Verwaltung keine Erfahrung mit Erhaltungssatzungen hat und es im Dezernat versäumt wurde, die Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Das pauschale Zurückstellen würde niemandem helfen.

Dessen ungeachtet sind wir für Einführung von sozialen Erhaltungssatzungen mit genauen Gebietsabgrenzungen und fordern eine entsprechende Beschlussfassung im Oktober dieses Jahres, Frau Dubrau.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Den zugehörigen Antrag finden Sie hier.

SPD-Fraktion will Unfallschwerpunkte entschärfen und dafür zusätzliche Mittel im Haushalt 2019/20 nutzen

Die SPD-Fraktion unterstützt den Oberbürgermeister darin, Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit, inklusive der Offsive für mehr gegenseitige Rücksichtnahme. Die SPD-Fraktion hat  in diesem Zusammenhang zur Juni-Ratsversammlung einen Antrag ins Verfahren gebracht, der die Entschärfung der größten Unfallschwerpunkte, die im Verkehrsunfallbericht erfasst sind, beschleunigen soll. Die Verwaltung soll dem Stadtrat deshalb bis zum 4. Quartal dieses Jahres eine Maßnahmenliste vorlegen und den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau regelmäßig über die Umsetzung informieren.

„Wir unterstützen den Vorstoß von Burkhard Jung zur Verkehrssicherheit und zur Verbesserung des Verkehrsklimas. Als SPD-Fraktion haben wir bereits am letzten Freitag einen Antrag eingereicht, der die Entschärfung der größten Unfallschwerpunkte fordert. In den vergangenen Tagen fanden gleich drei schwere Unfälle im Bereich Jahnallee/Cottaweg/ Kleinmessegelände statt mit einer Toten und einer Schwerverletzten. Die schwächeren Verkehrsteilnehmer, also Fußgänger und Radfahrer, müssen hier offensichtlich deutlich besser geschützt werden. Die Polizei hat unter anderem die Jahnallee am Cottaweg als Unfallhäufungsstelle deklariert. Die Stadt Leipzig hat einen Verkehrsunfallbericht und sollte nach diesem Handeln. Das heißt, die benannten Unfallschwerpunkte müssen schnellstmöglich entschärft werden“, erläutert Christopher Zenker die Intention des Antrages.

Neben dem benannten Bereich sind unter anderem auch die Krezungen Marschner-/Käthe-Kollwitz-Straße und Bernhard-Göring-/Richard-Lehmann-Straße als Unfallschwerpunkte ausgewiesen. Auf Initiative der SPD-Fraktion wurden im Doppelhaushalt 2019/20 insgesamt 495.0000 Euro zusätzlich eingeplant, um Unfallschwerpunkte zu entschärfen.

„Durch diese zusätzlichen Gelder soll die Arbeit der Verkehrsunfallkommission weiter gestärkt werden, um hier auch schneller zu Ergebnissen zu kommen. Die zusätzlichen Mittel können sowohl für bauliche Maßnahmen, zusätzliche Verkehrsschilder oder beispielsweise auch für Markierungen eingesetzt werden, je nachdem, wie die Verkehrssicherheit an den relevanten Stellen am besten erhöht werden kann“, so Zenker abschließend.

Rede zum Antrag „Übertragung Wackerbad an Sportbäder GmbH“ in der Ratsversammlung am 17. April 2019

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

uns ist daran gelegen, dass das Wackerbad wieder für die Öffentlichkeit zugänglich ist und das Gelände auch weiterhin als Bad genutzt wird. Im Norden der Stadt ist die Versorgung mit öffentlichen Freibädern gering, der Erhalt des Wackerbads ist uns deshalb wichtig. Wie hoch die Nachfrage nach Freibädern, insbesondere bei Familien mit Kindern, ist, hat der Sommer 2018 eindrucksvoll gezeigt.

Viele Jahre hat das Betreiben des Bades durch viele Ehrenamtliche funktioniert, ihnen gilt ein großer Dank dafür. Inzwischen erfüllt der Pächter, der SV Wacker, aber seine Aufgaben nur unzureichend und befindet sich deshalb im Zusammenhang mit mehreren gepachteten Grundstücken im Rechtsstreit mit der Stadt. Anders als mit der Stadt vereinbart, ist die vereinbarte Wiederinbetriebnahme im letzten Sommer gescheitert. Ein regulärer Badebetrieb ist seit 2016 nicht mehr erfolgt.

Wir halten es deshalb für wichtig, dass das Wackerbad wieder in die Obhut der Sportbäder GmbH übergeht, um so den Betrieb des Bades dauerhaft absichern zu können. Wir wollen, dass es wieder fit gemacht wird, um es hoffentlich in absehbarer Zeit wiedereröffnen zu können. Wir bitten um Abstimmung im Sinne des Verwaltungsstandpunktes.

Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.